Antrag - 04/SVV/0674

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu überprüfen, inwieweit und durch welche Möglichkeiten die Zweckentfremdung des Hof- und Schulgeländes der Zeppelin Grundschule(23) als Hundeauslaufplatz zukünftig verhindert werden kann. Die Stadtverwaltung soll hierzu in der SVV im Dezember 2004 berichten.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die bestehende Situation an der Zeppelin Grundschule(23) ist immer wieder Gegenstand von Kontroversen. So wird von Lehrern beklagt, dass das o. g. Gelände als Auslaufplatz für Hunde genutzt wird und aufgrund der einschlägigen Begleitumstände eine Nutzung des Sportplatzes nur sehr eingeschränkt möglich ist. Zudem sind die ausgeführten Hunde häufig nicht angeleint.

 

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