Antrag - 04/SVV/0541
Grunddaten
- Betreff:
-
Naturschutz im Park Babelsberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.09.2004
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29.09.2004
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03.11.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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14.10.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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16.09.2004
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21.10.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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26.10.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert:
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bei
der Bearbeitung des Antrages der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten zur
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 36 i. V. m. § 32 BbgNatSchG die
Belange des Naturschutzes hinreichend zu berücksichtigen.
-
dazu
eine ausführliche Übersicht über die absehbaren Folgen für den Baumbestand und
die bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu erarbeiten bzw. von der Stiftung
anzufordern.
-
zu
prüfen, ob die Herstellung der Sichtbeziehung auch ohne die Fällung intakter
Bäume langfristig durch Verhinderung neuen Aufwuchses und Entnahme
absterbender Bäume erfolgen kann.
-
ggf.
jede Fällgenehmigung an die Auflage zu binden, ausreichende (konkret
festzulegende) Ausgleichsmaßnahmen im Bereich des Parks zeitnah umzusetzen.
Erläuterung
Begründung:
Im ersten Quartal 2004 beantragte die Stiftung Preußische
Schlösser und Gärten die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 36 i.V.m. §
32 BbgNatSchG für den Bereich des Parks Babelsberg. Zweck der vorgesehenen
Baumfällungen ist die Herstellung einer Sichtbeziehung zwischen Fontänenplateau
und Siegessäule. Derzeit wird der Antrag zwischen dem Umweltministerium und der
Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Leider setzt sich die antragstellende Stiftung in ihrem
Antrag nicht mit den Folgen der der geplanten Eingriffe in den Baumbestand für
das Ökosystem des Parks auseinander. Den eingereichten Unterlagen sind nicht
einmal Angaben zu entnehmen, welche Tier- und Pflanzenarten von den Fällungen
betroffen sind. Mögliche Ausgleichsmaßnahmen sind nicht einmal erwähnt. Mit dem
Antrag soll sichergestellt werden, dass die Belange des Naturschutzes
ausreichend berücksichtigt werden. (Zu naturschutzfachlichen Fragen werden wir
bei der Einbringung des Antrages noch näher eingehen.)