Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0703

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

Die Errichtung von großflächigen, hinterleuchteten Werbeanlagen ( sog. Billboards oder Mega-Lights ) in der Stadt Potsdam ist ein wiederkehrendes Thema, mit dem sich die Stadtverordneten seit längerer Zeit beschäftigen.

Zum einen werden solche Anlagen von den Betreibern zur Kompensation der Errichtung und Betreibung öffentlicher Toilettenanlagen gefordert ( Wall ), zum anderen als Finanzierung von Kunstprojekten ( Potsdam Visiere / Fa.Stroer ) gewünscht. Als dritte Gruppe sind die Betreiber zu nennen, die die Anträge aus rein werbewirtschaftlichen Erwägungen stellen, d.h. in Ausübung ihrer Geschäfte ( Mediateam, Moplak, Outfit, Stroer).

Gemäß Mitteilungsvorlage 99/0805 vom 22.08.2000 wurden in der Stadt Potsdam insgesamt 15 Werbeanlagen vom Typ City-Light-Board ( Bill Board ) zugelassen. Diese verteilen sich auf einzelne Werbetreibende, vorwiegend steht die Aufstellung im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Toilettenanlagen. In der Zwischenzeit ist die Anzahl der zugelassenen Standorte realisiert, so dass die Entscheidung getroffen werden muss, ob und ggf. wieviele Standorte in der Stadt noch zugelassen werden können. Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang verschiedentlich zugesagt, weitergehende Entscheidungen zu dieser Thematik nur nach vorheriger Information der Gremien der Stadtverordnetenversammlung zu treffen.

 

Aktuell liegen 8 zusätzliche Standorte zur Entscheidung in der Verwaltung vor. Diese Standorte werden teilweise von mehreren Antragstellern mit Anträgen abgefragt.

 

Diese verteilen sich auf die angesprochenen Zusammenhänge wie folgt:

 

A  Vertrag zur Errichtung von Toilettenanlagen  / Fa.Wall ( ausstehende Kompensation )

 

Nach derzeitigem Stand der Kompensationserfordernisse hat die Fa WALL noch Anspruch auf  1 Standort einer Bill-Board Anlage, damit auch die letzte vereinbarte Toilettenanlage (am Lustgarten) aufgestellt werden kann. In einem Gespräch mit der Fa. Wall wurde daraufhin vereinbart folgende Standorte noch einmal auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu prüfen:

 

1.            Heinrich-Mann-Allee / frühere Tram Haltestelle „Schwimmhalle“ stadtauswärts
- dieser Standort erscheint voraussichtlich genehmigungsfähig, wenn auch damit in Nachbarschaft des Leipziger Dreiecks eine zweite derartige Anlage entstehen würde

  1. Friedrich-Engels-Straße vor Nr.8
    - dieser Standort erscheint genehmigungsfähig, steht jedoch in Konkurrenz mit Vorschlag zu B
  2. Breite Straße / gegenüber Marktcenter vor dem Hochhaus
    - dieser Standort ist in Blickrichtung Moschee ähnlich zu bewerten wie der bereits überwiegend negativ bewertete auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor der Markthalle

 

 

B  Kompensation zur Realisierung des Kunstprojektes Potsdam Visier / Fa.Stroer

 

Das Kunstprojekt „Potsdam Visier“ ist ausschließlich durch Sponsoring finanzierbar. Die Fa. Stroer hat sich bereit erklärt das Projekt zu finanzieren. Dieser Vorschlag ist durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich erwünscht, die Verwaltung zur Unterstützung beauftragt worden. Zu Beginn der Standortsuche wurden durch den Sponsor zwei Standorte mit hoher Werbewirkung ( „A-Standort“ im innerstädtischen Bereich ) gefordert, diese Standorte wurden mit Blick auf die bereits fixierten Standorte und die empfindliche Situation in der barocken Stadtstruktur nicht gefunden, so dass der Kompromiss vereinbart wurde einen Standort mit hoher Werbewirkung ersatzweise durch zwei Anlagen mit untergeordneter Werbewirkung ( „B-Standorte“ )aufzufangen. Aus Sicht des Sponsors muss jedoch ein Standort zwingend ein „A-Standort“ sein, weil sonst eine Etablierung am örtlichen Werbe-Markt nicht erfolgversprechend erscheint.

 

Für die B-Standorte existieren zwei Vorschläge der Fa.Stroer die mit allen Beteiligten einvernehmlich geklärt wurden. Diese Standorte befinden sich beide in der Friedrich-Engels-Straße. Auch für diese Standorte liegen Anträge von weiteren Werbetreibenden vor.

 

Für den geforderten A-Standort liegen zur Zeit folgende Vorschläge zur Entscheidung vor:

 

  1. Breite Straße / Schopenhauer Straße,
    - dieser Standort ist in der Vergangenheit den Firmen WALL und Outfit ablehnt worden. Dies geschah vor dem Hintergrund der überwiegend negativen Bewertung in der Diskussion im SBW-Ausschss. Anlass hierfür war der Betrachtungszusammenhang in Blickrichtung Moschee.
  2. Berliner Straße / Am Kanal,
    - dieser Standort ist aus denkmalrechtlicher Sicht nicht genehmigungsfähig.

 

Wenn demnach die bisher geltende Bewertung der betrachteten Standorte nicht grundlegend geändert wird, ist nach dem Ergebnis vielfältiger Abstimmungen und nach ausdrücklicher Erklärung durch die Fa. Stroer die Finanzierung des Kunstprojektes nicht gegeben.

 

Da andererseits massive Auseinandersetzungen mit dem Partner zu A zu erwarten sind, falls der besonders werbewirksame Standort in der Breiten Straße nunmehr konkurrierend vergeben wird, nachdem der Partner zu A eine Ablehnung erhalten hat, muss nach gegenwärtiger Beurteilung das Projekt  „Potsdam Visier“ als gescheitert angesehen werden.

 

 

Inhalt der Mitteilung Seite 3

 

 

C  Allgemeine werbewirtschaftliche Vorhaben verschiedener Antragsteller

 

  1. Vollzug verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen

 

Für den Standort Straße zum Kirchsteigfeld / Sternstraße ( Media Team ) hat das Verwaltungs­gericht Potsdam in einem Rechtsstreit nach Versagung der Baugenehmigung entschieden, dass die Baugenehmigung zu erteilen ist. Diese Entscheidung ist durch den Bereich Bauordnung vollzogen.

 

2.       Weitere Standorte, die aus Sicht der Verwaltung voraussichtlich positiv zu bescheiden wären:

 

Für folgende weitere Standorte liegen aktuell Anträge vor, gegen die öffentlich-rechtlich keine Hinderungsgründe geltend gemacht werden können, die aber zugleich auch nicht in besonders empfindlichen Bereichen der Stadt gelegen sind:

 

- Johannsenstraße 1 ( Media Team )
hier hat der Antragsteller ebenfalls angekündigt eine gerichtliche Entscheidung herbei­zuführen.

 

- Sternstraße 52 / Am Kirchsteigfeld ( Fa.Stroer )

hier gelten die gleichen Bedingungen wie beim nahegelegenen Standort unter Ziffer 1, so dass hier gleichermaßen eine Genehmigung zu erteilen ist; zwei benachbarte Standorte machen nach gerichtlicher Beurteilung noch keine „unzulässige Häufung“ aus.

 

- An der Brauerei 1 ( Moplak )
auch hier liegen keine Hindernisse vor, in gleichgelagerter Situation an der Einmündung „Am Verkehrshof“ ist in der Vergangenheit ebenfalls eine Anlage genehmigt worden.

 

 

Die Gesamtzahl der Bill-Board-Anlagen in der Stadt Potsdam würde sich nach derzeitigem Antragsstand und der vertraglichen Verpflichtungen zu A um 8 auf insgesamt 23 Standorte erhöhen.

Da die zwischenzeitliche Erfahrung mit den errichteten Anlagen gezeigt hat, dass diese entlang der Hauptverkehrsachsen durchaus verträglich angeordnet werden können, erscheint aus Sicht der Verwaltung diese Ausweitung der Zahl der Standorte auch weiterhin vertretbar.

Voraussetzung bleibt, dass die Standorte weiterhin sehr sorgfältig ausgewählt, nur singulär, nicht  gehäuft eingeordnet werden. Zugleich soll in der aktuell laufenden Überarbeitung der Werbesatzung in den empfindlicheren Bereichen der Stadt, auf die die Satzung sich erstreckt, dieser Typus der Werbeanlage auf den öffentlichen Straßenraum beschränkt werden; damit wird eine verbesserte Steuerbarkeit für das Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes erreicht. Nach den Erfahrungen in bisherigen Beratungen und Verhandlungen ist unter solchen Bedingungen davon auszugehen, dass auch in Zukunft keine maßgebliche weitere Verdichtung der Anlagenstandorte erfolgt; vielmehr sind die wirtschaftlich interessanten Standorte entweder weiterhin auszuschließen oder aber bereits vergeben.

Der Druck der Werbewirtschaft auf den öffentlichen Raum ist allerdings nach wie vor groß; lenkende Regelungen bleiben damit aus Sicht der Verwaltung auch in Zukunft unverzichtbar.

 

 

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