Beschlussvorlage - 04/SVV/0336
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 86 "Tornow/Küssel"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Strache, Tel. 2519
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.05.2004
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02.06.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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25.05.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung gemäß §
1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 86 „Tornow/Küssel“
entsprechend Anlage 1, 1a, 1b und 1c entschieden.
- Der Bebauungsplan Nr. 86
„Tornow/Küssel“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die
dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2)
Erläuterung
Begründung Anlage
1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten
Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:
- Anlage 1 Kurzeinführung
(3 Seiten)
- Anlage 1a Abwägungsvorschlag zu den während der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans eingegangenen Anregungen der Bürger
(2 Seiten)
- Anlage 1b Abwägungsvorschlag zu den während der
Beteiligung zum Bebauungsplan eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange (8 Seiten)
- Anlage 1c Abwägungsvorschlag zu den während des
Vereinfachten Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans eingegangenen
Stellungnahmen (3 Seiten)
- Anlage 2 Bebauungsplan
mit Begründung (52 Seiten)
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags und Empfehlung der Verwaltung
Anlass
für die vorliegende Beschlussvorlage
Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 01.10.2003 die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 86 „Tornow/Küssel“ beschlossen.
Gegenstand
der Planung ist die Schaffung der Voraussetzungen für eine standortgerechte und
städtebaulich auf die Umgebung abgestimmte Entwicklung mit Hilfe des
Instruments des einfachen Bebauungsplans. Unter Wahrung des Charakters des
durchgrünten Gebiets mit offener Bauweise auf den Wassergrundstücken bei
geringer baulicher Dichte soll den Eigentümern die Option zum Erhalt dieser
Strukturen mit behutsamer Ergänzungsmöglichkeit angeboten werden.
Zusammenfassung
der Anregungen der Bürger und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange
Im
Zeitraum vom 10.11.2003 bis zum 12.12.2003 wurde zur Planung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2
BauGB erfolgte im Zeitraum vom 02.06.2003 bis zum 08.07.2003. An der Planung
wurden insgesamt 23 Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die
Planung berührt sein können, beteiligt.
Anregungen
der Bürger
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung sind 4 Anregungen eingegangen. Die Anregungen
waren auf Fragen zur Dachneigung, zum zulässigen Mindestabstand der
Hauptgebäude im Zusammenhang mit Grundstücksteilungen, zur zulässigen Bauweise
und auf Fragen von privatrechtlicher Natur, die für das Bebauungsplanverfahren
unmittelbar nicht relevant sind, gerichtet.
Die
eingegangenen Anregungen wurde geprüft und sind in den Abwägungsprozess
eingestellt worden.
Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange
Aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 17 Stellungnahmen zur Planung ein. Bei denjenigen Stellen, die sich nicht zur Planung geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen. In 13 der Stellungnahmen wurde der Planung zugestimmt, in 4 der Stellungnahmen wurden lediglich Hinweise für die Umsetzung der Planung gegeben, die für das Bebauungsplanverfahren unmittelbar nicht relevant sind. Die unmittelbar zur Planung getroffenen Äußerungen bezogen sich auf die Fragen zur Berücksichtigung von eventuellen Bodendenkmalen (Archäologisches Landesmuseum Abteilung Bodendenkmalpflege), zur Unterhaltung und Abgrenzung von Bundeswasserstraßen (Wasser- und Schifffahrtsamt Brandenburg), zur kartenmäßigen
Ausgrenzung von Überschwemmungsgebieten am gesamten Havelufer (Landesumwelt
amt
Brandenburg, Wasserwirtschaft) und auf Fragen zur generellen Verträglichkeit
der geplanten und bestehenden Wohnnutzung mit den benachbarten Nutzungen wie
Segelverein/Bootsreparaturwerkstatt und einer Baugewerbefirma auf der Fläche
des ehemaligen Sägewerks sowie einer Forschungseinrichtung in der Küsselstraße
(Amt für Immissionsschutz).
Die
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und
sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.
Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlags der Verwaltung zur Bürgerbeteiligung im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Durch
die Festsetzung der Dachneigung von mindestens 30° in Verbindung mit der
Festsetzung einer maximalen Firsthöhe und unter Berücksichtigung der Regelungen
in der Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung zum Vollgeschossbegriff
soll erreicht werden, dass Flachdächer ausgeschlossen werden, da diese nicht
ortsbildprägend sind.
Der
Mindestabstand von Hauptgebäuden auf den tiefen Grundstücken, auf denen eine
zweite Baureihe zulässig ist, ist erforderlich, um die der städtebaulichen
Struktur entsprechende bauliche Dichte (hier: lockere Bebauung) und den Schutz
von gesunden Wohnverhältnissen sowie von Natur und Landschaft sicherzustellen.
Der
baulichen Struktur des Bestandes entsprechend werden in den Wohngebieten nur
Einzelhäuser zugelassen.
Das
Schreiben mit der Äußerung zu Themen ohne Bebauungsplanrelevanz ist an den
fachlich zuständigen Bereich der Verwaltung weitergeleitet worden.
Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlags der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (1) BauGB
Der
Hinweis auf eventuelle Bodendenkmale ist aufgegriffen worden, in dem bereits
zur öffentlichen Auslegung ein Hinweis ohne Normcharakter auf der Planzeichnung
erfolgt ist.
Der
Hinweis auf den Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes für den
Uferbereich der Havel ist bereits in Kapitel 3.3.1 der Begründung zum
Bebauungsplan entsprechend erläutert.
Der
Hinweis auf die Überschwemmungsgebiete entlang der Havelufer mit zweijährigem
Wiederkehrintervall ist bereits im Anhang der Begründung aufgenommen.
Die
Thematik des Immissionsschutzes bezüglich des Grundstücks Tornowstraße 1a ist
in einem schalltechnischen Gutachten behandelt worden. In Kapitel 4.9 der
Begründung wird diese Thematik ausführlich dargestellt. Als Resultat wird die
textliche Festsetzung Nr. 8 (neu) ergänzt, in der die Anordnung von
schutzbedürftigen Räumen bei einer Neubebauung geregelt wird.
Notwendige
Änderungen der Planung
Aus
dem Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung der Anregungen der Bürger aus der
öffentlichen Auslegung und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
ergeben sich noch einzelne Änderungen der Planung. Da diese Änderungen
die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann von einer erneuten öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplans abgesehen werden.
Folgende
materielle Änderung ist Gegenstand der vorliegenden Beschlussvorlage:
- textliche
Festsetzung Nr. 8 (neu) zum Immissionsschutz auf dem Grundstück Tornowstraße 1a
ist ergänzt worden
Zu
dieser materiellen Änderung wurde ein Vereinfachtes Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplans gemäß § 13 BauBG durchgeführt. Den von der Änderung
berührten Bürgern/Eigentümern und Trägern öffentlicher Belange wurde
Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben. In Abwägung
der Stellungnahmen der berührten Bürger und Träger öffenlicher Belange schlägt
die Verwaltung die Beibehaltung der Planung in der nun vorliegenden Form vor.
Empfehlung
der Verwaltung
Sofern
dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan (einschließlich der Vereinfachten Änderungen) gefasst
werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen für
den städtischen Haushalt durch die Umsetzung des Bebauungsplans entstehen
nicht, da durch die im Bebauungsplan getroffenen Regelungen und Festsetzungen
hauptsächlich der Bestand bewahrt wird. Es sind weder verkehrliche
Erschließungsmaßnahmen noch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zulasten der Stadt
erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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4
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(wie Dokument)
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