Beschlussvorlage - 03/SVV/0578
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88 "Südflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Holz, Tel. 2512
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.09.2003
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01.10.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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18.09.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.09.2003
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Erläuterung
Anlage 1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der
Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
- Anlage 2: Bebauungsplan mit Begründung, Grünordnerischer Fachbeitrag im Bebauungsplan mit Begründung inhaltlich eingearbeitet (65 Seiten) -> siehe Originalvorlage
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
hat in ihrer Sitzung am 10.05.2000 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88
„Südflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ beschlossen.
Gegenstand des Bebauungsplanes ist es, die Voraussetzungen
für eine geordnete, auf die Umgebung abgestimmte Entwicklung zu schaffen, die
einerseits die denkmalpflegerischen Belange des Park Sanssouci als
UNESCO-Weltkulturerbe berücksichtigt, aber andererseits auch eine
eingeschränkte bauliche Weiterentwicklung ermöglicht.
Darstellung der Ergebnisse aus den
frühzeitigen Beteiligungsverfahren
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung teilte dem Bereich
Verbindliche Bauleitplanung auf ihre Anfrage nach den Zielen, Grundsätzen und
Erfordernissen der Raumordnung mit, dass aus landes-planerischer Sicht keine
Bedenken gegen die Planung bestehen.
In der Zeit vom 28.08.2000 bis zum 08.09.2000 wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 04.03.2003 bis einschließlich 04.04.2003. An der Planung wurden 24 Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein können, beteiligt.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
In der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden 2 Alternativen
ausgestellt, die sich hinsichtlich der zu-künftig zulässigen Bebauung
unterschieden.
Alternative 1 entsprach hinsichtlich der zugelassenen Bebauung den
Vorstellungen der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg.
Das Konzept zielte auf eine Beibehaltung der bestehenden
Struktur und Nutzung und ließ nur ein-geschränkt eine Bebauung der rückwärtigen
Grundstücksflächen zu. Um die landschaftliche Einbindung in den Park Sanssouci
zu erhalten, wurden Einzelbaukörper bzw eine seitliche Begrenzung der Baufelder
festgesetzt. Die zulässigen Gebäudehöhen orientierten sich am Bestand, für eine
zulässige Neubebauung im hinteren Grundstücksbereich wurden zwei Vollgeschosse
festgesetzt.
Alternative 2 zielte auf eine maßvolle Nachverdichtung ab und ließ, in
Abhängigkeit von der Grundstücksgröße, die Errichtung einer hinteren Baureihe
zu. Darüber hinaus wurde entlang des Werderschen Weges zur besseren räumlichen
Fassung des Straßenraumes die Errichtung weiterer straßen-begleitender Gebäude
ermöglicht.
An den vorhandenen Wohngebäuden wurden im Hofbereich
maßvolle Erweiterungen in städtebaulich vertretbarer Weise ermöglicht. Um
Sichtbeziehungen zum Park Sanssouci nicht zu verbauen, wurden
maximale Gebäudelängen festgesetzt. Die rückwärtige Bebauung
sollte zwei bzw. drei Vollgeschosse aufweisen.
Während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gingen 6
Stellungnahmen von Bürgern ein. Positiv wurde die Planung einer Fuß- und
Radwegeverbindung zwischen Schafgraben und Wildpark entlang der Bahnböschung
bewertet. Die übrigen Schreiben enthielten folgende Anregungen:
Bebauung der rückwärtigen Grundstücksbereiche
einerseits Reduzierung, andererseits Erhöhung der
vorgesehenen Bebauungsmöglichkeiten
Zugang zum Werderschen Weg
Anschluss an den Werderschen Weg für zusätzliche Bebauung
Im Ergebnis der Abwägung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
und der Auswertung einer Schallimmissionsprognose erfolgte die Erarbeitung
eines Bebauungsplan-Vorentwurfes, der sich an der Variante 1 orientiert, jedoch
teilweise rückwärtige Baufelder aufgrund der ermittelten Lärmbelastung
ausschloss. Dieser Vorentwurf konnte dem Wunsch nach Reduzierung der
rückwärtigen Bebauungsmöglichkeiten entsprechen. Aufgrund der Ergebnisse der
Schallimmissionsprognose ist jedoch größtenteils eine wirtschaftliche
Ausnutzung der Grundstücke nicht zu erreichen. Weiterhin wurde das von der
Deutschen Bahn AG nicht mehr als Bahnanlage benötigte Grundstück Bahnhof
Wildpark als Sondergebietsfläche Kultur festgesetzt, um eine Umnutzung des
Bahnhofsgebäudes für kulturelle/-gastronomische Zwecke zu ermöglichen. Mit dem
überarbeiteten Vorentwurf wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gingen insgesamt 27 Stellungnahmen zur Planung ein (einschließlich Fachbereiche
der Stadtverwaltung). 7 Träger öffentlicher Belange äußerten sich nicht.
Die wesentlichen Anregungen, hier der Stiftung
Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und der Unteren
Denkmalschutzbehörde, beziehen sich auf folgende Punkte:
Erhalt der Freiräume zwischen den Gebäuden / Verschiebung der Baufelder nach Süden
Es wird angeregt, dass die Nachverdichtung des Gebietes
nicht zu einer durchgehenden Linie von Einzelbauten entlang der
Geschwister-Scholl-Straße führen sollte. Die Freiräume zwischen den
straßenseitigen Gebäuden sollten erhalten bleiben. Bei den vorhandenen
Baulücken Geschwister-Scholl-Straße 42, 46 und 58 sollten die Baulinien nach
Süden verschoben werden.
Reduzierung der Vollgeschosse für die Baulücken Geschwister-Scholl-Straße 42, 46 und 58
Für diese Baulücken wird statt einer dreigeschossigen
Bebauung die Festsetzung von einem Vollge-schoss vorgeschlagen, damit eine
Abpflanzung des Parksaumes die Bebauung verdecken könnte.
Gestalterische Festsetzungen / Fassadengestaltung / Gebäudehöhen
Es wird angeregt, die Größe für Gauben und Dachfenster,
sofern Wirksamkeit zum Park vorhanden, zu minimieren. Großflächig verglaste
Anbauten zum Park sind nicht zulässig. Es wird darauf hinge-wiesen, dass
Fassadengestaltungen der Neubauten mit der Stiftung Preussische Schlösser und
Gär-ten und der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen sind. Da sich die
Bebauungshöhen von Neubauten den Sichtverbindungen zwischen dem Park Sanssouci
und dem Stadtraum unterordnen müssen, ist hier ebenfalls eine Abstimmung
erforderlich.
Vom Amt für Immissionsschutz Brandenburg an der Havel
wurden zu folgenden Punkten eine Stellungnahme abgegeben:
Verkehrslärm Geschwister-Scholl-Straße
Da die Geschwister-Scholl-Straße inner- und überörtliche
Verbindungsfunktion hat, sollte eine Ergän-zung des schalltechnischen
Gutachtens (das nur den Schienenverkehrslärm untersucht hat) erfolgen.
Abstände zwischen Stellplatzanlage im Sondergebiet und allgemeinen Wohngebiet
Es wird angemerkt, dass die Abstände nicht ausreichend sind
(nach Bayrischer Parkplatzlärmstudie: 27 m erforderlich).
Heckenpflanzung als Immissions- und Sichtschutz
Eine Festsetzung der Hecke aus Immissionsschutzgründen ist in dieser Breite nicht ausreichend, erst bei einer dichten Waldbepflanzung je 100 m können Pegelminderungen erreicht werden.
Private Dauerkleingärten an der Bahnstrecke
Es wird angeregt, die Dauerkleingärten in der
schalltechnischen Beurteilung zu berücksichtigen. Wie-terhin fehlen Aussagen
zur eventuellen Wohnnutzung der Lauben. Neue Gartenlauben sind wegen der von
der Bahnlinie ausgehenden Erschütterungen in einem Bereich von 80 m in der
Regel nicht zulassungsfähig.
Stellungnahme der Verwaltung zu den während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Schreiben
Erhalt der Freiräume zwischen den Gebäuden / Verschiebung der Baufelder nach Süden
Eine mögliche Bebauung der Baulücken soll sich in die
vorhandene straßenfluchtgerichtete offene / halboffene Bebauung einfügen. Die
Grundstücke sind jeweils in drei Teilbereiche gegliedert: Vorgarten, Bebauung,
großzügige Gartenanlagen. Die Einsichten in die tiefen Grundstücke werden durch
einen Ausschluss von Baukörpern in den seitlichen Abstandsflächen in einer
Tiefe von 40 m erhalten. Eine Verschiebung der Baufelder nach Süden würde die
erforderliche Anlage von Stellplätzen weiter in die Gartenbereiche verschieben,
dies ist jedoch nicht planerische Absicht.
Reduzierung der Vollgeschosse für die Baulücken Geschwister-Scholl-Straße 42, 46 und 58
Die vorgeschlagene Reduzierung auf ein Vollgeschoss entspricht nicht dem vorhandenen Ortsbild. Außerdem stellt nach Aussage der `Leitplanung für die städtebauliche Entwicklung der Umgebungsbereiche der Welterbestätte in Potsdam`, die unter Mitwirkung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten erarbeitet wurde, eine dreigeschossige Bebauung keine Beeinträchtigung der Welterbestätten dar.
Gestalterische Festsetzungen / Fassadengestaltung / Gebäudehöhen
Da sich das Bebauungsplangebiet innerhalb des
Geltungsbereiches Denkmalbereichssatzung Brandenburger Vorstadt befindet,
werden die Untere Denkmalschutzbehörde, die Stiftung Preußische Schlösser und
Gärten und das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege im Rahmen von
Bauanträgen beteiligt. Damit ist eine entsprechende Einflussnahme auf die
Gestaltung der Gebäude gegeben. Im Bebauungsplan wird auf gestalterische
Festsetzungen verzichtet, um eine Überreglementierung der Planung zu vermeiden.
Verkehrslärm Geschwister-Scholl-Straße
Der Verkehrslärm der Geschwister-Scholl-Straße ist als
Ergänzung des schalltechnischen Gutachtens untersucht worden. Die textlichen
Festsetzungen zum passiven Schallschutz werden entsprechend der Ergebnisse
angepasst.
Abstände zwischen Stellplatzanlage im Sondergebiet und allgemeinen Wohngebiet
Die Planung wird in diesem Bereich geändert. Aufgrund der
verlärmten Lage der ehemaligen Bahnhofsfläche zwischen der Bahnstrecke und der
Geschwister-Scholl-Straße sowie
der bereits vorhandenen gemischten Nutzung in den angrenzenden Bereichen wird
im westlichen Teil des Geltungsbereiches ein Mischgebiet festgesetzt. Eine
Wohnnutzung wird dort in den bahnnahen Bereichen aus-geschlossen, so dass der
befürchtete Konflikt ausgeräumt werden konnte.
Heckenpflanzung als Immissions- und Sichtschutz
Die Anregung wird berücksichtigt und die textliche
Festsetzung und der Begründungstext entsprechend überarbeitet, die Hecke dient
lediglich einem Sichtschutz.
Private Dauerkleingärten an der Bahnstrecke
Nach Aussage des Kreisverbandes Potsdam der Garten- und
Siedlerfreunde e.V. befinden sich im Geltungsbereich keine dauerbewohnten
Kleingartenparzellen, dies ist auch für die Zukunft nicht beabsichtigt oder
zulässig. In der zurückliegenden 50-jährigen Nutzungszeit sind keine Baumängel
aufgrund des Eisenbahnbetriebes bekannt, die diesbezüglichen Anregungen werden
daher nicht berücksichtigt.
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann der Beschluss
zur öffentlichen Auslegung gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Ja
Eintragung
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht / Herstellung des Fuß- und Radweges:
920
m² gesamt: 310 m² x 150 Eur/m² = 46.500 Eur
610
m² x 10 Eur/m² = 6.100 Eur
920 m² x 30 Eur/m² = 27.600 Eur
Grundstückserwerb für die
Erweiterung der Geschwister-Scholl-Straße :
1.020 m² x 50 Eur/m²
= 51.000 Eur
gesamt : ca. 131.200 Eur
Die Kosten fallen nicht
unmittelbar nach Rechtskraft des Bebauungsplanes an, sondern erst
mittel-fristig, wenn die Stadt Potsdam den Ausbau der Geschwister-Scholl-Straße
bzw. den Fuß- und Radweg durch das Plangebiet verwirklicht.
Eine Umsetzung der Planung
kann nur unter dem Vorbehalt eines bestätigten Haushalts erfolgen.