Anfrage - 04/SVV/0411

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird als Vorsitzender des Hauptausschusses beauftragt, die Ausschusszuständigkeitsordnung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 03/SVV/0866 wurden die Ausschüsse der StVV für die Wahlperiode 2003 – 2008 gebildet. Dem entsprechend ist die Ausschusszuständigkeitsordnung anzupassen und wurde in Zusammenarbeit mit dem FB 16 überarbeitet. Da die Regelung der Ausschusszuständigkeit in die Kompetenz der StVV fällt, soll der Entwurf nach Diskussion im  Hauptausschuss in der StVV beschlossen werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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