Beschlussvorlage - 05/SVV/0227

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.

Die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 27  „Türkstraße“ gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB (siehe Anlage 1)

 

2.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 27 „Türkstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (siehe  Anlage 2)

 

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Erläuterung

Begründung                                                                                                                                  Anlage 1

 

Kurzeinführung

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:

- Anlage 1:            Kurzeinführung (2 Seiten)

- Anlage 2: Bebauungsplan mit Begründung ( 1 Plan + 44 Seiten)

 

 

Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

 

Bereits 1993 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Türkstraße“ gefasst, der für den Bereich Türkstraße eine Neuordnung und Nutzung der Brachflächen vorsah. Als Grundlage dienten städtebauliche Überlegungen aus den Jahren 1991 und 1992. Das Verfahren ruhte  aufgrund der Schwierigkeiten in der Umsetzung der Planung nach einer ersten, im Jahre 1994 durchgeführten frühzeitigen Bürgerbeteiligung.

 

Die städtebaulich dringend erforderliche Verlagerung der Feuerwehrwache aus der Werner-Seelenbinder-Straße und der Entwicklungsdruck im Gebiet gaben Anlass, das Verfahren unter modifizierten Rahmenbedingungen 2001 weiterzuführen.

Im Vorfeld der formellen Beteiligungsschritte zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Bestandsanalyse und Bewertung mit Konflikt-Potenzial-Analyse erarbeitet, die im Oktober 2002 fertiggestellt wurde. Darin wurden 3 städtebauliche Szenarien erstellt und gegeneinander abgewogen. Ziel war eine grundsätzliche Einbindung und Orientierung in den politischen Gremien.

 

Darstellung der Ergebnisse aus den vorangehenden Beteiligungsverfahrens

 

Die 2. frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Bau GB zum Bebauungsplan Nr. 27 „Türkstraße“ fand in der Zeit vom 12.11. bis zum 26.11.2002 statt. Die vorgebrachten Anregungen  bezogen sich im Wesentlichen auf die Errichtung der Feuerwache und deren möglicher negativen Auswirkungen auf die vorhandenen und geplanten Nutzungen. Das zur Klärung des Konfliktes vergebene Schallgutachten stellt insgesamt erhöhte Emissionen durch den bereits bestehenden und zukünftigen Verkehrs- und Gewerbelärm geplanter zukünftiger Nutzungen fest. Diese werden durch eine entsprechende Baugebietsgliederung sowie durch bauliche und technische Vorkehrungen, abgesichert durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan, gemindert.

 

Mit Schreiben vom 15.11.2002 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Fachbereiche der Stadtverwaltung aufgefordert, zum Bebauungsplanvorentwurf Nr. 27 „Türkstraße“ Stellung zu nehmen.

Das Ergebnis der bereits durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2003 bestätigten Abwägung führte zu folgenden Planänderungen

         geringfügige Reduzierung des Geltungsbereiches (Herausnahme des Stadtkanals),

         Anpassung des Grundstückes der Feuerwehr, planungsrechtliche Sicherung von Leitungsrechten auf privaten Grundstücken,

         Differenzierung von textlichen Festsetzungen entsprechend der Hinweise von Trägern öffentlicher Belange  (Altlasten, Grünfestsetzungen),

         Auf der Grundlage einer immissionsschutztechnischer Untersuchung wurden ferner Schallschutzfestsetzungen getroffen.

 

Der Bebauungsplan nimmt auch die Ergebnisse des Wettbewerbsverfahrens für die Feuerwehr auf.

 

  Änderung des Geltungsbereichs

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird um eine Fläche von 208 m² im Osten vergrößert. Mit der Festsetzung der Fläche wird die planungsrechtliche Vorraussetzung für die geplante Steganlage der Feuerwehr geschaffen. Die Schaffung des Planungsrecht  für die Wiederherstellung des Stadtkanals erfolgt durch ein Planfeststellungsverfahren. Der Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird um die Fläche des Stadtkanals reduziert.

 

Empfehlung der Verwaltung

Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann der Beschluss zur  Änderung des Geltungsbereichs und zur  öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gefasst werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Mit der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes sind unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen verbunden.

Die Maßnahmen sind nicht zwingend notwendig zur Realisierung der ausgewiesenen Baugebiete.

 

Für die Umsetzung des Bebauungsplans können folgende Kosten kalkuliert werden:

 

Grundstückserwerb für öffentliche Grünflächen                                        189 350,- €

Herstellung der öffentlichen Grünfläche und Durchwegung

an der Stadtmauer                                                                                         274 400,- €

 

Die o.a. Ausgaben können erst getätigt werden, wenn hierfür im Haushalt die entsprechende Ermächtigung vorhanden ist. Derzeit sind diese Maßnahmen in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung nicht enthalten. Der Realisierungszeitraum wird voraussichtlich ab 2008 sein.

 

Eine Umsetzung der Planung kann nur unter dem Vorbehalt eines bestätigten Haushaltes erfolgen.

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Anlagen

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