Beschlussvorlage - 03/SVV/0902

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 3 und § 4 der Umlegungsausschussverordnung werden folgende Stadtverordnete

als Mitglieder des Umlegungsausschusses gewählt:

 

1. Herr Siegmar Krause                        (PDS)

2. Herr Dr. Helmut Przybilski                        (SPD)

 

3. Herr Ralf Jäkel als Vertreter zu 1.                        (PDS)

4. Frau Monika Keilholz als Vertreterin zu 2.                        (SPD)

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die SVV beschloss am 21.06.1994 - DS 94/0331 - für die Bebauungspläne Nr.11 und 12 gemäß § 47 BauGB das Umlegungsverfahren einzuleiten, welches für den Bebauungsplanbereich Nr. 11 noch abgeschlossen werden muss.

 

Mit Beschluss vom 15.11.1995 - DS 95/0699 - hat die SVV die Bildung eines Umlegungsausschusses beschlossen.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 der Umlegungsausschussverordnung (UmlAussV) müssen dem Umlegungsausschuss zwei Mitglieder der Gemeindevertretung angehören. Für die Mitglieder sollen Vertreter gewählt werden. Die Wahl der Gemeindevertreter erfolgt in Einzelwahl für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung. Nach Beendigung der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung sind gemäß § 4 UmlAussV diese Mitglieder des Umlegungsausschusses neu zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt unter Berücksichtigung der gemäß § 50 Gemeindeordnung geltenden Grundsätze.

Danach ergeben sich je ein Sitz für PDS und SPD. Die Vorschläge für die Ausschussmitglieder wurden durch die jeweiligen Fraktionen unterbreitet.

 

Die Wahl der neuen Ausschussmitglieder ist unabdingbar, da die Beschlussfähigkeit des Umlegungsausschusses weiterhin gegeben sein muss.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Stadtverordneten als Mitglieder des Umlegungsausschusses sind gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 UmlAussV nach der jeweils geltenden Entschädigungssatzung der SVV der Landeshauptstadt Potsdam und nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen in der jeweils gültigen Fassung Sitzungsgelder und Entschädigungen zu zahlen.

 

Hierfür wird in der Haushaltsstelle 61100 65500 ein Betrag von 5000 € für das Jahr 2004 und die  Folgejahre eingestellt.

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