Mitteilungsvorlage - 04/SVV/0249
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung von Mobilfunk- und UMTS-Antennen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Lambacher, Wolfgang
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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31.03.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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22.04.2004
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Beschlussvorschlag
Zur Umsetzung des im September 2002 gefaßten Beschlusses
fanden im Juli 2003 Beratungen mit Vertretern der vier Mobilfunkbetreibern
statt.
Dabei wurde u.a. festgestellt, dass bei der weiteren
Entwicklung der Mobilfunknetze und des damit verbundenen Aufbaus weiterer
Antennenanlagen zur Erhöhung der Akzeptanz eine gute Öffentlichkeitsarbeit
unverzichtbar ist.
Am 26.08.2003 fand daraufhin eine ganztägige
Informationsveranstaltung zum Thema Mobilfunk in der Stadtverwaltung statt.
Dazu waren die Stadtverordneten, die Presse und alle interessierten Bürger
eingeladen.
Zur Vorbereitung fanden an sechs Messorten in den Gebäuden 1
und 2 der Stadtverwaltung Messungen der elektromagnetischen Felder statt. Ziel
war eine Beurteilung der Feldstärken der Mobilfunkantennen auf dem Dach von
Haus 1.
Die Messergebnisse zeigten eine deutliche Unterschreitung
der für die Bundesrepublik verbindlichen Immissionsgrenzwerte der 26.
Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV).
In den
Arbeitsräumen wurden Feldstärken von weniger als 5 % dieses Grenzwerts
gemessen.
Die in der
26. BImSchV festgeschriebenen Grenzwerte gewährleisten damit nach dem
gegenwärtigen Stand der Wissenschaften zuverlässigen Schutz vor
gesundheitlichen Schäden durch elektromagnetische Felder.
Die
Schweizer Grenzwerte, die sogenannten Anlagengrenzwerte, sind zwar um den
Faktor 10 kleiner als die Grenzwerte der 26. BimSchV. Sie bewerten aber nur die
jeweilige Antennenleistung ohne zusätzliche Einflüsse wie beispielsweise durch
Rundfunk- und Fernsehstrahlung oder andere in der Nähe befindliche Antennen.
Bei den
Messungen wurden aber auch diese Grenzwerte der Feldstärken der jeweiligen
Antenne weit unterschritten.
Dennoch
kann die Einhaltung dieser Werte bei der gegenwärtigen rechtlichen Lage nicht
durchgesetzt werden.
Nach
Einschätzung der Strahlenschutzkommission können bei Einhaltung der in der
26.BImSchV festgelegten Grenzwerte Schäden bzw. gesundheitliche Gefahren sicher
ausgeschlossen werden.
Zusammenfassend
wird daher folgende Verfahrensweise vorgeschlagen:
- Zu allen
geplanten Mobilfunkanlagen erfolgen rechtzeitig Abstimmungen zwischen
Mobilfunkbetreibern und
Stadtverwaltung. Grundlage ist immer die Einhaltung der Grenzwerte der
26. BimSchV.
- Der
Errichtung von Mobilfunkanlagen auf Kitas, oder Schulen wird nicht zugestimmt.
- Bei der
Planung von Mobilfunkanlagen in der Nähe von Kitas oder Schulen wird vorrangig die
Suche nach einem Alternativstandort
gefordert. In jedem Fall ist hier durch die Betreiber eine
Einzelfallprognose der Feldstärke
vorzulegen.
- Auf
anderen kommunalen Gebäuden bzw. Grundstücken können Verträge zur Nutzung als
Mobilfunkstandort abgeschlossen werden.