Beschlussvorlage - 05/SVV/0005
Grunddaten
- Betreff:
-
Überführung Kulturhaus Rathaus Babelsberg in freie Trägerschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kultur und Museum
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kultur und Museum
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
27.01.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
02.02.2005
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Betrieb des Kulturhauses Rathaus Babelsberg wird zum 01.03.2005
in freie Trägerschaft überführt.
- Dem Votum der Auswahlkommission wird gefolgt, als Betreiber des
Kulturhauses Rathaus Babelsberg die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband
Potsdam e. V. einzusetzen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit diesem freien Träger die
Überleitungsverhandlungen zu führen. Maßstab der Vertragsgestaltung ist
die weitere Profilierung und Entwicklung des Hauses zum Kultur- und
Bürgerhaus für den Stadtteil Babelsberg.
- Bei den Verhandlungen ist der künftige Betreiber zu verpflichten,
dass
- die erfolgreiche Programmarbeit der ansässigen Vereine Bestand
hat,
- offene Angebote, die sich an den Stadtteil richten, sichergestellt
werden,
- mit den Vereinen, Initiativen und Einrichtungen vor Ort eng
zusammen gearbeitet, diesen auch das Primat bei der Nutzung des Hauses
garantiert wird
d.
und durch das vorgelegte
Nutzungskonzept der AWO die Attraktivität des Standortes nachhaltig gesteigert
wird.
5.
Der zwischen der AWO und
dem Oberbürgermeister auszuhandelnde Überleitungsvertrag ist der
Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
- Die kontinuierliche personelle
Betreuung für die Organisation und Durchführung des in der
Stadtteilkulturarbeit eingebundenen Böhmischen Weberfestes wird durch die
Landeshauptstadt Potsdam im Kulturhaus Rathaus Babelsberg gewährleistet.
Erläuterung
Begründung
Ausgangssituation
Das Kulturhaus Rathaus Babelsberg erfüllte in den vergangenen Jahren als Kultur- und Bürgerhaus wichtige kulturelle und soziale Funktionen für den Stadtteil. Mit drei Personalstellen, dem Fachbereich Kultur und Museum zugeordnet, wurde eine Reihe eigener Veranstaltungen durchgeführt. Genannt seien hier exemplarisch das Puppen- und Figurentheater, Ausstellungen zur Kleinkunst, die Reihe „Klassik im Park“ und die Koordination des Böhmischen Weberfestes.
Das Rathaus Babelsberg wird mehrheitlich von freien Trägern, Vereinen, Initiativen und Gruppen genutzt, darunter:
Þ Kunstschule e. V.
Þ Landesarbeitsgemeinschaft
kulturpädagogischer Einrichtungen des Landes Brandenburg e.V.
Þ Singschule
Babelsberg e. V.
Þ Stadt-Spiel-Truppe
e. V.
Þ Verein
Alt-Nowawes / Böhmisches Dorf
Darüber hinaus gab es einen Mietvertrag für die Räume des Hohenzollern-Cafés, der zum 31.12.2004 beendigt wurde. Die Räume des Hohenzollern-Cafés sind einer neuen Nutzung zuzuführen.
Mit Beschluss zum HSK vom Mai 2004 erfolgte der Auftrag an
die Verwaltung, das Kulturhaus Rathaus Babelsberg in freie Trägerschaft zu
überführen.
Darüber hinaus gibt es den SVV-Beschluss vom 02.06.2004,
eine Konzeption vorzulegen, die beinhaltet, durch welche Maßnahmen die
Attraktivität und Auslastung des Kulturhauses Rathaus Babelsberg weiter
gesteigert werden kann.
Um beide Beschlüsse miteinander zu verknüpfen, wurde im
Amtsblatt 17/04 der öffentliche Teilnahmewettbewerb zur Übertragung des Hauses
in freie Trägerschaft mit entsprechenden Leistungskomponenten ausgeschrieben.
Leistungen
- Betreibung des Kulturhauses Rathaus Babelsberg als stadtteilorientiertes Kultur- und Bürgerhaus mit ausgeprägtem sozialen Profil
- Durchführung eigener Angebote und Übernahme
derzeit erfolgreich laufender zielgruppenorientierter Projekte und Programme
- Kurs-
und Projektkoordination bestehender Angebote von Vereinen in den Bereichen der
bildenden und darstellenden Kunst und der Musik
- Sozial-,
Bildungs- und Informationsarbeit im sozialraumorientierten Bürgerhaus
- Darstellung
generationsübergreifender Angebote
Zielgruppen
Familien, Kinder, Menschen in der 2. Lebenshälfte, Vereine,
Nachbarschaftsinstitutionen, Initiativen zur Stärkung bürgerschaftlichen
Engagements.
Entscheidungsverfahren
Ihre Teilnahme am Verfahren erklärten frist- und formgerecht drei anerkannte freie Träger. Sie wurden in der Folge über inhaltliche, materielle und technische Gegebenheiten vor Ort und über die zu verhandelnden Vertragsbestandteile umfassend informiert. Zwei der drei Träger haben frist- und formgerecht ihre qualifizierten Nutzungskonzepte eingereicht.
Zur fachlichen Auswahl wurde eine Kommission gebildet, bestehend aus Bereichen der Verwaltung, Mitgliedern des Kulturausschusses verschiedener Fraktionen, einem Vertreter der Vereine und Profilträger des Hauses sowie dem Geschäftsführer von Stadtkontor als kompetenten Entwicklungsträger für Babelsberg (s. Anlage 1).
Die Kommission tagte zweimal. Die Kommission hat der Auswahl
Bewertungskriterien zugrunde gelegt, welche auch den Trägern als Leitfragen
ergänzend zu den von ihnen vorgelegten Nutzungskonzeptionen mit ausreichender
Beantwortungsfrist übermittelt wurden.
Basis war die Beachtung
allgemeiner Bürgerhausgrundfunktionen
- Plattform
für bürgerschaftliches Engagement und Nachbarschaftskommunikation zum
kooperativen Miteinander im Stadtteil
- Netzwerkknoten
für Initiativen, Vereine und Projektgruppen zur individuellen und
gemeinschaftlichen Selbstbetätigung
- Forum
für kommunale Dialoge und Zukunftsszenarien der Stadtteilentwicklung
- Treffpunkt
für soziale Nähe und Sicherheit im gesellschaftlichen Wandel
- Kristallisationsort
für generationsübergreifende Begegnungen, nichtkommerzielle und private
Veranstaltungen
Des Weiteren wurden folgende spezifische Kriterien definiert
- Definition
der neu einzubringenden Profile, Programme und entsprechende Raumzuordnung
2. Verknüpfung der im Haus neu eingebrachten Profile mit den Funktionen und Programmen der Nutzer im Haus
- Zeitliche
Meilensteine der Profilierungskonzeption als zentrales generationsüber-
greifendes Bürgerhaus im Stadtteil
- Vorlage
eines Musterhaushaltes mit städtischem Zuschuss in Höhe von 75.000 €
- Belegungsplan
zur effektiven Auslastung des Hauses
- Übernahme
einer Personalstelle
- Programm-
und Veranstaltungsvorhaben
- Darstellung
erforderlicher Baumaßnahmen
Das Auswahlverfahren schloss mit dem Votum der Kommission ab, der AWO die Trägerschaft zu übertragen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war:
dass der freie Träger
- die Bürgerhaus- und
Stadtteilfunktion mit dem vorgelegten Nutzungskonzept in hohem Maße erfüllen
kann
- Absprachen
mit bisherigen Nutzern des Hauses geführt hat und ein Synergieplus zu
bestehenden Vereinen und ihren Angeboten erreicht werden kann
- eine
nachvollziehbare Raumnutzungsplanung vorlegt
- die
kontinuierliche Auslastung des Hauses
gewährleistet
- die
Zielgruppenansprache Kinder, Familien, Senioren realisiert
- die
Bereitschaft zur Übernahme einer Personalstelle als Koordinator im Hause
erklärt
- in ihrem
Finanzplan das Zuschusslimit einhält, eigene Programme und Projekte
ausfinanziert hat und Honorarmittel für kleinteilige Projektmittel vorhanden
sind
Es wird empfohlen, dem Votum der Auswahlkommission zu folgen und den Oberbürger- meister zu beauftragen, die Verhandlungen mit der AWO aufzunehmen. Dabei sind die Modalitäten der Betriebsüberleitung einer Personalstelle gemäß § 613 a BGB zu beachten und zunächst auf 5 Jahre befristete Verträge mit dem ausgewählten Träger (Betriebsüberlassungsvertrag, Nutzungsvereinbarungen und Rahmenkonzeption) abzuschließen.
Vor Beschlussfassung wurden im Kulturausschuss am 13.01.2005 und im Jugendhilfe- ausschuss am 27.01.2005 das Votum vorgestellt und eine Beschlussempfehlung gegeben.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der im HSK 2004 vorgesehene Zuschuss in einer Höhe von max.
125.000 € wurde um die Kosten einer Personalstelle verringert, die im
Stellenplan der Stadt verbleibt.
Der jährliche Zuschuss für den freien Träger wird auf 75.000
€ gedeckelt.
Die Förderhöhe definiert den jährlich anfallenden
Höchstbetrag zur Bestreitung anteiliger Betriebskosten und zur Förderung einer
(1) Personalstelle.
Das Kulturhaus Rathaus Babelsberg bleibt Eigentum der Stadt.
Die für das Haus erforderliche Nettokaltmiete an den
Kommunalen Immobilien Service
(KIS) wird seitens der Stadt haushaltsneutral gehalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
19,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
38,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
71,5 kB
|