Beschlussvorlage - 03/SVV/0742
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsperrung von Haushaltsstellen nach § 4 Ziffer 6 der Haushaltssatzung 2003
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- FB 11
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
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01.10.2003
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Bezug
nehmend auf die Empfehlungen der Entsperrungskommission werden die in der
Anlage 1 aufgeführten Haushaltsstellen ganz bzw. teilweise (in der jeweils
angegebenen Höhe) entsperrt.
2.
Der
überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 46470.71800 „Zuschuss
Betriebskosten für freie Träger“ in Höhe von 302.000 € wird zugestimmt.
Erläuterung
Begründung:
Die Entsperrungskommission empfiehlt folgende Beschlussfassungen:
1. Sitzung am 15.09.03
zu Antrag Nr. 1 „Umlage
Führungszeugnisse“
Gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz besteht die
Möglichkeit der Erteilung eines Führungszeugnisses für natürliche Personen. Für
die Entgegennahme des Antrages ist bei der sachlich zuständigen Behörde eine
Gebühr i.H.v. 13 € zu erheben. Halbjährlich ist der Bundeskasse ein
Gebührenanteil von 7,80 € abzuführen.
Von der derzeitigen Mittelsperre (i.H.v. 4.290,00 €) sind
4.290,00 € dafür erforderlich.
zu Antrag Nr. 2 „Umlage
an Gewerbezentralregister“
Gemäß § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung erteilt die
Registerbehörde auf Antrag einer juristischen Person Auskunft über den sie
betreffenden Inhalt des Registers. Für die Entgegennahme des Antrages ist gemäß
§ 150 Abs. 2 Gewerbeordnung bei der bestimmten Behörde eine Gebühr i.H.v. 13 € zu erheben. Halbjährlich ist der Bundeskasse ein
Gebührenanteil von 8,12 € abzuführen.
Von der derzeitigen Mittelsperre (i.H.v. 319,00 €) sind
319,00 € dafür erforderlich.
zu Antrag Nr. 3 „Fischereiabgabe
an das Land“
Gemäß dem Fischereigesetz, Land Brandenburg vom 19.Mai 1993
sind nach § 22 für die Erteilung eines Fischereischeines Gebühren und Abgaben
nach den gebührrechtlichen Vorschriften zu erheben.
Die Fischereiabgabe dient zur Förderung des Fischereiwesens
und ist der Obersten Fischereibehörde halbjährlich bereit zu stellen.
Von der derzeitigen Mittelsperre (i.H.v. 1.573,00 €) sind 1.573,00 € dafür erforderlich.
zu Antrag Nr. 4 „Umlage
Gewerbezentralregister“
Gemäß § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung erteilt die Registerbehörde
auf Antrag einer natürlichen Person Auskunft über den sie betreffenden Inhalt
des Registers. Für die Entgegennahme des Antrages ist gemäß § 150 Abs. 2
Gewerbeordnung bei der bestimmten Behörde eine Gebühr i.H.v. 13 € zu erheben. Halbjährlich ist der Bundeskasse ein
Gebührenanteil von 8,12 € abzuführen.
Von der derzeitigen Mittelsperre (i.H.v. 418,00 €) sind
418,00 € dafür erforderlich.
zu Antrag Nr. 5 „Zinsen
für Kommunalkredit bei sonstigen öffentlichen
Sonderrechnungen“
Für drei bestehende Darlehensverträge die für September bzw.
Dezember anfallen, reicht der Planansatz abzüglich der Mittelsperre nicht aus.
Von der derzeitigen Mittelsperre (i.H.v. 221,3 T€) sind 124,7 T€ zu entsperren.
zu Antrag Nr. 6 „Zinsen
für Kommunalkredit bei privaten Unternehmen“
Für zwei bestehende Darlehensverträge die für Dezember
anfallen, reicht der Planansatz abzüglich der Mittelsperre nicht aus. Von der
derzeitigen Mittelsperre (i.H.v. 98,5 T€) sind 98,5 T€ zu entsperren.
zu Antrag Nr. 7 „Unterhaltung/Bewirtschaftung/Wartung
Krematorium Potsdam“
Die Kosten für den Betrieb des Krematoriums gehen 100 %ig in
die Kalkulation der Krematoriumsgebühr ein. Es empfiehlt sich, die Mittelsperre
aufzuheben, da die Mittel als Deckungsquelle nicht zur Verfügung stehen.
zu Antrag Nr. 8 „Energie
für Betriebszwecke des Krematoriums“
Die Kosten für den Betrieb des
Krematoriums gehen 100 %ig in die Kalkulation der Krematoriumsgebühr ein. Es
empfiehlt sich, die Mittelsperre aufzuheben, da die Mittel als Deckungsquelle
nicht zur Verfügung stehen.
zu Antrag Nr. 9 „Finanzverwaltung,
Steuerverwaltung, Innere Verrechung, Geschäftsaus-
gaben an 02000.16906“
Die beantragte Summe wird für die
Bescheidschreibung und den Versand der Bescheide für die Straßenreinigungsgebühren
des Jahres 2003 benötigt.
zu Antrag Nr. 10 „TUIV-Dienstleistungen
(extern)“
Der ständig wachsende Datenbestand
macht eine Erneuerung der Datensicherungstechnik erforderlich. Die
Inbetriebnahme des neuen Servers für den Bürgerservice ist unbedingt
erforderlich (da bereits häufige Störungen).
Von der derzeitigen Mittelsperre
(i.H.v. 13,7 T€) sind 13,7 T€
dafür erforderlich.
zu Antrag Nr. 11 „Haftpflicht-
und Unfallversicherung/Gebäude- und Inventarversicherung“
Gesetzliche
Haftpflichtversicherungen hat die Stadt bei der Unfallkasse Brandenburg (UKB),
Berufshaftpflicht Feuerwehr, Gartenbau, Friedhöfe sowie auf vertraglicher Basis
für die allgemeine Haftpflicht und Schülerhaftpflicht beim KSA.
Von der derzeitigen Mittelsperre
(i.H.v. 195,2 T€) sind 195,2 T€
dafür erforderlich.
zu Antrag Nr. 12 „Fahrzeugversicherung“
Aus der o.g. Haushaltsstelle werden
die Kosten für Fahrzeugversicherungen der Fahrzeuge des FB Zentraler Service
sowie der Feuerwehr beglichen.
Von der derzeitigen Mittelsperre
(i.H.v. 6.650,00 €) sind 6.650,00 € dafür erforderlich.
2. Sitzung am 22.09.03
zu Antrag Nr. 13 „Hilfen
zur Erziehung“
Gemäß dem KJHG ist das Jugendamt verpflichtet bei
Notwendigkeiten Hilfen zur Erziehung in Form von
- Inobhutnahmen
- ambulanten Hilfen
- stationären Hilfen
zu gewähren.
Die erforderlichen finanziellen
Mittel zur Erfüllung dieser Pflichtaufgaben sind im Deckungsring „Hilfe zur
Erziehung“ veranschlagt. Unter Beachtung der eingeleiteten Maßnahmen zur
Minderung des Mittelbedarfs, besteht unter Berücksichtigung der bereits
gewährten Hilfen zur Erziehung die Notwendigkeit, von der derzeitigen
Mittelsperre i.H.v. 1.300.491 €
614.875 € zu entsperren. Zusätzlich ist die Entsperrung von 302.000 €
erforderlich, zur Deckung einer überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle
46470.71800 „Zuschuss für Betriebskosten freie Träger Kita“. (Insgesamt sind
916.675 € zur Entsperrung beantragt.)
Begründung zum üpl. Antrag:
Im Haushaltsjahr 2002 erhöhte sich die Anzahl der in Kitas zu betreuenden Kinder, abweichend von der mit dem Amt für Statistik abgestimmten Prognose, um zusätzlich 470 Kinder. Diese zusätzliche Betreuung verursachte Mehrausgaben im Jahre 2002, die durch Einsatz verfügbarer Haushaltsmittel bis auf einen Betrag i.H.v. 360.000 € beglichen wurden.
Der verbliebene Fehlbetrag
i.H.v. 360.000 € musste durch das Jugendamt, wegen fehlender Deckungsmittel
zusätzlich zu Lasten des Haushaltes 2003 beglichen werden. Diese Ausgabe führte
somit zu einer nichtgeplanten zusätzlichen Belastung und einen Fehlbetrag im
Haushalt 2003.
Die Deckung kann aus der o.g. HH-Stelle erfolgen.
zu Antrag Nr. 14 „Zuschuss
Personalkosten an freie Träger“
Das Jugendamt gewährt freien Trägern der Jugendarbeit zur
Durchführung ihrer Tätigkeit, auf der Grundlage des von der StVV beschlossenen
Jugendförderplanes, Zuwendungen zur Abgeltung der anfallenden Personalkosten in
Jugendeinrichtungen. Eine Reduzierung der bisherigen Zuwendung würde eine
Entlassung des Personals sowie eine Schließung der Einrichtungen spätestens im
Monat November sowie die anteilige Rückzahlung der Zuweisung des Landes
bewirken. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel erfordert eine anteilige
Aufhebung der bestehenden Mittelsperre i.H.v. 246.745 €.
zu Antrag Nr. 15 „Zuschuss
an freie Träger“
Das Jugendamt gewährt freien Trägern der Jugendarbeit zur
Durchführung ihrer Tätigkeit, auf der Grundlage des von der StVV beschlossenen
Jugendförderplanes, Zuwendung für Betriebs- und Sachkosten für die derzeitige
Mittelsperre i.H.v. 94.500 € sind 70.000 € für die Auszahlung im Monat November, Dezember zu
entsperren.
zu Antrag Nr. 16 „Zuschüsse
nach Zinssubventions-RL“
Für die Zahlung der vereinbarten Zuschüsse für das Programm
Zinssubventionierungs-RL für Leerstandsbeseitigung (Vertragsabschlüsse im Jahre
1993) ist es erforderlich von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 36.920 € 16.333 € zu entsperren.
zu Antrag Nr. 17 „Zuschüsse
an das Tierheim“
Gemäß § 7 des Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V.
geschlossenen Vertrages hat sich die Stadt zu einer pauschalen Vergütung der
Aufgabenerfüllung durch den TSV verpflichtet. Von der derzeitigen Mittelsperre
i.H.v. 14.058 € sind 5.726 € zu entsperren.
zu Antrag Nr. 18 „Vergütung
Pressespiegel an VG Wort“
Antrag wurde zurückgezogen.
zu Antrag Nr. 19 „Personalkosten
für ABM/SAM/AsS-Projekte und Vergabe - ABM in der
Stadtverwaltung“ - Deckungsring ABM
Für diverse Maßnahmen liegen Bewilligungsbescheide vom
Arbeitsamt Potsdam vor. Von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 167.446 € müssen 110.000 € entsperrt werden, um die Projekte bis
zum Jahresende weiterführen zu können.
zu Antrag Nr. 20 „Künstlersozialabgabe“
Die Künstlersozialabgabe ist laut
Künstlersozialversicherungsgesetz zu zahlen. Die derzeitige Mittelsperre i.H.v.
979 € ist aufzuheben.
zu Antrag Nr. 21 „Geschäftsausgaben“
(Musikschule)
Die beantragte Summe i.H.v. 1.375 € wird für die Bezahlung der noch
ausstehenden Rechnungen bis zum Jahresende benötigt.
zu Antrag Nr. 22 „Gebäudebewirtschaftung“
- Deckungsring Schulen insgesamt
Die beantragte Summe i.H.v. 413.702 € wird für die Bezahlung von Rechnungen
für z.B. Heizung, Energie, Reinigungsunternehmen usw. benötigt.
zu Antrag Nr. 23 „Mieten
und Pachten“ (Bibliothek)
Die derzeitige Mittelsperre i.H.v. 8.019 € sollte zur Zahlung der Miete für das
Mediumforum Kirchsteigfeld aufgehoben werden.
zu Antrag Nr. 24 „Gebäudebewirtschaftung“
(Sporteinrichtungen)
Die beantragte Summe i.H.v. 152.722 € wird für die Bezahlung von Rechnungen
für z.B. Heizung, Energie, Reinigungsunternehmen usw. benötigt.
zu Antrag Nr. 25 „Schülerbeförderungskosten“
(Förderschulen/Behinderte)
Gemäß BbgSchulG besteht für Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischen Förderbedarf die Beförderungs- oder Erstattungspflicht zu
der nächst erreichbaren Schule. Die beantragte Summe i.H.v. 8.822 € ist dafür zu entsperren.
zu Antrag Nr. 26 „Schülerbeförderungskosten“
(Förderschulen)
Gemäß BbgSchulG besteht für
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf die Beförderungs-
oder Erstattungspflicht zu der nächst erreichbaren Schule.
Die beantragte Summe i.H.v. 21.100
€ ist dafür zu entsperren.
zu Antrag Nr. 27 „Schülerbeförderungskosten“
(Schulen)
Die gesperrten Mittel i.H.v. 24.840
€ werden für die Abrechnung der
Schülerbeförderungskosten der Eltern, der Schülerinnen bzw. für die
volljährigen Schülerinnen in den allgemeinbildenden Schulen sowie OSZ und
Abendschule benötigt.
zu Antrag Nr. 28 „Lernmittelfreiheit“
Die Kosten der Lernmittelfreiheit
trägt gemäß BbgSchulG der Schulträger.
Um die landesrechtliche festgesetzte Mindesthöhe je Schülder für die
Lernmittelbeschaffung bereitzustellen, ist die Entsperrung der derzeitigen
Mittelsperre i.H.v. 95.580 € erforderlich.
zu Antrag Nr. 29 „Erstattungen
an Gemeinden“ (Schulen)
Für Schülerinnen die ihren Wohnsitz in Potsdam haben, aber
an einer anderen Kommune zur Schule gehen, muss die Stadt Potsdam entsprechend
dem BbgSchulG § 116 ein Schulkostenbetrag zahlen. Die derzeitige Mittelsperre
i.H.v. 61.540 € ist aufzuheben.
zu Antrag Nr. 30 „Kopiertechnik“
(Schulen)
Für die in den Schulen vorhandenden Kopiergeräte wurden
Mietverträge mit Firmen abgeschlossen, für die monatlich ein Mietzins zu zahlen
ist. Die derzeitige Mittelsperre i.H.v. 10.990 € ist aufzuheben, um diesen Verpflichtungen bis zum Jahresende
nachkommen zu können.
zu Antrag Nr. 31 „Mieten“
(Schulen)
Die derzeitige Mittelsperre i.H.v. 8.390 € ist aufzuheben, um vertraglich
vereinbarte Mieten in den Schulen bezahlen zu können.
zu Antrag Nr. 32 „Lebensmittel“
(Schulen)
Die derzeitige Mittelsperre i.H.v 12.770 € ist aufzuheben, um die Bezahlung der
Leistungen entsprechend der „Satzung über die Kostenbeiträge zur Schulspeisung
der Landeshauptstadt Potsdam“ sowie die Finanzierung der Schulspeisung im
Förderzentrum Am Schlaatz und die Verpflegung der Azubis im Wohnheim Am
Schlaatz vornehmen zu können.
zu Antrag Nr. 33 „Wohnheimkosten“
(Schulen)
Die Zahlung werden auf der Grundlage des § 116 BbgSchulG als
Schulkostenbeitrag auch für Personalausgaben und Sachbedarf gemäß § 11
BbgSchulG für die Unterbringung eines höhrbehinderten Kindes im Wohnheim
geleistet. Die derzeitige Mittelsperre i.H.v. 2.640 € ist aufzuheben.
3. Sitzung am 29.09.03
zu Antrag Nr. 34 „Kulturförderung“
Von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 164.836 € werden 94.454 € zur Entsperrung empfohlen.
Für: -
die Bezahlung der Miete im Kirchsteigfeld
- die Betriebskostenzuschüsse an
freie Träger
- den städtischen Zuschuss zur Sicherung
Chorsinfonik/Kirchenmusik und
- Förderung von Personalstellen bei freien Trägern
zu Antrag Nr. 35 „Kulturkooperation“
Von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 4.180 € werden 1.000 € zur Entsperrung empfohlen. Zur
Sicherung der Organisation des Märchenkongresses und der geplanten Woche der
Begegnung mit Kunst und Kultur aus Spanien ist die Aufhebung der Sperre
erforderlich.
zu Antrag Nr. 36 „GmbH´s“
Von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 604.582 € werden 366.113 € zur Entsperrung empfohlen.
Für: -
Abfindung für Musiker BPP
-
Hausgebühren, Grundsteuer B Objekt Nikolaisaal
-
Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten
-
städtischer Zuschuss an HOT GmbH
-
Projekt Musikfestspiele
-
städtischer Zuschuss an Betreiber Nikolaisaal
-
Zuschuss kammersinf. Klangkörper
zu Antrag Nr. 37 „Museum-Geschichte
und Kunst/Sachaufwand“
Von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 3.300 € sollten 1.040 € entsperrt werden.
Die beantragte Summe wird zur Sicherung des Eigenanteils der
Stadt für die Ausstellung „Königliche Visionen“, der derzeitig im HBPG
stattfindet, benötigt.
zu Antrag Nr. 38 „Museum
Naturkunde und Umwelt“
Von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 17.655 € sollten
8.290 € entsperrt werden. Zur
Sicherung einer SAM-Stelle und zur Bezahlung von Verträgen für die Unterhaltung
technischer Anlagen.
Von den Gesamtausgaben des FB Kultur und Museum (ohne Personalkosten und „durchlaufende Mittel“) i.H.v. 7.870.200 € werden nach den vorstehenden Empfehlungen (Nr. 34– 38) 470.897 € entsperrt.
Unter Berücksichtigung
voraussichtlicher Mindereinnahmen verbleibt ein Betrag von 340.118 € in der Sperre (4,32 %). Eine Übersicht
gibt die Anlage 2. Eine Entsperrung in dieser Art und Höhe empfiehlt
auch der Finanzausschuss.
zu Antrag Nr. 39 „Beschäftigungsentgelte“
(Musikschule)
Die beantragten finanziellen Mittel
sind einerseits durch abgeschlossene Honorarverträge zur Unterrichtserteilung
und andererseits auf Seiten der Nutzer mit Verträgen zum Erhalt des
Unterrichtes mit den entsprechend zu zahlenenden Unterrichtsgebühren laut
Gebührensatzung für die städtische Musikschule begründet. Hierfür ist die
Mittelsperre i.H.v. 16.478 €
aufzuheben.
zu Antrag Nr. 40 „Geschäftsausgaben“
(FB Gebäude- und Liegenschaftsmanagement)
Die beantragte Summe i.H.v. 220 €
wird für die Bezahlung von Rechnungen innerhalb der inneren Verrechnung für
Geschäftsausgaben bis zum Jahresende benötigt.
zu Antrag Nr. 41 „Fachliteratur“
(Hochbauverwaltung)
Die beantragte Summe i.H.v. 110
€ wird benötigt zur Aktualisierung
der Sammlungen Planen und Bauen. Es handelt sich hierbei um eine abonierte
Periodika.
zu Antrag Nr. 42 „Geschäftsausgaben“
(Hochbauverwaltung)
Die beantragte Summe i.H.v. 1.650 €
wird für die Bezahlung von Rechnungen innerhalb der inneren Verrechnung für
Geschäftsausgaben bis zum Jahresende benötigt.
zu Antrag Nr. 43 „Geschäftsausgaben
Gebäudemanagement“
Die beantragte Summe i.H.v. 3.450 €
wird für die Bezahlung von Rechnungen innerhalb der inneren Verrechnung für
Geschäftsausgaben bis zum Jahresende benötigt.
zu Antrag Nr. 44 „Geschäftsausgaben“
(Beteiligungssteuerung)
Die beantragte Summe i.H.v. 262 €
wird für die Bezahlung von Rechnungen innerhalb der inneren Verrechnung für
Geschäftsausgaben bis zum Jahresende benötigt.
zu Antrag Nr. 45 „Gebäudeunterhaltung
Nikolaisaal“
Die beantragte Summe i.H.v. 9.137 €
wird für die Bezahlung abgeschlossener Wartungsverträge benötigt.
zu Antrag Nr. 46 „Gebäudeunterhaltung
Havarie“
Die beantragte Summe i.H.v. 61.875 €
wird benötigt, um bei diversen Kindereinrichtungen Havarien zu beseitigen.
zu Antrag Nr. 47 „Gebäudeunterhaltung
für sämtliche Gebäude der Stadtverwaltung“
Die beantragte Summe i.H.v. 58.900 €
wird benötigt, um dringende Reparaturen an Schulen, Kitas und sonstigen
Einrichtungen der Stadtverwaltung durchführen zu können.
zu Antrag Nr. 48 „Kassenfehlbeträge“
(Stadtkasse)
Die beantragte Summe i.H.v. 33 € wird benötigt, um Kassenfehlbeträge in der Zahlstelle
Bürgerservice und KfZ-Zulassungsstelle auszugleichen.
Gemäß § 32 Abs. 2 GemKVO Bbg sind Kassenfehlbeträge, die
länger als 6 Monate unaufgeklärt geblieben sind und bei denen Beamte oder
Angestellte nicht haften, bei der Aufstellung der Jahresrechnung im
Verwaltungshaushalt als Ausgabe zu buchen.
zu Antrag Nr. 49 „Sachaufwand
und elekt. und technikunterstützten Zahlungsverkehr“
(Stadtkasse)
Die beantragte Summe i.H.v. 880 € wird benötigt, um Transaktionskosten für den elektronischen
Zahlungsverkehr sowie Druckerpapier für die Kassenautomaten zu finanzieren.
zu Antrag Nr. 50 „Leasingrate
für Kartenzahlgeräte“ (Stadtkasse)
Die beantragte Summe i.H.v. 330 € wird benötigt, um anfallende Leasingraten bezahlen zu können.
zu Antrag Nr. 51 „Geschäftsausgaben“
(Stadtkasse)
Die beantragte Summe i.H.v. 4.815 € wird für die Bezahlung
von Rechnungen innerhalb der inneren Verrechnung für Geschäftsausgaben bis zum
Jahresende benötigt
zu Antrag Nr. 52 „Geschäftsführungskosten
der Fraktionen“
Von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 37.917 € werden 25.852 € benötigt. Die entsperrten Mittel dienen
der finanziellen Sicherstellung der Fraktionen.
zu Antrag Nr. 53 „Aufwendung
für ehrenamtliche Tätigkeit“ (StVV)
Von der derzeitigen Mittelsperre i.H.v. 26.950 € werden
18.375 € benötigt. Die Entsperrung
ist aus folgenden Gründen erforderlich:
-
Zahlung an Aufwand/Sitzungsgeld an die Mitglieder der StVV
-
für die Erstattung des Verdienstausfalles
sowie
-
Aufwandsentschädigungen für Ortsbürgermeister
-
Aufwand/Sitzungsgeld für die Mitglieder der Ortsbeiräte
-
Erstattung des Verdienstausfalles
zu Antrag Nr. 54 „Geschäftsausgaben„ (StVV)
Die beantragte Summe i.H.v. 1.540 € wird für die Bezahlung
von Rechnungen innerhalb der inneren Verrechnung für Geschäftsausgaben bis zum
Jahresende benötigt.
Anlagen
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