Beschlussvorlage - 03/SVV/0902
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt Potsdam Umlegungsausschuss - Wahl der Stadtverordneten in den Umlegungsausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kataster und Vermessung
- Einreicher*:
- FB 17
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
21.01.2004
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 3 und § 4 der Umlegungsausschussverordnung werden
folgende Stadtverordnete
als Mitglieder des Umlegungsausschusses gewählt:
1. Herr Siegmar Krause (PDS)
2. Herr Dr. Helmut Przybilski (SPD)
3. Herr Ralf Jäkel als Vertreter zu 1. (PDS)
4. Frau Monika Keilholz als Vertreterin zu 2. (SPD)
Erläuterung
Begründung:
Die SVV beschloss am 21.06.1994 - DS 94/0331 - für die
Bebauungspläne Nr.11 und 12 gemäß § 47 BauGB das Umlegungsverfahren
einzuleiten, welches für den Bebauungsplanbereich Nr. 11 noch abgeschlossen
werden muss.
Mit Beschluss vom 15.11.1995 - DS 95/0699 - hat die SVV die
Bildung eines Umlegungsausschusses beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 der Umlegungsausschussverordnung
(UmlAussV) müssen dem Umlegungsausschuss zwei Mitglieder der Gemeindevertretung
angehören. Für die Mitglieder sollen Vertreter gewählt werden. Die Wahl der
Gemeindevertreter erfolgt in Einzelwahl für die Dauer der Wahlperiode der
Gemeindevertretung. Nach Beendigung der Wahlperiode der
Stadtverordnetenversammlung sind gemäß § 4 UmlAussV diese Mitglieder des
Umlegungsausschusses neu zu wählen.
Die Wahl erfolgt unter Berücksichtigung der gemäß § 50
Gemeindeordnung geltenden Grundsätze.
Danach ergeben sich je ein Sitz für PDS und SPD. Die
Vorschläge für die Ausschussmitglieder wurden durch die jeweiligen Fraktionen
unterbreitet.
Die Wahl der neuen Ausschussmitglieder ist unabdingbar, da
die Beschlussfähigkeit des Umlegungsausschusses weiterhin gegeben sein muss.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die Stadtverordneten als Mitglieder des
Umlegungsausschusses sind gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 UmlAussV nach der jeweils
geltenden Entschädigungssatzung der SVV der Landeshauptstadt Potsdam und nach
dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen in der
jeweils gültigen Fassung Sitzungsgelder und Entschädigungen zu zahlen.
Hierfür
wird in der Haushaltsstelle 61100 65500 ein Betrag von 5000 € für das Jahr 2004
und die Folgejahre eingestellt.