Beschlussvorlage - 04/SVV/0141
Grunddaten
- Betreff:
-
Konkretisierung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet "2. Barocke Stadterweiterung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Herr Stöhr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.03.2004
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31.03.2004
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05.05.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.03.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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11.03.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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27.04.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Konkretisierung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet „2. Barocke
Stadterweiterung“ vom November 2003 bestehend aus den textlichen Erläuterungen
mit einer Synopse der Sanierungsziele von 1993 und von 2003 und den
dazugehörenden Plänen wird als Grundlage zur Steuerung des Sanierungsprozesses
bestätigt.
Erläuterung
Begründung:
Grundlage des Satzungsbeschlusses zur förmlichen Festlegung
des Sanierungsgebietes „2. Barocke Stadterweiterung“ gemäß § 142 BauGB
durch die Stadtverordnetenversammlung am 06.01.1993 war der Bericht zu den
Vorbereitenden Untersuchungen über die Notwendigkeit der Sanierung im Bereich
der 2. Barocken Stadterweiterung. Dieser Bericht, erstellt von der
Sanierungsträger Potsdam GmbH, ist datiert auf den Dezember 1992. Aus dieser
Zeit stammen auch die bisher als Grundlage für die Erteilung von
Sanierungsgenehmigungen angewandten Sanierungsziele.
Während
laufender Sanierungsverfahren ist es erforderlich, die am Beginn der Sanierung
formulierten Sanierungsziele unter Berücksichtigung der erfolgten Entwicklungen
zu überprüfen und bei Bedarf zu konkretisieren.
Mit den Erfahrungen des mittlerweile seit über 10 Jahren laufenden Sanierungsverfahrens ist es dringend notwendig, die 1992 ermittelten und 1993 beschlossenen Sanierungsziele auf ihre Aktualität und Sinnhaftigkeit zu überprüfen und diese den evtl. geänderten gesellschaftlichen Bedürfnissen anzupassen.
Mit der vorliegenden Modifizierung der Sanierungsziele ist
keine grundsätzliche Änderung der Sanierungszielstellung beabsichtigt. Vielmehr
wird eine „Feinjustierung“ hinsichtlich der Funktionen „Wohnen“ und
„Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen“ vorgenommen.
Die Bausubstanzerhaltung der Potsdamer Innenstadt als
Flächendenkmal hatte zu Beginn der Sanierung höchste Priorität. Weitere Ziele
waren u.a. zur Vermeidung von Verdrängungsprozessen die Stärkung und der Erhalt
der Wohnnutzung sowie die Qualifizierung der öffentlichen Räume und die
Sicherung und Entwicklung der sozialen, kulturellen und technischen
Infrastruktur.
Die Entwicklung des Einzelhandels und der
Dienstleistungen hatte in den Sanierungszielen von 1993 nicht die gleiche
Priorität wie der Erhalt und die Entwicklung des Wohnens. In erster Linie sollte die Versorgung
der Wohnbevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs
gewährleistet werden. Beide Ziele sind dank des erreichten Standes der
Sanierung und der Entwicklung angrenzender Stadtgebiete erreicht und stehen
nicht mehr im Vordergrund der Sanierung.
Gleichzeitig ist es gelungen, den Abwanderungstrend in der
Einwohnerzahl anzuhalten und umzukehren. Seit 2001 steigt die Zahl der
Einwohner wieder und das Durchschnittsalter der Bewohner liegt mit 34,2 Jahren
deutlich unter dem Potsdamer Durchschnitt von 40,9 Jahren. Dies lässt darauf
schließen, dass die Innenstadt als Wohnlage für junge Menschen und Familien mit
Kindern interessant geworden ist. Diese Entwicklung soll im weiteren
Sanierungsprozess gesichert werden.
Ziel der Sanierung: Wohnstandort erhalten – Zentrumsfunktion ausbauen
Aufbauend
auf der gesamtstädtischen Bedeutung des Gebietes (Stadtzentrum) sowie der
unterschiedlichen Wertigkeit einzelnen Lagen im Gebiet sollen die bisherigen
Sanierungsziele akzentuiert und differenziert werden.
Als
wichtigste Modifizierung der Sanierungsziele soll daher eine grundstücksweise
Regelung bezüglich der Nutzung eingeführt werden. Bisher waren die Ziele
der Sanierung einheitlich für das Gesamtgebiet, ohne Beachtung der Zentralität
der Grundstücke benannt. Auch wurden die z. T. veränderten Belange von
Bewohnern, Gewerbetreibenden, Kunden und Besuchern, die nach 10 Jahren
Sanierungsgeschehen zu verzeichnen sind, nach Möglichkeit berücksichtigt.
Aufgrund der nach wie vor existierenden Defizite in der Entwicklung von Einzelhandels- und Dienst-leistungseinrichtungen soll deren Stärkung als Sanierungsziel deutlicher als zuvor benannt werden:
· Die
Handels- und Dienstleistungseinrichtungen in der Brandenburger Straße und in
der Friedrich-Ebert-Straße sollen den nötigen Raum erhalten, um sich dem gesamtstädtischen
Zentrum gemäß entwickeln zu können. Hier soll es zukünftig möglich sein,
den Wohnanteil von bisher 50% auf in der Regel 30% zu reduzieren. Gleichzeitig
soll der Raum für großflächigere Einheiten im Bereich Brandenburger Straße /
Jägerstraße gesichert werden.
- Die vorrangig für das Wohnen
geeignete Bereiche, wie Teile der Hermann-Elflein-Straße und der südlichen
Lindenstraße sollen für das Wohnen weiterhin gesichert werden. Zwar war
bisher kein wesentlicher gewerblicher Ansiedlungsdruck vorhanden, jedoch
können Verdrängungsgefahren künftig nicht ausgeschlossen werden. Dazu
bietet die derzeitige Pauschalregelung von 50% Wohnanteil auf jeder
Parzelle nicht die ausreichende Sicherheit. Daher soll hier der Wohnanteil
auf mindestens 70% erhöht werden. Damit wird ein Ausgleich geschaffen
für den reduzierten Wohnanteil in der Brandenburger und der
Friedrich-Ebert-Strasse.
- Die bisherige Aussage der
Nutzungsmaßbegrenzung der GFZ auf 1,6 GFZ hat sich in der Praxis nicht
bewährt. Das Nutzungsmaß bestimmt sich außerhalb der Bebauungsplangebiete
nach § 34 BauGB. Es ist im Bestand teilweise mehr als doppelt so
hoch. Die Durchsetzung dieses Ziels würde u.U. Planungsschäden durch
(ungewolltes) Herabstufen des Nutzungsmaßes hervorrufen. Letztlich hat sich mit der
geänderten Vollgeschossdefinition in
der neuen Brandenburgischen Bauordnung die Notwendigkeit ergeben,
die Festsetzungen zum Nutzungsmaß zu überarbeiten, so dass bisherige
Vorgaben nicht mehr angewendet werden können. Auf eine für das
Gesamtgebiet geltende GFZ-Festsetzung wird daher Abstand genommen.
- Unverändert gilt: Großflächige Überbauungen und
Überdachungen der Höfe sowie weitere Passagen sind nicht zulässig. Die
ökologischen Bedingungen für die Bewohner sollen durch kleinteilige
Maßnahmen verbessert werden. Maßstab der baulichen Entwicklung bleibt
grundsätzlich die historische Parzelle.