Antrag - 04/SVV/0402
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme von Zuzahlungen und Praxisgebühren als ergänzende Leistungen der Hilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.06.2004
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01.09.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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15.06.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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16.06.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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19.08.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die
Stadt Potsdam fordert die Bundesregierung auf, für Empfängerinnen und Empfänger
von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt eine gesetzliche Regelung zur Befreiung
von Zuzahlungen für medizinisch notwendige Leistungen und Praxisgebühren
einzuführen.
2. Die
Stadt Potsdam fordert die Landesregierung auf, bis zur Einführung einer
Befreiungsregelung gemäß Punkt 1 bei der Festsetzung der Regelsätze die
Zuzahlungen und Praxisgebühren in die Bemessung einzubeziehen.
3. Für
Empfänger von laufenden Hilfen zum Lebensunterhalt übernimmt die Stadt Potsdam
ab 1. Januar 2004 rückwirkend die Praxisgebühren und Medikamentenzuzahlungen
bis zur Belastungshöchstgrenze.
Erläuterung
Begründung:
Mit dem zum
1. Januar 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) sind
Leistungen gestrichen und Zuzahlungen erheblich erhöht worden.
Sozialhilfeempfänger,
Heimbewohner, chronisch Kranke und Obdachlose sind von den Zuzahlungserhöhungen
und der Praxisgebühr in besonders starkem Maße betroffen. Zum einen sind
bisherige Zuzahlungsbefreiungen gestrichen worden (sog. Härtefälle), zum
anderen liegt der Anteil der Verbrauchsausgaben für Gesundheitspflege bei
diesen Bevölkerungsgruppen in aller Regel über dem des Durchschnitts der
Bevölkerung. Dies führt dazu, dass andere Ausgaben zum notwendigen
Lebensunterhalt reduziert werden müssen. Diese höhere Belastung ist bei der
Bemessung der Regelsätze bisher nicht berücksichtigt worden. Auch die mit dem
Inkrafttreten der SGB II und XII zum 1. Januar 2005 festgesetzten Pauschalen
für das Arbeitslosengeld II bzw. das Sozialgeld schließen zwar bisherige
einmalige Zahlungen ein, nicht aber die gestiegenen Gesundheitsausgaben.
Es ist
deshalb zur Sicherung des Existenzminimums geboten, die gestiegenen Belastungen
auszugleichen. Der sinnvollste und am wenigsten verwaltungsaufwändige Weg
hierzu ist die neuerliche Einführung einer Befreiungsregelung, wie sie bis zum
31.12.2003 im Grundsatz bereits bestanden hat (Pkt. 1). Für die Übergangszeit
bis zu einer solchen Regelung soll das Land die Mehrbelastung des genannten
Personenkreises bei der Festsetzung der Regelsätze berücksichtigen (Pkt. 2).
Dies kann frühestens zum 1. Juli 2004 erfolgen. Schließlich soll auch für schon
geleistete Zuzahlungen eine rückwirkende Regelung getroffen werden (Pkt. 3).