Beschlussvorlage - 00/SVV/0806

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Maßgabe, die das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV) am 01.08.2000 im Zusammenhang mit der nach Abschluss der rechtsaufsichtlichen Prüfung des von der Stadt Potsdam angezeigten vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 22 „Fährwiese Hermannswerder" geltend gemachten Verletzung von Rechtsvorschriften erteilt hat, wird durch die in der Anlage aufgeführten Änderungen der Textlichen Festsetzungen beigetreten (siehe Anlage).

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Erläuterung

Begründung

Die textlichen Festsetzungen Nr. 6.2.1 und 6.2.2 legen Baumpflanzungen unterschiedlicher Sorten und Stammumfänge jeweils .... an den gekennzeichneten Standorten" fest. Die gekennzeichneten Standorte lassen aber keine Differenzierung erkennen. Die Festsetzung lässt somit offen, welche Bäume an welcher Stelle und in welcher Anzahl zu pflanzen sind. Die Festsetzung ist nicht vollziehbar und damit nichtig.

Nr. 6.2.3 setzt eine .... dichte Bepflanzung mit Laubgehölzen" fest. Die Vorgabe einer Pflanzdichte fehlt. Die textliche Festsetzung ist damit unbestimmt, weil subjektiv interpretierbar.

Eine Streichung der textlichen Festsetzungen bleibt ohne Auswirkung auf das Abwägungsgerüst, da die grünordnerischen Maßnahmen im Durchführungsvertrag, der in § 6 Abs. 1 auf den Grünordnungsplan bezug nimmt, geregelt sind.

Die Vorgehensweise ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Der Vorhabenträger hat als Grundstückseigentümer den dargestellten Änderungen zugestimmt.

 

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