Anfrage - 04/SVV/0363

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Abbrennen von offenem Feuer im Stadtgebiet ist in der Stadtordnung nicht eindeutig geregelt. In einigen Gegenden kommt es immer wieder zu Klagen der Anwohner, wenn Feuer im Kleingartenbereich abgebrannt werden.

 

Ich frage daher den Oberbürgermeister:

 

Plant die Stadtverwaltung eine Angleichung an die, in anderen Bundesländern und speziell in Berlin geltenden Regeln?

 

 

Antwort:

 

Potsdam richtet sich bisher nach den Empfehlungen der Landesregierung, wonach unter bestimmten Bedingungen gelegentlich ohne Ausnahmegenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde ein kleines Holzfeuer im Freien abgebrannt werden kann.

Damit soll dem Wunsch vieler Bürger nach Verringerung des kostenpflichtigen Entsorgungsaufwands entsprochen werden.

 

Es zeigte sich aber, dass wegen der oft ungenügenden Einhaltung der Grundregeln beim Verbrennen häufig Klagen über Belästigungen durch Rauchgase eingehen.

 

Dazu kommt, dass im Stadtgebiet oft nicht so günstige Voraussetzungen für ein Feuer bestehen wie im ländlichen Raum.

 

Da das auch von der Landesregierung erkannt wurde, ist eine „Verbrennungsverordnung des Landes Brandenburg“ mit weitergehenden Regelungen, wie z.B. einer Anmeldepflicht des Feuers bei der örtlichen Ordnungsbehörde, in Vorbereitung. Das Inkrafttreten dieser Verordnung ist aber nicht absehbar.

 

Daher nehmen wir die Anfrage als Anlass, für die Stadt Potsdam die Erarbeitung einer Regelung eines weitgehenden Brennverbots zu prüfen.

 

Dafür spricht auch das umfangreiche Angebot der Stadtreinigung zur Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt.

 

Wir hoffen dabei auf die umfassende Unterstützung durch die Stadtverordneten.

 

 

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Erläuterung

 

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