Beschlussvorlage - 04/SVV/0888
Grunddaten
- Betreff:
-
Verträge zur Überleitung des Betriebes der Hallen- und Strandbäder an die Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- 2/21
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.12.2004
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02.02.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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22.12.2004
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19.01.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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11.01.2005
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.02.2005
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Die
Landeshauptstadt Potsdam schließt auf Grundlage der Abstimmungen mit den
Stadtwerken Potsdam den in der Anlage I beigefügten Bädervertrag.
2.
Der
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Potsdam GmbH wird dahingehend geändert,
dass der Gesellschaftszweck um den Erwerb, die Errichtung und den Betrieb von
eigenen Anlagen sowie den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an
Bäderunternehmen ergänzt wird.
Anlage II :
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der SWP im Zuge der Übernahme der Bäder
Anlage
III : Entwurf des Gesellschaftsvertrages der BLP
Erläuterung
Begründung:
Ausgangslage
Auf Grundlage der Beschlussvorlage zur Überleitung des
Betriebes der Hallen- und Strandbäder an die Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) sind
die vertraglichen Regelungen zu schaffen und abzuschließen, um die
nachstehenden Beschlusspunkte aus der DS 04/ SVV / 0688 umzusetzen.
1.
den
Betrieb der städtischen Hallen- und Strandbäder ohne das Schwimmbad am
Luftschiffhafen auf die SWP zum 01.01.2005 zu übertragen,
2.
die,
für den Betrieb der öffentlichen Hallen- und Strandbäder betriebsnotwendigen
Anlagen und Grundstücke auf die SWP zu übertragen,
3.
die
Arbeitsverhältnisse der städtischen Mitarbeiter des Bäderbereiches im Rahmen
des Betriebsübergangs auf die zu gründende Tochtergesellschaft der SWP zu überführen.
Zu 1.
Aufgabenübertragung auf eine zu gründende 100%ige Tochtergesellschaft
der SWP zum 01.01.2005
Um
diese Effekte zu erreichen ist geplant, dass die LHP den Betrieb der
öffentlichen Freizeit-, Hallen- und Strandbäder vollständig in die Verantwortung
der zu gründenden 100 % igen Tochtergesellschaft der SWP gibt. Diese
Aufgabenübertragung soll mit dem Bädervertrag vollzogen werden. Mit dem
Abschluss des Bädervertrages eröffnet sich für die SWP ein neues Geschäftsfeld.
Voraussetzung dazu ist die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der SWP. Der
Zweck der Gesellschaft, der bisher allein auf den Erwerb und das Halten von
Beteiligungen kommunalwirtschaftlicher Unternehmen der LHP ausgerichtet war,
ist nunmehr auf die Errichtung und den Betrieb von Freizeit-, Hallen- und
Strandbädern auszuweiten. Mit dem eigentlichen Betrieb der Bäder beauftragt die
SWP die 100%ige Tochtergesellschaft der SWP, die Bäderlandschaft Potsdam GmbH
i.G.
In der Anlage „
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der SWP im Zuge der Übernahme der Bäder“ sind die vorgesehenen und
erforderlichen Änderungen im Gesellschaftsvertrag der SWP dargestellt.
Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 26 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg
(GO) vom 02.11.2001 i.V. mit dem Gesetz zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen
Aufgaben vom 04.06.2003 obliegt der Stadtverordnetenversammlung die
Entscheidung über Art und Umfang der Beteiligung der Unternehmen, an denen die
Gemeinde mehr als ein Viertel der Geschäftsanteile hält, an weiteren
Unternehmen.
Hinsichtlich der Gründung der
100%igen Tochtergesellschaft der SWP ist unter der DS 04/SVV/0688 (Überleitung
des Betriebes der Hallen- und Strandbäder an die Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP))
bereits eine Beschlussfassung über Art und Umfang der Beteiligung vorgesehen.
Eine gesonderte Beschlussfassung zum Gesellschaftsvertrag
der Bäderlandschaft Potsdam GmbH ist aufgrund der Regelungen in der GO nicht
erforderlich.
Der
Gesellschaftsvertrag der Bäderlandschaft Potsdam GmbH wird dieser
Beschlussvorlage dennoch zur Kenntnisnahme der Stadtverordnetenversammlung beigefügt.
Anzumerken ist,
dass auch wenn - aufgrund des erwarteten geringen Geschäftsumfanges der
Bäderlandschaft Potsdam GmbH - nicht vorgesehen ist, einen gesonderten
Aufsichtsrat in diesem Unternehmen zu installieren, dennoch u.E. die städtische Einflussnahme über die
Stadtwerkekonstruktion gegeben ist, da im Gesellschaftsvertrag und in der
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der SWP bereits entsprechende Regelungen
getroffen sind.
So dürfen Gesellschafterbeschlüsse der Tochterunternehmen
der SWP (EWP, STEP, ViP und zukünftig Bäderlandschaft Potsdam GmbH) nur
mit Zustimmung der Stadt in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin der
Stadtwerke Potsdam GmbH gefasst werden.
Entsprechend der Regelungen in der Geschäftsordnung für den
Aufsichtsrat der SWP hat sich dieser – mangels eines unter städtischer
Beteiligung existierenden Aufsichtsrates bei der Bäderlandschaft Potsdam GmbH -
zukünftig auch mit allen Angelegenheiten zu befassen, welche zum Aufgabenkatalog
der Gesellschafterversammlung der Bäderlandschaft Potsdam GmbH (s. § 6 des
Gesellschaftsvertrages) gehören. Insoweit ist der gesellschaftsrechtliche
Einfluss der Landeshauptstadt Potsdam auf die Bädergesellschaft Potsdam GmbH
gewahrt.
Zu 2.
Übertragung der betriebsnotwendigen Anlagen und Grundstücke an die Tochtergesellschaft der SWP
Ziel ist es, die für den Betrieb der öffentlichen Hallen-
und Strandbäder betriebsnotwendigen Anlagen und Grundstücke auf die SWP zu übertragen. Dies soll durch den
in den Bädervertrag eingebetteten Grundstücksübertragungsvertrag und mit
Zweckbindung erfolgen.
Zu 3.
Überleitung des Personals im Rahmen des Betriebsübergangs
Die Arbeitsverhältnisse der für den Bereich zuständigen
städtischen Mitarbeiter im Rahmen des Betriebsübergangs werden auf die 100%ige
Tochter der SWP die Bäderlandschaft Potsdam GmbH i.G. überführt. Die
Überführung erfolgt nach §613a BGB.
Vertragsgestaltung und weitere Vertragsbestandteile
Um die Überleitung der Bäderlandschaft vornehmen zu können,
ist zwischen der SWP und der LHP der Abschluss des „Bädervertrages“
erforderlich. Dieser ist in der Anlage beigefügt.
Der Bädervertrag ist ein dreiseitiger Vertrag, welcher die
Grundsätze der Überleitung auf die SWP und der Fortführung des Betriebes der
Bäder durch die Tochtergesellschaft der SWP regelt.
In diesem
Bädervertrag wird vereinbart:
- das Betreiben der
Bäderlandschaft durch eine 100% Tochter der SWP
- Vereinbarung zur Übernahme der
Mitarbeiter der LHP, die gegenwärtig den Bäderbetrieb sicher stellen
- Umgang mit bereits bestehenden
Pacht-, Miet-, Liefer-, Werk- und Wartungsverträgen u.ä.
- Vereinbarung zur Übertragung
von beweglichem und unbeweglichem Anlagevermögen
- Finanzierung von erforderlichen
Sanierungs-/Investitionsmaßnahmen
- Vorgaben der LHP, insb.
Regelungen zu Zuschüssen der LHP zur Aufrechterhaltung des Bäderbetriebes,
Instandhaltungen und zu Budgets für Schul- und Vereinssport, Öffnungs- und
Schließzeiten sowie Eintrittspreise.
Zur Erfüllung der Aufgabe der
Betreibung der Hallen- und Strandbäder wird zwischen der SWP und ihrer
Tochtergesellschaft noch ein Betriebsführungsvertrag zu schließen sein.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
finanziellen Auswirkungen sind bereits in der Beschlussvorlage „Überleitung des
Betriebes der Hallen- und Strandbäder an die Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP)“
beschrieben:
„Mit dieser Beschlussvorlage wird der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 05.05.2004 zum Haushalt 2004 und dem ebenfalls beschlossenen
Haushaltssicherungskonzept umgesetzt mit dem Ziel, die Gesamtaufwendungen der
LHP für die Schwimmhallen ab 2005 beginnend in den Folgejahren um 150 T€/a zu
senken.
Es werden in
den nächsten Jahren
umfangreiche Investitionen sowohl zur Sanierung als auch zur Sicherung des
laufenden Betriebes, insbesondere für die Hallenbäder erforderlich sein.
Die
Bereitstellung der Mittel dafür wird von der SWP getragen und finanziert. Die
diesbezüglichen Finanzierungskosten
werden sich in der Gewinn- und Verlustrechnung der SWP und deren
Tochtergesellschaft und/oder den Betriebskostenzuschüssen für die jeweiligen
Bäder niederschlagen.“
Realisierung einer Haushaltssicherungsmaßnahme mit dem Ziel der Entlastung des städtischen Haushalts ab dem Jahr 2005 um 150.000,-€/a.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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13
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1,1 MB
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14
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1,4 MB
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15
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