Beschlussvorlage - 03/SVV/0768
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Erhebung von Straßenbaubeiträgen gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) Ausbauprogramm Friedrich - Engels - Straße vom ZOB bis Daimlerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
10.12.2003
| |||
|
21.01.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
13.01.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
15.01.2004
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Ausbauprogramm für die Friedrich-Engels-Straße zwischen Zentralem Omnibusbahnhof (ZOB) am Hauptbahnhof und Daimlerstraße wird bestätigt.
Der Ausbau erfolgt in Abschnitten.
- Bauabschnitt:
Neubau der Brücke über die Nuthe mit
Anschlussbereich von Zufahrt MAZ bis Auffahrt
Nuthestraße
- Bauabschnitt:
Gefahrenkurve bis Daimlerstraße
- Bauabschnitt:
Zufahrt MAZ bis Schlaatzweg
- Bauabschnitt:
Schlaatzweg bis Friedhofsgasse
- Bauabschnitt:
Friedhofsgasse bis ZOB
Die Finanzierung erfolgt mittels Fördermittel und
Straßenausbaubeiträge.
Erläuterung
Begründung:
Die Friedrich-Engels-Straße soll auf Grund des
derzeitigen baulichen Zustandes der Fahrbahn und Nebenanlagen sowie der
Regenwasseranlagen in den kommenden Jahren in einzelnen Bauabschnitten
ausgebaut werden.
Im Zusammenhang mit dem Neubau des
Hauptbahnhofes wurde der Teilabschnitt am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)
bereits ausgebaut.
Weiterhin ist mit dem Neubau der Auffahrrampen
der Nuthestraße durch das Brandenburgische Straßenbauamt Potsdam bereits der
Abschnitt unter der Nuthestraße hergestellt worden.
Die Festlegung der weiteren Bauabschnitte und
deren Priorität begründet sich wie folgt:
1. Abschnitt:
Neubau
der Brücke über die Nuthe einschließlich Anschlussbereiche bis zur
Zufahrt
MAZ bzw. bis Auffahrt Nuthestraße
Bau 2003 / 2004
Baukosten
ca. 1,59 Mio.€
Die Auswertung der Brückenprüfung ergab einen
Bauzustand, der einen Neubau der Brücke zwingend erforderlich macht. Dem
Ersatzneubau der Brücke wurde daher eine hohe Priorität eingeräumt.
Der Ausbau der beidseitigen Anschlussbereiche
der Straße resultiert daraus, dass Leitungen sowie Auslaufbauwerke für die
Regentwässerung erneuert werden müssen. Grundlage für die Dimensionierung der
neuen Regenwasseranlagen sind die mit der EWP abgestimmten Regenwasserkonzepte
für die Gebiete beidseitig der Nuthe.
Der Anpassungsbereich im Straßenausbau wurde
daher von der Zufahrt zur MAZ bis zur Auffahrt zur Nuthestraße begleitend zur
Brückenbaumaßnahme als 1. Bauabschnitt festgelegt.
2. Abschnitt: Gefahrenkurve
bis Daimlerstraße
Planung 2004
Bau
2005 geplant
Gesamtkosten
ca. 450 T€
Bedingt
durch den schlechten baulichen Zustand der Fahrbahn, vor allem im Bereich
des
stillgelegten Gleisbettes der Straßenbahn sowie Schad- und Engstellen in den
Nebenanlagen
soll vom bereits ausgebauten Bereich unter der Nuthestraße bis zur
Daimlerstraße
der nächste Bereich ausgebaut werden.
Unterstützt wird die Notwendigkeit auch durch
den Parkdruck in Verbindung mit der beidseitigen Bebauung mit
Mehrfamilienhäusern.
Für
den betreffenden Abschnitt gab es wiederholt Anfragen zum Zeitpunkt des geplan-
ten
Ausbaus durch die Stadt.
Für die folgenden Bauabschnitte wurde in diesem Jahr als
Sofortmaßnahme eine Fahrbahninstandsetzung durch einen Dünnschichtbelag
durchgeführt. Es wurde dadurch der verkehrssichere Zustand der Fahrbahn für die
nächsten Jahre sichergestellt, so dass der weitere Ausbau in den anschließenden
Jahren geplant und abschnittsweise umgesetzt werden soll:
3. Abschnitt: Zufahrt
MAZ bis Schlaatzweg
Planung 2005
Bau
2006 geplant
Gesamtkosten
ca. 720 T€
4. Abschnitt: Schlaatzweg
bis Friedhofsgasse
Planung 2006
Bau
2007 geplant
Gesamtkosten
ca. 720 T€
5. Abschnitt: Friedhofsgasse
bis ZOB
Planung 2007
Bau
2008 geplant
Gesamtkosten
580 T€
Gemäß geplantem Ausbauprogramm erfolgt der
Komplettausbau der Fahrbahn und der Nebenanlagen innerhalb der
Straßenbegrenzungslinien.
Die Nebenanlagen werden in Abhängigkeit der zur
Verfügung stehenden Breiten in den einzelnen Bauabschnitten den Anforderungen
entsprechend unterschiedlich aufgeteilt.
Dabei wird auf der Südseite ein getrennter Geh-
und Radweg vom Hauptbahnhof bis zur Auffahrt Nuthestraße ausgebaut. Ab der
Nuthestraße bis zur Daimlerstraße soll die Führung der Radfahrer auf einem
Angebotsstreifen beidseitig auf der Fahrbahn erfolgen.
Auf der Nordseite wird von der Auffahrt zur
Nuthestraße bis zum ehemaligen RAW-Gelände ein gemeinsamer Geh- und Radweg
angelegt. Ab der Schlaatzstraße bis zum Hauptbahnhof werden getrennte Rad- und
Gehwege in den Nebenanlagen vorgesehen.
Die Anlage von Längsparkplätzen beidseitig der
Fahrbahn ist vom Hauptbahnhof bis zum Schlaatzweg sowie von der sogenannten
Gefahrenkurve bis zur Daimlerstraße geplant.
Die Baumaßnahme wird unter Inanspruchnahme von
Fördermitteln durchgeführt. Es erfolgt eine
75 %ige Förderung der förderfähigen Kosten.
Beiträge Dritter, d.h. Anliegerbeiträge, gehören
nicht zum Umfang der förderfähigen Kosten und müssen durch die Stadt
vorfinanziert werden.
Durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch
Anliegerbeiträge gemäß Kommunal-abgabengesetz (KAG) erfolgt eine
Refinanzierung, durch die der Gesamtkostenanteil der Stadt an der Baumaßnahme
gemindert wird.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für den gesamten Ausbau der
Friedrich-Engels-Straße werden Fördermittel gemäß GVFG in Höhe von 75% der
förderfähigen Kosten zur Verfügung gestellt.
Die Bestätigung der Förderfähigkeit liegt nach
Anmeldung der Fördermittel vom 31.01.2001 vor.
Der Einzelantrag für den 1. Bauabschnitt
einschließlich Neubau der Nuthebrücke ist bereits bestätigt. Die weiteren
Bauabschnitte können beantragt werden.
Zum Anteil der nicht förderfähigen Kosten
gehören dabei „Beiträge Dritter“. Dazu zählt die Refinanzierung durch
Anliegerbeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG).
Durch die Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen wird der Gesamtkostenanteil der Stadt an der Baumaßnahme
gemindert.
Die anteilmäßige Refinanzierung erfolgt dabei zu
gunsten der
Haushaltsstelle 60200.35001 „Einnahme aus Erschließungs- und
Straßenausbaubeiträgen“, vorbehaltlich der Absicherung in den Haushaltsplänen.