Beschlussvorlage - 03/SVV/0772

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Die Anerkennung von HochDrei e.V. als Träger der freien Jugendhilfe auf der Grundlage von

§ 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

HochDrei e.V. - Bilden und Begegnen in Brandenburg - hat den Verein mit seiner Inhalts- und Angebotsstruktur in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28. August 2003 umfangreich und detailliert vorgestellt. Im Ergebnis wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendige Beschlussvorlage zur Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe auf der Grundlage von § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz in den Jugendhilfeausschuss einzubringen.

 

In v.g. Rechtsgrundlage sind Voraussetzungen für eine mögliche Anerkennung ausgewiesen. Dazu gehören u.a. eine für die Ziele des Grundgesetzes förderliche Arbeit, fachliche und personelle Voraussetzungen zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele und eine mindestens dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe.

 

HochDrei e.V. wurde 1998 gegründet. Ziel der Vereinsgründung war, die Angebote insbesondere im Bereich der außerschulischen Jugendbildung nach § 11 KJHG in Potsdam zu erweitern. Zur besseren Absicherung einer Angebotserweiterung auch für auswärtige TeilnehmerInnen erfolgte die Umsetzung mit der gleichzeitigen Führung von inzwischen 2 Seminar- und Gästehäusern in der Potsdamer Innenstadt.

 

Wesentliche Schwerpunkte der Tätigkeit von HochDrei e.V. sind u.a.:

 

-            Angebote auf dem Gebiet des Jugendaustausches mit internationalen Jugendbegegnungen, Ausbildungsseminaren für TeamerInnen von Jugendbegegnungen, Fachkräfteaustausch und Fortbildungen mit und für MultiplikatorInnen der Jugendarbeit,

 

-            Angebote auf dem Gebiet der außerschulischen Jugendbildung, Durchführung von Seminaren zu Themen wie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit oder zu Inhalten der geschlechtsspezifischen Arbeit, Seminarangebote für den Bereich der politischen Bildung sowie die Tätigkeit im weitgefächerten Bereich der Freiwilligenarbeit,

 

-            Führung der Seminar- und Gästehäuser, Betreuung auswärtiger/ausländischer Gruppen, Unterstützung bei der Gestaltung von Aufenthaltsprogrammen, Mitarbeit im Stadtjugendring, in der IG geschlechterdifferentierte Jugendarbeit, im Regionalarbeitskreis Pdm.- Innenstadt.

 

Die notwendigen Unterlagen (Satzung, Auszug Vereinsregister, Freistellungsbescheid)

wurden geprüft und liegen zur Einsichtnahme in der Verwaltung des Jugendamtes vor.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beinhaltet nicht zwangsläufig eine Verpflichtung zur Förderung.

 

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