Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0703
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung von Bill-Board-Anlagen / Ausweitung der Standorte aufgrund vorliegender Anträge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Tel. 2612
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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01.10.2003
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20.10.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Errichtung von großflächigen, hinterleuchteten Werbeanlagen ( sog. Billboards oder Mega-Lights ) in der Stadt Potsdam ist ein wiederkehrendes Thema, mit dem sich die Stadtverordneten seit längerer Zeit beschäftigen.
Zum einen werden solche Anlagen von
den Betreibern zur Kompensation der Errichtung und Betreibung öffentlicher
Toilettenanlagen gefordert ( Wall ), zum anderen als Finanzierung von
Kunstprojekten ( Potsdam Visiere / Fa.Stroer ) gewünscht. Als dritte Gruppe
sind die Betreiber zu nennen, die die Anträge aus rein werbewirtschaftlichen
Erwägungen stellen, d.h. in Ausübung ihrer Geschäfte ( Mediateam, Moplak,
Outfit, Stroer).
Gemäß Mitteilungsvorlage 99/0805 vom
22.08.2000 wurden in der Stadt Potsdam insgesamt 15 Werbeanlagen vom Typ
City-Light-Board ( Bill Board ) zugelassen. Diese verteilen sich auf einzelne
Werbetreibende, vorwiegend steht die Aufstellung im Zusammenhang mit der
Errichtung öffentlicher Toilettenanlagen. In der Zwischenzeit ist die Anzahl
der zugelassenen Standorte realisiert, so dass die Entscheidung getroffen
werden muss, ob und ggf. wieviele Standorte in der Stadt noch zugelassen werden
können. Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang verschiedentlich zugesagt,
weitergehende Entscheidungen zu dieser Thematik nur nach vorheriger Information
der Gremien der Stadtverordnetenversammlung zu treffen.
Aktuell liegen 8 zusätzliche Standorte zur Entscheidung in
der Verwaltung vor. Diese Standorte werden teilweise von mehreren
Antragstellern mit Anträgen abgefragt.
Diese verteilen sich auf die angesprochenen Zusammenhänge wie folgt:
A Vertrag zur
Errichtung von Toilettenanlagen /
Fa.Wall ( ausstehende Kompensation )
Nach derzeitigem Stand der Kompensationserfordernisse hat
die Fa WALL noch Anspruch auf 1
Standort einer Bill-Board Anlage, damit auch die letzte vereinbarte
Toilettenanlage (am Lustgarten) aufgestellt werden kann. In einem Gespräch mit
der Fa. Wall wurde daraufhin vereinbart folgende Standorte noch einmal auf ihre
Genehmigungsfähigkeit zu prüfen:
1. Heinrich-Mann-Allee
/ frühere Tram Haltestelle „Schwimmhalle“ stadtauswärts
- dieser Standort erscheint voraussichtlich genehmigungsfähig, wenn auch damit
in Nachbarschaft des Leipziger Dreiecks eine zweite derartige Anlage entstehen
würde
- Friedrich-Engels-Straße vor Nr.8
- dieser Standort erscheint genehmigungsfähig, steht jedoch in Konkurrenz mit Vorschlag zu B - Breite
Straße / gegenüber
Marktcenter vor dem Hochhaus
- dieser Standort ist in Blickrichtung Moschee ähnlich zu bewerten wie der bereits überwiegend negativ bewertete auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor der Markthalle
B Kompensation zur Realisierung des Kunstprojektes Potsdam Visier / Fa.Stroer
Das Kunstprojekt „Potsdam Visier“ ist ausschließlich durch
Sponsoring finanzierbar. Die Fa. Stroer hat sich bereit erklärt das Projekt zu
finanzieren. Dieser Vorschlag ist durch einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich erwünscht, die Verwaltung zur
Unterstützung beauftragt worden. Zu Beginn der Standortsuche wurden durch den
Sponsor zwei Standorte mit hoher Werbewirkung ( „A-Standort“ im
innerstädtischen Bereich ) gefordert, diese Standorte wurden mit Blick auf die
bereits fixierten Standorte und die empfindliche Situation in der barocken
Stadtstruktur nicht gefunden, so dass der Kompromiss vereinbart wurde einen
Standort mit hoher Werbewirkung ersatzweise durch zwei Anlagen mit
untergeordneter Werbewirkung ( „B-Standorte“ )aufzufangen. Aus Sicht des
Sponsors muss jedoch ein Standort zwingend ein „A-Standort“ sein, weil sonst
eine Etablierung am örtlichen Werbe-Markt nicht erfolgversprechend erscheint.
Für die B-Standorte existieren zwei Vorschläge der Fa.Stroer
die mit allen Beteiligten einvernehmlich geklärt wurden. Diese Standorte befinden
sich beide in der Friedrich-Engels-Straße. Auch für diese Standorte
liegen Anträge von weiteren Werbetreibenden vor.
Für den geforderten A-Standort liegen zur Zeit folgende
Vorschläge zur Entscheidung vor:
- Breite
Straße / Schopenhauer Straße,
- dieser Standort ist in der Vergangenheit den Firmen WALL und Outfit ablehnt worden. Dies geschah vor dem Hintergrund der überwiegend negativen Bewertung in der Diskussion im SBW-Ausschss. Anlass hierfür war der Betrachtungszusammenhang in Blickrichtung Moschee. - Berliner
Straße / Am Kanal,
- dieser Standort ist aus denkmalrechtlicher Sicht nicht genehmigungsfähig.
Wenn demnach die bisher
geltende Bewertung der betrachteten Standorte nicht grundlegend geändert wird,
ist nach dem Ergebnis vielfältiger Abstimmungen und nach ausdrücklicher
Erklärung durch die Fa. Stroer die Finanzierung des Kunstprojektes nicht
gegeben.
Da andererseits massive Auseinandersetzungen mit dem Partner
zu A zu erwarten sind, falls der besonders werbewirksame Standort in der Breiten
Straße nunmehr konkurrierend vergeben wird, nachdem der Partner zu A eine
Ablehnung erhalten hat, muss nach gegenwärtiger Beurteilung das Projekt „Potsdam Visier“ als gescheitert
angesehen werden.
Inhalt der Mitteilung Seite 3
C Allgemeine werbewirtschaftliche Vorhaben verschiedener Antragsteller
- Vollzug
verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen
Für den Standort Straße zum Kirchsteigfeld / Sternstraße
( Media Team ) hat das Verwaltungsgericht Potsdam in einem Rechtsstreit nach
Versagung der Baugenehmigung entschieden, dass die Baugenehmigung zu erteilen
ist. Diese Entscheidung ist durch den Bereich Bauordnung vollzogen.
2. Weitere
Standorte, die aus Sicht der Verwaltung voraussichtlich positiv zu bescheiden
wären:
Für folgende weitere Standorte liegen aktuell Anträge vor,
gegen die öffentlich-rechtlich keine Hinderungsgründe geltend gemacht werden
können, die aber zugleich auch nicht in besonders empfindlichen Bereichen der
Stadt gelegen sind:
- Johannsenstraße 1 ( Media Team )
hier hat der Antragsteller ebenfalls angekündigt eine gerichtliche Entscheidung
herbeizuführen.
- Sternstraße 52 / Am Kirchsteigfeld ( Fa.Stroer )
hier gelten die gleichen Bedingungen wie beim nahegelegenen
Standort unter Ziffer 1, so dass hier gleichermaßen eine Genehmigung zu
erteilen ist; zwei benachbarte Standorte machen nach gerichtlicher Beurteilung
noch keine „unzulässige Häufung“ aus.
- An der Brauerei 1 ( Moplak )
auch hier liegen keine Hindernisse vor, in gleichgelagerter Situation an der
Einmündung „Am Verkehrshof“ ist in der Vergangenheit ebenfalls eine Anlage
genehmigt worden.
Die Gesamtzahl der Bill-Board-Anlagen in der Stadt Potsdam würde sich nach derzeitigem Antragsstand und der vertraglichen Verpflichtungen zu A um 8 auf insgesamt 23 Standorte erhöhen.
Da die zwischenzeitliche Erfahrung mit den errichteten Anlagen gezeigt hat, dass diese entlang der Hauptverkehrsachsen durchaus verträglich angeordnet werden können, erscheint aus Sicht der Verwaltung diese Ausweitung der Zahl der Standorte auch weiterhin vertretbar.
Voraussetzung bleibt, dass die Standorte weiterhin sehr
sorgfältig ausgewählt, nur singulär, nicht gehäuft eingeordnet werden. Zugleich soll in der aktuell
laufenden Überarbeitung der Werbesatzung in den empfindlicheren Bereichen der
Stadt, auf die die Satzung sich erstreckt, dieser Typus der Werbeanlage auf den
öffentlichen Straßenraum beschränkt werden; damit wird eine verbesserte
Steuerbarkeit für das Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes erreicht. Nach
den Erfahrungen in bisherigen Beratungen und Verhandlungen ist unter solchen
Bedingungen davon auszugehen, dass auch in Zukunft keine maßgebliche weitere
Verdichtung der Anlagenstandorte erfolgt; vielmehr sind die wirtschaftlich
interessanten Standorte entweder weiterhin auszuschließen oder aber bereits
vergeben.
Der Druck der Werbewirtschaft auf den öffentlichen Raum ist
allerdings nach wie vor groß; lenkende Regelungen bleiben damit aus Sicht der
Verwaltung auch in Zukunft unverzichtbar.