Beschlussvorlage - 04/SVV/0174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.    Der vorliegende Investitionsplan für die Jahre 2003 bis 2007 wird als Richtlinie für die Investitionsplanung beschlossen. Der Festsetzungsbeschluss hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

 

2.    Die Finanzplanung für die Jahre 2003 bis 2007 wird zur Kenntnis genommen. Der Beschluss über die Kenntnisnahme hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

 

 

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Erläuterung

Anlage

 

Finanz- und Investitionsplan der Landeshauptstadt Potsdam

für die Jahre 2003-2007

 

 

Aufgrund des § 83 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I/01 S. 154) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 04. Juni 2003 (GVBl. I/03 S. 172, 174) hat die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam am ........

 

 

1.  den Investitionsplan für die Jahre 2003 bis 2007 als Richtlinie für die Investitionsplanung beschlossen. Der Investitionsplan wird mit folgenden Gesamtsummen beschlossen

 

                                   Einnahmen -TEURO-              Ausgaben -TEURO-      

2003

93.167

93.167

2004

93.938

93.938

2005

*

*

2006

*

*

2007

*

*

 

 

2.  Der Finanzplan für die Jahre 2003 bis 2007 wird mit folgenden Gesamtsummen zur Kenntnis genommen

 

                                  Einnahmen -TEURO-             Ausgaben -TEURO-

 

 

 

 

 

2003

394.511

439.847

2004

401.025

443.841

2005

*

*

2006

*

*

2007

*

*

 

 

 

* Aufgrund der nicht vorhandenen Orientierungsdaten wird die Finanzplanung im Zuge der Etatberatungen nachgereicht.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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