Beschlussvorlage - 05/SVV/0227
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 27 "Türkstraße" und der öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Olm, Tel. 2519
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.04.2005
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04.05.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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21.04.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.04.2005
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26.04.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des
Bebauungsplans Nr. 27 „Türkstraße“
gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB (siehe Anlage 1)
2.
Die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 27 „Türkstraße“ gemäß § 3 Abs. 2
BauGB (siehe Anlage 2)
Erläuterung
Begründung
Anlage 1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
(2 Seiten)
- Anlage 2: Bebauungsplan
mit Begründung ( 1 Plan + 44 Seiten)
Darstellung der Ergebnisse aus den
bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die vorliegende
Beschlussvorlage
Bereits 1993 wurde der Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 27 „Türkstraße“ gefasst, der für den Bereich Türkstraße
eine Neuordnung und Nutzung der Brachflächen vorsah. Als Grundlage dienten
städtebauliche Überlegungen aus den Jahren 1991 und 1992. Das Verfahren ruhte aufgrund der Schwierigkeiten in der
Umsetzung der Planung nach einer ersten, im Jahre 1994 durchgeführten
frühzeitigen Bürgerbeteiligung.
Die städtebaulich dringend erforderliche Verlagerung der
Feuerwehrwache aus der Werner-Seelenbinder-Straße und der Entwicklungsdruck im
Gebiet gaben Anlass, das Verfahren unter modifizierten Rahmenbedingungen 2001
weiterzuführen.
Im Vorfeld der formellen Beteiligungsschritte zur
Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Bestandsanalyse und
Bewertung mit Konflikt-Potenzial-Analyse erarbeitet, die im Oktober 2002
fertiggestellt wurde. Darin wurden 3 städtebauliche Szenarien erstellt und
gegeneinander abgewogen. Ziel war eine grundsätzliche Einbindung und
Orientierung in den politischen Gremien.
Darstellung der Ergebnisse aus den vorangehenden Beteiligungsverfahrens
Die 2. frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Bau GB
zum Bebauungsplan Nr. 27 „Türkstraße“ fand in der Zeit vom 12.11. bis zum
26.11.2002 statt. Die vorgebrachten Anregungen bezogen sich im Wesentlichen auf die Errichtung der
Feuerwache und deren möglicher negativen Auswirkungen auf die vorhandenen und
geplanten Nutzungen. Das zur Klärung des Konfliktes vergebene Schallgutachten
stellt insgesamt erhöhte Emissionen durch den bereits bestehenden und
zukünftigen Verkehrs- und Gewerbelärm geplanter zukünftiger Nutzungen fest.
Diese werden durch eine entsprechende Baugebietsgliederung sowie durch bauliche
und technische Vorkehrungen, abgesichert durch entsprechende Festsetzungen im
Bebauungsplan, gemindert.
Mit Schreiben vom 15.11.2002 wurden die Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Fachbereiche der Stadtverwaltung
aufgefordert, zum Bebauungsplanvorentwurf Nr. 27 „Türkstraße“ Stellung zu
nehmen.
Das Ergebnis der bereits durch Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2003 bestätigten Abwägung führte zu
folgenden Planänderungen
–
geringfügige
Reduzierung des Geltungsbereiches (Herausnahme des Stadtkanals),
–
Anpassung
des Grundstückes der Feuerwehr, planungsrechtliche Sicherung von
Leitungsrechten auf privaten Grundstücken,
–
Differenzierung
von textlichen Festsetzungen entsprechend der Hinweise von Trägern öffentlicher
Belange (Altlasten,
Grünfestsetzungen),
–
Auf
der Grundlage einer immissionsschutztechnischer Untersuchung wurden ferner
Schallschutzfestsetzungen getroffen.
Der Bebauungsplan nimmt auch die
Ergebnisse des Wettbewerbsverfahrens für die Feuerwehr auf.
Änderung des Geltungsbereichs
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans
wird um eine Fläche von 208 m² im Osten vergrößert. Mit der Festsetzung der
Fläche wird die planungsrechtliche Vorraussetzung für die geplante Steganlage
der Feuerwehr geschaffen. Die Schaffung des Planungsrecht für die Wiederherstellung des Stadtkanals
erfolgt durch ein Planfeststellungsverfahren. Der Geltungsbereichs des
Bebauungsplans wird um die Fläche des Stadtkanals reduziert.
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend dem Vorschlag der
Verwaltung kann der Beschluss zur
Änderung des Geltungsbereichs und zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Mit der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes sind unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
Die Maßnahmen sind nicht zwingend notwendig zur Realisierung
der ausgewiesenen Baugebiete.
Für die Umsetzung des Bebauungsplans können folgende Kosten
kalkuliert werden:
Grundstückserwerb für öffentliche Grünflächen 189
350,- €
Herstellung der öffentlichen Grünfläche und Durchwegung
an der Stadtmauer 274
400,- €
Die o.a. Ausgaben können erst getätigt werden, wenn hierfür im
Haushalt die entsprechende Ermächtigung vorhanden ist. Derzeit sind diese
Maßnahmen in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung nicht
enthalten. Der Realisierungszeitraum wird voraussichtlich ab 2008 sein.
Eine
Umsetzung der Planung kann nur unter dem Vorbehalt eines bestätigten Haushaltes
erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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