Beschlussvorlage - 03/SVV/0742

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Bezug nehmend auf die Empfehlungen der Entsperrungskommission werden die in der Anlage 1 aufgeführten Haushaltsstellen ganz bzw. teilweise (in der jeweils angegebenen Höhe) entsperrt.

 

2.    Der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 46470.71800 „Zuschuss Betriebskosten für freie Träger“ in Höhe von 302.000 €  wird zugestimmt.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Entsperrungskommission empfiehlt folgende Beschlussfassungen:

 

1. Sitzung am 15.09.03

 

zu Antrag Nr. 1            „Umlage Führungszeugnisse“

 

Gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz besteht die Möglichkeit der Erteilung eines Führungszeugnisses für natürliche Personen. Für die Entgegennahme des Antrages ist bei der sachlich zuständigen Behörde eine Gebühr i.H.v. 13 € zu erheben. Halbjährlich ist der Bundeskasse ein Gebührenanteil von 7,80 € abzuführen.

Von der derzeitigen Mittelsperre (i.H.v. 4.290,00 €) sind 4.290,00 € dafür erforderlich.

 

zu Antrag Nr. 2            „Umlage an Gewerbezentralregister“

 

Gemäß § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung erteilt die Registerbehörde auf Antrag einer juristischen Person Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Registers. Für die Entgegennahme des Antrages ist gemäß § 150 Abs. 2 Gewerbeordnung bei der bestimmten Behörde eine Gebühr i.H.v.  13 €  zu erheben. Halbjährlich ist der Bundeskasse ein Gebührenanteil von 8,12 € abzuführen.

Von der derzeitigen Mittelsperre (i.H.v. 319,00 €) sind 319,00 € dafür erforderlich.

 

zu Antrag Nr. 3            „Fischereiabgabe an das Land“

 

Gemäß dem Fischereigesetz, Land Brandenburg vom 19.Mai 1993 sind nach § 22 für die Erteilung eines Fischereischeines Gebühren und Abgaben nach den gebührrechtlichen Vorschriften zu erheben.

Die Fischereiabgabe dient zur Förderung des Fischereiwesens und ist der Obersten Fischereibehörde halbjährlich bereit zu stellen.

Von der derzeitigen Mittelsperre  (i.H.v. 1.573,00 €) sind 1.573,00 € dafür erforderlich.

 

zu Antrag Nr. 4            „Umlage Gewerbezentralregister“

 

Gemäß § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung erteilt die Registerbehörde auf Antrag einer natürlichen Person Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Registers. Für die Entgegennahme des Antrages ist gemäß § 150 Abs. 2 Gewerbeordnung bei der bestimmten Behörde eine Gebühr i.H.v.  13 €  zu erheben. Halbjährlich ist der Bundeskasse ein Gebührenanteil von 8,12 € abzuführen.

Von der derzeitigen Mittelsperre (i.H.v. 418,00 €) sind 418,00 €  dafür erforderlich.

 

zu Antrag Nr. 5            „Zinsen für Kommunalkredit bei sonstigen öffentlichen  

                                                  Sonderrechnungen“

 

Für drei bestehende Darlehensverträge die für September bzw. Dezember anfallen, reicht der Planansatz abzüglich der Mittelsperre nicht aus. Von der derzeitigen Mittelsperre (i.H.v. 221,3 T€) sind 124,7 T€ zu entsperren.

 

zu Antrag Nr. 6            „Zinsen für Kommunalkredit bei privaten Unternehmen“

 

Für zwei bestehende Darlehensverträge die für Dezember anfallen, reicht der Planansatz abzüglich der Mittelsperre nicht aus. Von der derzeitigen Mittelsperre (i.H.v. 98,5 T€) sind 98,5 T€  zu entsperren.

 

zu Antrag Nr. 7            „Unterhaltung/Bewirtschaftung/Wartung Krematorium Potsdam“

 

Die Kosten für den Betrieb des Krematoriums gehen 100 %ig in die Kalkulation der Krematoriumsgebühr ein. Es empfiehlt sich, die Mittelsperre aufzuheben, da die Mittel als Deckungsquelle nicht zur Verfügung stehen.

 

 

 

zu Antrag Nr. 8            „Energie für Betriebszwecke des Krematoriums“

 

Die Kosten für den Betrieb des Krematoriums gehen 100 %ig in die Kalkulation der Krematoriumsgebühr ein. Es empfiehlt sich, die Mittelsperre aufzuheben, da die Mittel als Deckungsquelle nicht zur Verfügung stehen.

 

zu Antrag Nr. 9            „Finanzverwaltung, Steuerverwaltung, Innere Verrechung, Geschäftsaus-

                                      gaben an 02000.16906“

 

Die beantragte Summe wird für die Bescheidschreibung und den Versand der Bescheide für die Straßenreinigungsgebühren des Jahres 2003 benötigt.

 

zu Antrag Nr. 10            „TUIV-Dienstleistungen (extern)“

 

Der ständig wachsende Datenbestand macht eine Erneuerung der Datensicherungstechnik erforderlich. Die Inbetriebnahme des neuen Servers für den Bürgerservice ist unbedingt erforderlich (da bereits häufige Störungen).

Von der derzeitigen Mittelsperre (i.H.v. 13,7 T€) sind 13,7 T€  dafür erforderlich.

 

zu Antrag Nr. 11            „Haftpflicht- und Unfallversicherung/Gebäude- und Inventarversicherung“

 

Gesetzliche Haftpflichtversicherungen hat die Stadt bei der Unfallkasse Brandenburg (UKB), Berufshaftpflicht Feuerwehr, Gartenbau, Friedhöfe sowie auf vertraglicher Basis für die allgemeine Haftpflicht und Schülerhaftpflicht beim KSA.

Von der derzeitigen Mittelsperre (i.H.v. 195,2 T€) sind 195,2 T€  dafür erforderlich.

 

zu Antrag Nr. 12            „Fahrzeugversicherung“

 

Aus der o.g. Haushaltsstelle werden die Kosten für Fahrzeugversicherungen der Fahrzeuge des FB Zentraler Service sowie der Feuerwehr beglichen.

Von der derzeitigen Mittelsperre (i.H.v. 6.650,00 €) sind 6.650,00 € dafür erforderlich.

 

2. Sitzung am 22.09.03

 

zu Antrag Nr. 13            „Hilfen zur Erziehung“

 

Gemäß dem KJHG ist das Jugendamt verpflichtet bei Notwendigkeiten Hilfen zur Erziehung in Form von

- Inobhutnahmen

- ambulanten Hilfen

- stationären Hilfen

zu gewähren.

Die erforderlichen finanziellen Mittel zur Erfüllung dieser Pflichtaufgaben sind im Deckungsring „Hilfe zur Erziehung“ veranschlagt. Unter Beachtung der eingeleiteten Maßnahmen zur Minderung des Mittelbedarfs, besteht unter Berücksichtigung der bereits gewährten Hilfen zur Erziehung die Notwendigkeit, von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 1.300.491 €  614.875 € zu entsperren. Zusätzlich ist die Entsperrung von 302.000 € erforderlich, zur Deckung einer überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 46470.71800 „Zuschuss für Betriebskosten freie Träger Kita“. (Insgesamt sind 916.675 € zur Entsperrung beantragt.)

 

Begründung zum üpl. Antrag:

 

Im Haushaltsjahr 2002 erhöhte sich die Anzahl der in Kitas zu betreuenden Kinder, abweichend von der mit dem Amt für Statistik abgestimmten Prognose, um zusätzlich 470 Kinder. Diese zusätzliche Betreuung verursachte Mehrausgaben im Jahre 2002, die durch Einsatz verfügbarer Haushaltsmittel bis auf einen Betrag i.H.v. 360.000 € beglichen wurden.

 

 

 

 

Der verbliebene Fehlbetrag i.H.v. 360.000 € musste durch das Jugendamt, wegen fehlender Deckungsmittel zusätzlich zu Lasten des Haushaltes 2003 beglichen werden. Diese Ausgabe führte somit zu einer nichtgeplanten zusätzlichen Belastung und einen Fehlbetrag im Haushalt 2003.

Die Deckung kann aus der o.g. HH-Stelle erfolgen.

 

zu Antrag Nr. 14            „Zuschuss Personalkosten an freie Träger“

 

Das Jugendamt gewährt freien Trägern der Jugendarbeit zur Durchführung ihrer Tätigkeit, auf der Grundlage des von der StVV beschlossenen Jugendförderplanes, Zuwendungen zur Abgeltung der anfallenden Personalkosten in Jugendeinrichtungen. Eine Reduzierung der bisherigen Zuwendung würde eine Entlassung des Personals sowie eine Schließung der Einrichtungen spätestens im Monat November sowie die anteilige Rückzahlung der Zuweisung des Landes bewirken. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel erfordert eine anteilige Aufhebung der bestehenden Mittelsperre i.H.v. 246.745 €.

 

zu Antrag Nr. 15            „Zuschuss an freie Träger“

 

Das Jugendamt gewährt freien Trägern der Jugendarbeit zur Durchführung ihrer Tätigkeit, auf der Grundlage des von der StVV beschlossenen Jugendförderplanes, Zuwendung für Betriebs- und Sachkosten für die derzeitige Mittelsperre i.H.v. 94.500 € sind 70.000 €  für die Auszahlung im Monat November, Dezember zu entsperren.

 

zu Antrag Nr. 16            „Zuschüsse nach Zinssubventions-RL“

 

Für die Zahlung der vereinbarten Zuschüsse für das Programm Zinssubventionierungs-RL für Leerstandsbeseitigung (Vertragsabschlüsse im Jahre 1993) ist es erforderlich von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 36.920 €  16.333 €  zu entsperren.

 

zu Antrag Nr. 17            „Zuschüsse an das Tierheim“

 

Gemäß § 7 des Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. geschlossenen Vertrages hat sich die Stadt zu einer pauschalen Vergütung der Aufgabenerfüllung durch den TSV verpflichtet. Von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 14.058 €  sind 5.726 €  zu entsperren.

 

zu Antrag Nr. 18            „Vergütung Pressespiegel an VG Wort“

 

Antrag wurde zurückgezogen.

 

zu Antrag Nr. 19            „Personalkosten für ABM/SAM/AsS-Projekte und Vergabe - ABM in der

                                                  Stadtverwaltung“  - Deckungsring ABM

 

Für diverse Maßnahmen liegen Bewilligungsbescheide vom Arbeitsamt Potsdam vor. Von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 167.446 €  müssen 110.000 €  entsperrt werden, um die Projekte bis zum Jahresende weiterführen zu können.

 

zu Antrag Nr. 20            „Künstlersozialabgabe“

 

Die Künstlersozialabgabe ist laut Künstlersozialversicherungsgesetz zu zahlen. Die derzeitige Mittelsperre i.H.v. 979 €  ist aufzuheben.

 

zu Antrag Nr. 21            „Geschäftsausgaben“ (Musikschule)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 1.375 €  wird für die Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt.

 

 

 

 

 

 

zu Antrag Nr. 22            „Gebäudebewirtschaftung“ -  Deckungsring Schulen insgesamt

 

Die beantragte Summe i.H.v. 413.702 €  wird für die Bezahlung von Rechnungen für z.B. Heizung, Energie, Reinigungsunternehmen usw. benötigt.

 

zu Antrag Nr. 23            „Mieten und Pachten“ (Bibliothek)

 

Die derzeitige Mittelsperre i.H.v. 8.019 €  sollte zur Zahlung der Miete für das Mediumforum Kirchsteigfeld aufgehoben werden.

 

zu Antrag Nr. 24            „Gebäudebewirtschaftung“ (Sporteinrichtungen)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 152.722 €  wird für die Bezahlung von Rechnungen für z.B. Heizung, Energie, Reinigungsunternehmen usw. benötigt.

 

zu Antrag Nr. 25            „Schülerbeförderungskosten“ (Förderschulen/Behinderte)

 

Gemäß BbgSchulG besteht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf die Beförderungs- oder Erstattungspflicht zu der nächst erreichbaren Schule. Die beantragte Summe i.H.v. 8.822 €  ist dafür zu entsperren.

 

zu Antrag Nr. 26          „Schülerbeförderungskosten“ (Förderschulen)

 

Gemäß BbgSchulG besteht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf die Beförderungs- oder Erstattungspflicht zu der nächst erreichbaren Schule.

Die beantragte Summe i.H.v. 21.100 €  ist dafür zu entsperren.

 

zu Antrag Nr. 27          „Schülerbeförderungskosten“ (Schulen)

 

Die gesperrten Mittel i.H.v. 24.840 €  werden für die Abrechnung der Schülerbeförderungskosten der Eltern, der Schülerinnen bzw. für die volljährigen Schülerinnen in den allgemeinbildenden Schulen sowie OSZ und Abendschule benötigt.

 

zu Antrag Nr. 28          „Lernmittelfreiheit“      

 

Die Kosten der Lernmittelfreiheit trägt gemäß BbgSchulG der Schulträger.  Um die landesrechtliche festgesetzte Mindesthöhe je Schülder für die Lernmittelbeschaffung bereitzustellen, ist die Entsperrung der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 95.580 € erforderlich.

 

zu Antrag Nr. 29          „Erstattungen an Gemeinden“ (Schulen)

 

Für Schülerinnen die ihren Wohnsitz in Potsdam haben, aber an einer anderen Kommune zur Schule gehen, muss die Stadt Potsdam entsprechend dem BbgSchulG § 116 ein Schulkostenbetrag zahlen. Die derzeitige Mittelsperre i.H.v. 61.540 €  ist aufzuheben.

 

zu Antrag Nr. 30            „Kopiertechnik“ (Schulen)

 

Für die in den Schulen vorhandenden Kopiergeräte wurden Mietverträge mit Firmen abgeschlossen, für die monatlich ein Mietzins zu zahlen ist. Die derzeitige Mittelsperre i.H.v. 10.990 €  ist aufzuheben, um diesen Verpflichtungen bis zum Jahresende nachkommen zu können.

 

zu Antrag Nr. 31            „Mieten“ (Schulen)

 

Die derzeitige Mittelsperre i.H.v. 8.390 €  ist aufzuheben, um vertraglich vereinbarte Mieten in den Schulen bezahlen zu können.

 

 

 

 

zu Antrag Nr. 32            „Lebensmittel“ (Schulen)

 

Die derzeitige Mittelsperre i.H.v 12.770 €  ist aufzuheben, um die Bezahlung der Leistungen entsprechend der „Satzung über die Kostenbeiträge zur Schulspeisung der Landeshauptstadt Potsdam“ sowie die Finanzierung der Schulspeisung im Förderzentrum Am Schlaatz und die Verpflegung der Azubis im Wohnheim Am Schlaatz vornehmen zu können.

 

zu Antrag Nr. 33            „Wohnheimkosten“ (Schulen)

 

Die Zahlung werden auf der Grundlage des § 116 BbgSchulG als Schulkostenbeitrag auch für Personalausgaben und Sachbedarf gemäß § 11 BbgSchulG für die Unterbringung eines höhrbehinderten Kindes im Wohnheim geleistet. Die derzeitige Mittelsperre i.H.v. 2.640 €  ist aufzuheben.

 

3. Sitzung am 29.09.03

 

zu Antrag Nr. 34            „Kulturförderung“

 

Von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 164.836 €  werden 94.454 €  zur Entsperrung empfohlen.

Für:      - die Bezahlung der Miete im Kirchsteigfeld

- die Betriebskostenzuschüsse an freie Träger

- den städtischen Zuschuss zur Sicherung Chorsinfonik/Kirchenmusik und

- Förderung von Personalstellen bei freien Trägern

 

zu Antrag Nr. 35            „Kulturkooperation“

 

Von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 4.180 €  werden 1.000 €  zur Entsperrung empfohlen. Zur Sicherung der Organisation des Märchenkongresses und der geplanten Woche der Begegnung mit Kunst und Kultur aus Spanien ist die Aufhebung der Sperre erforderlich.

 

zu Antrag Nr. 36            „GmbH´s“

 

Von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 604.582 €  werden 366.113 €  zur Entsperrung empfohlen.

Für:      - Abfindung für Musiker BPP

                        - Hausgebühren, Grundsteuer B Objekt Nikolaisaal

                        - Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten

                        - städtischer Zuschuss an HOT GmbH

                        - Projekt Musikfestspiele

                        - städtischer Zuschuss an Betreiber Nikolaisaal

                        - Zuschuss kammersinf. Klangkörper

 

zu Antrag Nr. 37            „Museum-Geschichte und Kunst/Sachaufwand“

 

Von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 3.300 €  sollten 1.040 €  entsperrt  werden.

Die beantragte Summe wird zur Sicherung des Eigenanteils der Stadt für die Ausstellung „Königliche Visionen“, der derzeitig im HBPG stattfindet, benötigt.

 

zu Antrag Nr. 38            „Museum Naturkunde und Umwelt“

 

Von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 17.655 € sollten 8.290 €  entsperrt werden. Zur Sicherung einer SAM-Stelle und zur Bezahlung von Verträgen für die Unterhaltung technischer Anlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Von den Gesamtausgaben des FB Kultur und Museum (ohne Personalkosten und „durchlaufende Mittel“) i.H.v. 7.870.200 €  werden nach den vorstehenden Empfehlungen (Nr. 34– 38) 470.897 €  entsperrt.

Unter Berücksichtigung voraussichtlicher Mindereinnahmen verbleibt ein Betrag von 340.118 €  in der Sperre (4,32 %). Eine Übersicht gibt die Anlage 2. Eine Entsperrung in dieser Art und Höhe empfiehlt auch der Finanzausschuss.

 

zu Antrag Nr. 39          „Beschäftigungsentgelte“ (Musikschule)

 

Die beantragten finanziellen Mittel sind einerseits durch abgeschlossene Honorarverträge zur Unterrichtserteilung und andererseits auf Seiten der Nutzer mit Verträgen zum Erhalt des Unterrichtes mit den entsprechend zu zahlenenden Unterrichtsgebühren laut Gebührensatzung für die städtische Musikschule begründet. Hierfür ist die Mittelsperre i.H.v. 16.478 €  aufzuheben.

 

zu Antrag Nr. 40          „Geschäftsausgaben“ (FB Gebäude- und Liegenschaftsmanagement)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 220 € wird für die Bezahlung von Rechnungen innerhalb der inneren Verrechnung für Geschäftsausgaben bis zum Jahresende benötigt.

 

zu Antrag Nr. 41          „Fachliteratur“ (Hochbauverwaltung)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 110 €  wird benötigt zur Aktualisierung der Sammlungen Planen und Bauen. Es handelt sich hierbei um eine abonierte Periodika.

 

zu Antrag Nr. 42          „Geschäftsausgaben“ (Hochbauverwaltung)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 1.650 € wird für die Bezahlung von Rechnungen innerhalb der inneren Verrechnung für Geschäftsausgaben bis zum Jahresende benötigt.

 

zu Antrag Nr. 43          „Geschäftsausgaben Gebäudemanagement“  

 

Die beantragte Summe i.H.v. 3.450 € wird für die Bezahlung von Rechnungen innerhalb der inneren Verrechnung für Geschäftsausgaben bis zum Jahresende benötigt.

 

zu Antrag Nr. 44          „Geschäftsausgaben“ (Beteiligungssteuerung)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 262 € wird für die Bezahlung von Rechnungen innerhalb der inneren Verrechnung für Geschäftsausgaben bis zum Jahresende benötigt.

 

zu Antrag Nr. 45          „Gebäudeunterhaltung Nikolaisaal“

 

Die beantragte Summe i.H.v. 9.137 € wird für die Bezahlung abgeschlossener Wartungsverträge benötigt.

 

zu Antrag Nr. 46          „Gebäudeunterhaltung Havarie“

 

Die beantragte Summe i.H.v. 61.875 € wird benötigt, um bei diversen Kindereinrichtungen Havarien zu beseitigen.

 

zu Antrag Nr. 47          „Gebäudeunterhaltung für sämtliche Gebäude der Stadtverwaltung“

 

Die beantragte Summe i.H.v. 58.900 € wird benötigt, um dringende Reparaturen an Schulen, Kitas und sonstigen Einrichtungen der Stadtverwaltung durchführen zu können.

 

 

 

 

 

 

zu Antrag Nr. 48            „Kassenfehlbeträge“ (Stadtkasse)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 33 €  wird benötigt, um Kassenfehlbeträge in der Zahlstelle Bürgerservice und KfZ-Zulassungsstelle auszugleichen.

Gemäß § 32 Abs. 2 GemKVO Bbg sind Kassenfehlbeträge, die länger als 6 Monate unaufgeklärt geblieben sind und bei denen Beamte oder Angestellte nicht haften, bei der Aufstellung der Jahresrechnung im Verwaltungshaushalt als Ausgabe zu buchen.

 

zu Antrag Nr. 49            „Sachaufwand und elekt. und technikunterstützten Zahlungsverkehr“

  (Stadtkasse)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 880 €  wird benötigt, um Transaktionskosten für den elektronischen Zahlungsverkehr sowie Druckerpapier für die Kassenautomaten zu finanzieren.

 

zu Antrag Nr. 50            „Leasingrate für Kartenzahlgeräte“ (Stadtkasse)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 330 €  wird benötigt, um anfallende Leasingraten bezahlen zu können.

 

zu Antrag Nr. 51            „Geschäftsausgaben“ (Stadtkasse)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 4.815 € wird für die Bezahlung von Rechnungen innerhalb der inneren Verrechnung für Geschäftsausgaben bis zum Jahresende benötigt

 

 

zu Antrag Nr. 52            „Geschäftsführungskosten der Fraktionen“

 

Von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 37.917 €  werden 25.852 €  benötigt. Die entsperrten Mittel dienen der finanziellen Sicherstellung der Fraktionen.

 

zu Antrag Nr. 53            „Aufwendung für ehrenamtliche Tätigkeit“ (StVV)

 

Von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 26.950 € werden 18.375 €  benötigt. Die Entsperrung ist aus folgenden Gründen erforderlich:

 

            - Zahlung an Aufwand/Sitzungsgeld an die Mitglieder der StVV

            - für die Erstattung des Verdienstausfalles

sowie

            - Aufwandsentschädigungen für Ortsbürgermeister

            - Aufwand/Sitzungsgeld für die Mitglieder der Ortsbeiräte

            - Erstattung des Verdienstausfalles

 

zu Antrag Nr. 54            „Geschäftsausgaben„  (StVV)

 

Die beantragte Summe i.H.v. 1.540 € wird für die Bezahlung von Rechnungen innerhalb der inneren Verrechnung für Geschäftsausgaben bis zum Jahresende benötigt.

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Ja

zu 1.

In Abhängigkeit der Empfehlungen der Entsperrungskommission.

 

zu 2.

Nichtbenötigte Mittel im Deckungsring für Hilfen zur Erziehung.

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Anlagen

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