Beschlussvorlage - 00/SVV/0806
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 "Fährwiese Hermannswerder"
Beitrittsbeschluss zu der Maßgabe des MSWV vom 01.08.2000
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.11.2000
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Maßgabe, die das Ministerium für
Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV) am 01.08.2000 im Zusammenhang mit der
nach Abschluss der rechtsaufsichtlichen Prüfung des von der Stadt Potsdam
angezeigten vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 22 „Fährwiese
Hermannswerder" geltend gemachten Verletzung
von Rechtsvorschriften erteilt hat, wird durch die in der Anlage aufgeführten
Änderungen der Textlichen Festsetzungen beigetreten (siehe Anlage).
Erläuterung
Begründung
Die textlichen Festsetzungen Nr. 6.2.1 und
6.2.2 legen Baumpflanzungen unterschiedlicher Sorten und Stammumfänge jeweils
.... an den gekennzeichneten Standorten" fest. Die gekennzeichneten
Standorte lassen aber keine Differenzierung erkennen. Die Festsetzung lässt
somit offen, welche Bäume an welcher Stelle und in welcher Anzahl
zu pflanzen sind. Die Festsetzung ist nicht vollziehbar und damit
nichtig.
Nr. 6.2.3 setzt eine ....
dichte Bepflanzung mit Laubgehölzen" fest. Die Vorgabe einer Pflanzdichte
fehlt. Die textliche Festsetzung ist damit unbestimmt, weil subjektiv
interpretierbar.
Eine Streichung der textlichen Festsetzungen
bleibt ohne Auswirkung auf das Abwägungsgerüst, da die
grünordnerischen Maßnahmen im Durchführungsvertrag, der in § 6 Abs. 1 auf den Grünordnungsplan
bezug nimmt, geregelt sind.
Die
Vorgehensweise ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Der
Vorhabenträger hat als Grundstückseigentümer den dargestellten Änderungen
zugestimmt.