Beschlussvorlage - 03/SVV/0905

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die öffentliche Wasserversorgungsanlage in den Ortsteilen Fahrland, Groß Glienicke, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn, Uetz-Paaren der Landeshauptstadt Potsdam

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BEITRÄGEN FÜR DIE ÖFFENTLICHE WASSERVERSORGUNGSANLAGE IN DEN ORTSTEILEN FAHRLAND, GROß-GLIENICKE, MARQUARDT, NEU FAHRLAND, SATZKORN UND UETZ-PAAREN DER LANDESHAUPTSTADT POTSDAM

 

 

Mit dem Tag der letzten Kommunalwahlen (26.10.2003) sind die zuvor selbständigen Gemeinden Groß Glienicke, Fahrland, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn, Uetz-Paaren in die Landeshauptstadt Potsdam eingegliedert worden. Von diesem Tag an ist die Landeshauptstadt in dem Gebiet der vorgenannten ehemals selbständigen Gemeinden Trägerin der öffentlichen Wasserversorgung. Prinzipiell gilt in den neuen Ortsteilen damit das Potsdamer Satzungsrecht.

 

Der Satzungsbeschluss dient einer Fortführung des in den neuen Ortsteilen vor Vollzug der Gemeindegebietsreform geltenden Satzungsrechts für den Bereich der Wasseranschlussbeiträge. Für die Einwohner in den neuen Ortsteilen tritt bezüglich der Höhe der Beiträge keine Veränderung im Vergleich zur Rechtslage vor dem 26.10.2003 ein.

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

Loading...