Beschlussvorlage - 05/SVV/0431

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam wird zum 26.10.2004 Mitglied im neugegründeten Fischereischutzverein „Havel“ Potsdam e. V.

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Erläuterung

Begründung:

 

Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Potsdam im Fischereischutzverein „Havel“ Potsdam e.V.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist Inhaberin mehrerer selbständiger Fischereirechte auf der Havel, die historisch bedingt als Koppelfischereirechte bestehen, d. h. es existieren hier mehrere Fischereirechte von verschiedenen Fischereirechtsinhabern, die sich überlagern. Diese städtischen Rechte stellen einen Vermögenswert mit einem Einheitswert von insgesamt 50.800 Mark (zum letzten bekannten Feststellungszeitpunkt 1. Januar 1960) dar. Der Markt- bzw. Verkehrswert ist gegenwärtig unbekannt, da derzeit Fischereirechte aufgrund der geringen Möglichkeit, damit Geld zu verdienen, nicht gehandelt werden. Bislang konnten die städtischen Rechte wirtschaftlich nicht genutzt werden, da zum einen eine wirtschaftliche Verwertung nicht als vordergründige Angelegenheit angesehen worden ist und zum anderen der rechtliche Nachweis mit Eintragung in die Fischereibücher der Länder Berlin und Brandenburg noch nicht vorlag. Zum Ende des Jahres 2004 erfolgte die Eintragung dieser Rechte in das Fischereibuch des Landes Berlin, eine Eintragung in das Fischereibuch das Landes Brandenburg ist für dieses Jahr vorgesehen.

 

Inhaber selbständiger Fischereirechte, denen die Ausübung der Fischerei nicht gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BbgFischG gestattet ist, d. h. die nicht über einen Fischereischein B verfügen aber ihre Rechte wahrnehmen wollen, sind verpflichtet,  ihre Rechte nach § 10 Abs. 3 BbgFischG an Ausübungsberechtigte ungeteilt im Sinne des § 6 BbgFischG zu übertragen. Nach dieser Rechtslage wäre die Stadt Potsdam verpflichtet, ihre bestehenden Fischereirechte zu verpachten. Da es wenige berufstätige Fischer und auch nur wenige Nebenerwerbsfischer auf der Havel gibt, die jedoch bereits über eigene Fischereirechte verfügen, ist eine Verpachtung der Fischereirechte der Stadt Potsdam wirtschaftlich unattraktiv, wenn nicht tatsächlich unmöglich.

 

Zwei Mitarbeiter des Naturkundemuseums (Bereich 242) der Landeshauptstadt Potsdam verfügen über den Fischereischein B. Dadurch ist die Stadt Potsdam in der Lage, ihre Fischereirechte wahrzunehmen, d. h. selbst wirtschaftlich zu nutzen und zu verwerten. Sie kann dadurch zusätzliche Einnahmen erzielen. Dazu gehört heute auch aufgrund des zunehmenden Freizeit- und Erholungsbedürfnisses vieler Bürger die Nutzung des Fischereirechts zur Ausgabe von Angelkarten.

 

Nach § 10 Abs. 2, 2. Alt. BbgFischG ist es grundsätzlich möglich, Fischereirechte insoweit zu verwerten, als darauf Angelkarten verkauft werden, die es wiederum den Käufern ermöglichen, auf einem bestimmten Teilstück der Havel  zu angeln.

 

Sowohl die auf der Havel tätigen Berufsfischer als auch die sog. Nebenerwerbsfischer sowie einige der Fischereirechtsinhaber ohne Fischereischein B haben in der Vergangenheit seit 1990 Angelkarten verkauft. Einige dieser Rechteinhaber (u. a. die Potsdamer Berufsfischer) sind im Sommer 2004 an die Stadt Potsdam als Inhaberin mehrere Rechte mit der Bitte um Gründung eines Vereins herangetreten. Gründungsziele des Vereins sind die Bündelung mehrerer Fischereirechte auf der Havel, die Schaffung einer gemeinschaftlichen Angelkartenausgabe, die Verwirklichung und Durchsetzung der Aufgaben und Ziele des Landesfischereigesetzes und der Fischereiordnung (Durchführung von Hege-, Pflege- und Besatzmaßnahmen) sowie Bildung einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts (Genossenschaft) nach § 25 BbgFischG.

 

Gegen einen alleinigen Verkauf von Angelkarten durch die Stadt Potsdam spricht, dass die zu erwartenden Einnahmen infolge unzureichend entwickelter Infrastruktur in keinem Verhältnis zu den Ausgaben stehen (Druck von Angelkarten, gesetzlich vorgeschriebene Hege-, Pflege- und Besatzmaßnahmen). Auch wäre ein nicht unerheblicher Aufwand von Personalressourcen erforderlich. Für eine Mitgliedschaft in dem neugegründeten Verein sprechen vorwiegend folgende Gründe:

 

  • Sicherung kontinuierlicher Einnahmen aus den städtischen Rechten
  • Entbindung der Stadt Potsdam von der direkten Pflichterfüllung aus bestehenden Fischereirechten
  • Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben durch den Verein, ggf. Beantragung von Fördermitteln (für Besatzmaßnahmen).
  • Bündelung mehrerer Fischereirechte auf der Havel
  • Aufgaben- und Lastenverteilung bei pflichtigen Tätigkeiten
  • Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten
  • Verbindungen der anderen Rechteinhaber zu diversen Verkaufsstellen
  • Erledigung des Kartendrucks und -verkaufs durch den Verein

 

Vorbehaltlich eines zustimmenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung ist die Landeshauptstadt Potsdam als Gründungsmitglied in der Versammlung am 26.10.04 aufgetreten. Die Satzung ist in der Gründungsversammlung einstimmig beschlossen worden. Der Stimmenanteil der Stadt Potsdam richtet sich nach der Anzahl und der Höhe des Einheitswertes ihrer Fischereirechte. Es ist gewährleistet, dass der Vertreter der Stadt Potsdam als Beisitzer im Vorstand sitzt. Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.

 

Jeder der Fischereirechtsinhaber wird mit dem Verein einen Geschäftsbesorgungsvertrag abschließen, indem dem Verein bestimmte Aufgaben (Verkauf Angelkarten, Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben im Bereich der Hege-, Pflege- und Besatzmaßnahmen usw.) übertragen werden. Diese Variante wird nach Absprache mit dem Bereich Steuern als die wirtschaftlich vorteilhaftere gegenüber einer vollständigen Übertragung der Rechte nach § 10 Abs. 2, 2. Alt. BbgFischG angesehen.

 

Die Einnahmen (aus dem Vertrag zum Erwerb von Angelkarten durch den Landesanglerband und dem sonstigen Kartenverkauf aufgrund von Vergleichen mit den Vorjahren) des Vereins aus dem Angelkartenverkauf werden nach Abzug der Kosten für die Geschäftsbesorgung, den Druck der Angelkarten sowie den gesetzlich vorgeschriebenen Besatzmaßnahmen im Folgejahr an die Mitglieder ausgezahlt.

 

Als Vertreter der Stadt Potsdam im Verein soll Herr Dr. Detlef Knuth benannt werden. Als Stellvertreter sollen Herr Sönke Jensen, der seit einiger Zeit im Bereich Recht und Versicherungen für die Wahrnehmung der städtischen Fischereirechte zuständig und mit der gesamten, damit zusammenhängenden Problematik betraut ist, sowie der Mitarbeiter im Bereich 242 Herr Udo Rothe als weiterer Inhaber des Fischereischeins B benannt werden.

 

Die prognostizierten Einnahmen von voraussichtlich 15.000 Euro im Haushaltsjahr 2006 resultieren aus einer Schätzung des Vereinsvorstands über die erwarteten Einnahmen im Jahre 2005, den notwendigen Ausgaben und dem Anteil der Stadt Potsdam im Verein bei der Auszahlung nach Abschluss des Haushaltsjahres 2005. Nach vorsichtigen Schätzungen ist in den Folgejahren mit einer Steigerung der Einnahmen zu rechnen, da der Verkauf der Angelkarten (auch zu steigenden Preisen) forciert werden soll.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

  1. Die Stadt Potsdam wird Gründungsmitglied im Fischereischutzverein „Havel“ Potsdam e.V.
  2. Die Mitgliedschaft als Gründungsmitglied ist für die Stadt Potsdam kosten- und beitragsfrei. In bislang nicht bekannten oder erkennbaren Einzelfällen kann die Mitgliederversammlung Umlagen beschließen.
  3. Es können Einnahmen in Höhe von jährlich voraussichtlich etwa 15.000 EURO ab dem Jahr 2006 aus der Vereinsmitgliedschaft (Verkauf von Angelkarten durch den Verein) zugunsten des Verwaltungshaushaltes generiert werden.

 

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Anlagen

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