Beschlussvorlage - 03/SVV/0905
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die öffentliche Wasserversorgungsanlage in den Ortsteilen Fahrland, Groß Glienicke, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn, Uetz-Paaren der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Frau Gutzeit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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21.01.2004
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03.03.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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18.02.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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19.02.2004
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Erläuterung
Begründung:
SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BEITRÄGEN FÜR DIE
ÖFFENTLICHE WASSERVERSORGUNGSANLAGE IN DEN ORTSTEILEN FAHRLAND, GROß-GLIENICKE,
MARQUARDT, NEU FAHRLAND, SATZKORN UND UETZ-PAAREN DER LANDESHAUPTSTADT POTSDAM
Mit dem Tag der letzten Kommunalwahlen
(26.10.2003) sind die zuvor selbständigen Gemeinden Groß Glienicke, Fahrland,
Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn, Uetz-Paaren in die Landeshauptstadt Potsdam
eingegliedert worden. Von diesem Tag an ist die Landeshauptstadt in dem Gebiet
der vorgenannten ehemals selbständigen Gemeinden Trägerin der öffentlichen
Wasserversorgung. Prinzipiell gilt in den neuen Ortsteilen damit das Potsdamer
Satzungsrecht.
Der Satzungsbeschluss dient einer Fortführung
des in den neuen Ortsteilen vor Vollzug der Gemeindegebietsreform geltenden
Satzungsrechts für den Bereich der Wasseranschlussbeiträge. Für die Einwohner
in den neuen Ortsteilen tritt bezüglich der Höhe der Beiträge keine Veränderung
im Vergleich zur Rechtslage vor dem 26.10.2003 ein.