Antrag - 03/SVV/0616
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsstelle im Haushalt 2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.10.2003
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20.10.2003
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, im Haushaltsplan 2004 eine Haushaltsstelle
einzurichten, in die die städtischen Mittel für ambulante soziale und
gesundheitsfürsorgerische Dienste der Stadt Potsdam mindestens in der Höhe des
Jahres 2003 eingestellt werden.
Die
bisher vom Land über den § 16a Gemeindefinanzierungsgesetz bereitgestellten
zweckgebundenen Mittel für 2003 werden aus den allgemeinen Schlüsselzuweisungen
des Landes für das Haushaltsjahr 2004 prozentual ebenfalls in diese
Haushaltsstelle eingestellt.
Erläuterung
Begründung:
Mit der
Aufhebung der Zweckbindung für ambulante soziale und gesundheitsfürsorgerische
Dienste durch die Landesregierung im Haushaltsjahr 2004 gerät auch Potsdam in
diesem Bereich in eine finanzielle Notlage. Dieser Engpass ist auch mit den
Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Sozialplanrichtlinien“ beim Ausschuss für
Gesundheit und Soziales nicht auszugleichen. Die Mitglieder dieser
Arbeitsgruppe haben einhellig festgestellt, dass Planungssicherheit nur durch
eine zeitgleiche Festschreibung von finanziellen Mitteln gewährleistet werden
kann. Die Einrichtung einer solchen Haushaltsposition ist Grundlage für eine
erfolgreiche Umsetzung der Sozialplanrichtlinie.