Anfrage - 04/SVV/0363
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Feuer im Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Volkmar Näder, CDU Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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05.05.2004
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Beschlussvorschlag
Das Abbrennen von offenem Feuer im Stadtgebiet ist in der Stadtordnung nicht eindeutig geregelt. In einigen Gegenden kommt es immer wieder zu Klagen der Anwohner, wenn Feuer im Kleingartenbereich abgebrannt werden.
Ich
frage daher den Oberbürgermeister:
Plant
die Stadtverwaltung eine Angleichung an die, in anderen Bundesländern und
speziell in Berlin geltenden Regeln?
Antwort:
Potsdam richtet sich bisher nach den
Empfehlungen der Landesregierung, wonach unter bestimmten Bedingungen
gelegentlich ohne Ausnahmegenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde ein kleines
Holzfeuer im Freien abgebrannt werden kann.
Damit soll dem Wunsch vieler Bürger nach
Verringerung des kostenpflichtigen Entsorgungsaufwands entsprochen werden.
Es zeigte sich aber, dass wegen der oft
ungenügenden Einhaltung der Grundregeln beim Verbrennen häufig Klagen über
Belästigungen durch Rauchgase eingehen.
Dazu kommt, dass im Stadtgebiet oft nicht so
günstige Voraussetzungen für ein Feuer bestehen wie im ländlichen Raum.
Da das auch von der Landesregierung erkannt
wurde, ist eine „Verbrennungsverordnung des Landes Brandenburg“ mit
weitergehenden Regelungen, wie z.B. einer Anmeldepflicht des Feuers bei der
örtlichen Ordnungsbehörde, in Vorbereitung. Das Inkrafttreten dieser Verordnung
ist aber nicht absehbar.
Daher nehmen wir die Anfrage als Anlass, für die
Stadt Potsdam die Erarbeitung einer Regelung eines weitgehenden Brennverbots zu
prüfen.
Dafür spricht auch das umfangreiche Angebot der
Stadtreinigung zur Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt.
Wir hoffen dabei auf die umfassende
Unterstützung durch die Stadtverordneten.