Antrag - 03/SVV/0616

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Haushaltsplan 2004 eine Haushaltsstelle einzurichten, in die die städtischen Mittel für ambulante soziale und gesundheitsfürsorgerische Dienste der Stadt Potsdam mindestens in der Höhe des Jahres 2003 eingestellt werden.

Die bisher vom Land über den § 16a Gemeindefinanzierungsgesetz bereitgestellten zweckgebundenen Mittel für 2003 werden aus den allgemeinen Schlüsselzuweisungen des Landes für das Haushaltsjahr 2004 prozentual ebenfalls in diese Haushaltsstelle eingestellt.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Mit der Aufhebung der Zweckbindung für ambulante soziale und gesundheitsfürsorgerische Dienste durch die Landesregierung im Haushaltsjahr 2004 gerät auch Potsdam in diesem Bereich in eine finanzielle Notlage. Dieser Engpass ist auch mit den Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Sozialplanrichtlinien“ beim Ausschuss für Gesundheit und Soziales nicht auszugleichen. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe haben einhellig festgestellt, dass Planungssicherheit nur durch eine zeitgleiche Festschreibung von finanziellen Mitteln gewährleistet werden kann. Die Einrichtung einer solchen Haushaltsposition ist Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der Sozialplanrichtlinie.

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