Beschlussvorlage - 04/SVV/0407
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagslisten zur Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Amtsgericht Potsdam und dem Landgericht Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- Kugler, Grit
Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
- Die Vorschlagsliste der Frauen
für die ehrenamtlichen Richterinnen beim Amtsgericht Potsdam und beim
Landgericht Potsdam (gemäß Anlage 1)
- Die Vorschlagsliste der Männer
für die ehrenamtlichen Richter beim Amtsgericht Potsdam und beim
Landgericht Potsdam (gemäß Anlage 2)
Erläuterung
Begründung:
Die
Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Amtsgericht und
beim Landgericht Potsdam endet im Jahr 2004. Für die nächste Amtszeit 2005 bis
2008 ist im Jahr 2004 die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter für das
Amtsgericht und das Landgericht Potsdam
durchzuführen.
Durch den Präsidenten des Landgerichtes und der Präsidentin
des Amtsgerichtes ist die Stadt Potsdam (Jugendhilfeausschuss) aufgefordert
worden, die Vorschlagslisten aufzustellen.
Für das Landgericht Potsdam werden 7 Schöffen (3 Männer , 4
Frauen) und für das Amtsgericht 30 Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen
benötigt.
Damit eine Wahl durchgeführt werden kann, muß die
Vorschlagsliste mindestens die doppelte Anzahl von Personen enthalten – also
insgesamt 74 Personen.
Die Jugendschöffen werden in besondere für Männer und Frauen
getrennt zu führende Schöffenlisten aufgenommen.
Folgende Personalangaben sind von den Bewerbern verbindlich
zur Aufnahme in die Vorschlagsliste anzugeben:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Tag und Ort der Geburt,
Wohnanschrift, Beruf und Tätigkeit , Name der Mutter.
Des weiteren müssen die Gewählten vor der Aufnahme in die
Vorschlagliste eine Erklärung gem. § 9 Abs. 2 des Gesetzes zur Prüfung von
Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher
Richter vom 24.07.1992 (BGBl. I S. 1386) abgeben (Stasi-Erklärung).
Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung
nach Geschlecht, Alter, Beruf und soziale Stellung angemessen berücksichtigen.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.
(§ 35 Abs. 3 JGG).
Die Vorschlagslisten sind bis zum 31. Mai 2004 aufzustellen und durch den Jugendhilfeausschuss zu beschließen.
Danach wird der Bevölkerung öffentlich angekündigt (über die
Presse), dass die Vorschlagslisten zu jedermanns Einsicht im Jugendamt
ausliegen.
Die Bevölkerung hat im Anschluss an die Auslegung nun eine
weitere Woche Zeit, um Einsprüche einzulegen.
Die öffentliche Auslegung ist bis zum 30. Juni 2004
abzuschließen.
Das Jugendamt reicht dann bis spätestens zum 15. Juli 2004
die Vorschlagslisten des Jugendhilfeausschusses, nebst den Einsprüchen mit einer Bescheinigung über die
Bekanntmachung und Auslegung, dem Amtsgericht Potsdam ein.
Im Zeitraum von August bis Oktober 2004 treten die
Wahlausschüsse beim Amtsgericht zusammen und wählen die Jugendschöffen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2
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