Beschlussvorlage - 05/SVV/0431
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Potsdam im neugegründeten Fischereischutzverein "Havel " Potsdam e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kultur und Museum
- Einreicher*:
- FB Kultur und Museum
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
01.06.2005
|
Erläuterung
Begründung:
Mitgliedschaft der
Landeshauptstadt Potsdam im Fischereischutzverein „Havel“ Potsdam e.V.
Die Landeshauptstadt
Potsdam ist Inhaberin mehrerer selbständiger Fischereirechte auf der Havel, die
historisch bedingt als Koppelfischereirechte bestehen, d. h. es existieren hier
mehrere Fischereirechte von verschiedenen Fischereirechtsinhabern, die sich
überlagern. Diese städtischen Rechte stellen einen Vermögenswert mit einem
Einheitswert von insgesamt 50.800 Mark (zum letzten bekannten
Feststellungszeitpunkt 1. Januar 1960) dar. Der Markt- bzw. Verkehrswert ist
gegenwärtig unbekannt, da derzeit Fischereirechte aufgrund der geringen
Möglichkeit, damit Geld zu verdienen, nicht gehandelt werden. Bislang konnten
die städtischen Rechte wirtschaftlich nicht genutzt werden, da zum einen eine
wirtschaftliche Verwertung nicht als vordergründige Angelegenheit angesehen
worden ist und zum anderen der rechtliche Nachweis mit Eintragung in die
Fischereibücher der Länder Berlin und Brandenburg noch nicht vorlag. Zum Ende
des Jahres 2004 erfolgte die Eintragung dieser Rechte in das Fischereibuch des
Landes Berlin, eine Eintragung in das Fischereibuch das Landes Brandenburg ist
für dieses Jahr vorgesehen.
Inhaber selbständiger
Fischereirechte, denen die Ausübung der Fischerei nicht gemäß § 17 Abs. 1 Satz
1 BbgFischG gestattet ist, d. h. die nicht über einen Fischereischein B
verfügen aber ihre Rechte wahrnehmen wollen, sind verpflichtet, ihre Rechte nach § 10 Abs. 3 BbgFischG
an Ausübungsberechtigte ungeteilt im Sinne des § 6 BbgFischG zu übertragen.
Nach dieser Rechtslage wäre die Stadt Potsdam verpflichtet, ihre bestehenden
Fischereirechte zu verpachten. Da es wenige berufstätige Fischer und auch nur
wenige Nebenerwerbsfischer auf der Havel gibt, die jedoch bereits über eigene
Fischereirechte verfügen, ist eine Verpachtung der Fischereirechte der Stadt
Potsdam wirtschaftlich unattraktiv, wenn nicht tatsächlich unmöglich.
Zwei Mitarbeiter des
Naturkundemuseums (Bereich 242) der Landeshauptstadt Potsdam verfügen über den
Fischereischein B. Dadurch ist die Stadt Potsdam in der Lage, ihre
Fischereirechte wahrzunehmen, d. h. selbst wirtschaftlich zu nutzen und zu
verwerten. Sie kann dadurch zusätzliche Einnahmen erzielen. Dazu gehört heute
auch aufgrund des zunehmenden Freizeit- und Erholungsbedürfnisses vieler Bürger
die Nutzung des Fischereirechts zur Ausgabe von Angelkarten.
Nach § 10 Abs. 2, 2. Alt.
BbgFischG ist es grundsätzlich möglich, Fischereirechte insoweit zu verwerten,
als darauf Angelkarten verkauft werden, die es wiederum den Käufern
ermöglichen, auf einem bestimmten Teilstück der Havel zu angeln.
Sowohl die auf der Havel
tätigen Berufsfischer als auch die sog. Nebenerwerbsfischer sowie einige der
Fischereirechtsinhaber ohne Fischereischein B haben in der Vergangenheit seit
1990 Angelkarten verkauft. Einige dieser Rechteinhaber (u. a. die Potsdamer
Berufsfischer) sind im Sommer 2004 an die Stadt Potsdam als Inhaberin mehrere
Rechte mit der Bitte um Gründung eines Vereins herangetreten. Gründungsziele
des Vereins sind die Bündelung mehrerer Fischereirechte auf der Havel, die
Schaffung einer gemeinschaftlichen Angelkartenausgabe, die Verwirklichung und
Durchsetzung der Aufgaben und Ziele des Landesfischereigesetzes und der
Fischereiordnung (Durchführung von Hege-, Pflege- und Besatzmaßnahmen) sowie
Bildung einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts (Genossenschaft) nach § 25
BbgFischG.
Gegen einen alleinigen Verkauf von Angelkarten durch die
Stadt Potsdam spricht, dass die zu erwartenden Einnahmen infolge unzureichend
entwickelter Infrastruktur in keinem Verhältnis zu den Ausgaben stehen (Druck
von Angelkarten, gesetzlich vorgeschriebene Hege-, Pflege- und
Besatzmaßnahmen). Auch wäre ein nicht unerheblicher Aufwand von
Personalressourcen erforderlich. Für eine Mitgliedschaft in dem neugegründeten
Verein sprechen vorwiegend folgende Gründe:
- Sicherung
kontinuierlicher Einnahmen aus den städtischen Rechten
- Entbindung
der Stadt Potsdam von der direkten Pflichterfüllung aus bestehenden
Fischereirechten
- Durchführung
der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben durch den Verein, ggf.
Beantragung von Fördermitteln (für Besatzmaßnahmen).
- Bündelung
mehrerer Fischereirechte auf der Havel
- Aufgaben-
und Lastenverteilung bei pflichtigen Tätigkeiten
- Verbesserung
der Handlungsmöglichkeiten
- Verbindungen
der anderen Rechteinhaber zu diversen Verkaufsstellen
- Erledigung
des Kartendrucks und -verkaufs durch den Verein
Vorbehaltlich eines zustimmenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung ist die Landeshauptstadt Potsdam als Gründungsmitglied in der Versammlung am 26.10.04 aufgetreten. Die Satzung ist in der Gründungsversammlung einstimmig beschlossen worden. Der Stimmenanteil der Stadt Potsdam richtet sich nach der Anzahl und der Höhe des Einheitswertes ihrer Fischereirechte. Es ist gewährleistet, dass der Vertreter der Stadt Potsdam als Beisitzer im Vorstand sitzt. Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.
Jeder der Fischereirechtsinhaber wird mit dem Verein einen Geschäftsbesorgungsvertrag abschließen, indem dem Verein bestimmte Aufgaben (Verkauf Angelkarten, Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben im Bereich der Hege-, Pflege- und Besatzmaßnahmen usw.) übertragen werden. Diese Variante wird nach Absprache mit dem Bereich Steuern als die wirtschaftlich vorteilhaftere gegenüber einer vollständigen Übertragung der Rechte nach § 10 Abs. 2, 2. Alt. BbgFischG angesehen.
Die Einnahmen (aus dem Vertrag zum Erwerb von Angelkarten
durch den Landesanglerband und dem sonstigen Kartenverkauf aufgrund von
Vergleichen mit den Vorjahren) des Vereins aus dem Angelkartenverkauf werden
nach Abzug der Kosten für die Geschäftsbesorgung, den Druck der Angelkarten
sowie den gesetzlich vorgeschriebenen Besatzmaßnahmen im Folgejahr an die
Mitglieder ausgezahlt.
Als Vertreter der Stadt Potsdam im Verein soll Herr Dr.
Detlef Knuth benannt werden. Als Stellvertreter sollen Herr Sönke Jensen, der
seit einiger Zeit im Bereich Recht und Versicherungen für die Wahrnehmung der
städtischen Fischereirechte zuständig und mit der gesamten, damit
zusammenhängenden Problematik betraut ist, sowie der Mitarbeiter im Bereich 242
Herr Udo Rothe als weiterer Inhaber des Fischereischeins B benannt werden.
Die prognostizierten Einnahmen von voraussichtlich 15.000
Euro im Haushaltsjahr 2006 resultieren aus einer Schätzung des Vereinsvorstands
über die erwarteten Einnahmen im Jahre 2005, den notwendigen Ausgaben und dem
Anteil der Stadt Potsdam im Verein bei der Auszahlung nach Abschluss des
Haushaltsjahres 2005. Nach vorsichtigen Schätzungen ist in den Folgejahren mit
einer Steigerung der Einnahmen zu rechnen, da der Verkauf der Angelkarten (auch
zu steigenden Preisen) forciert werden soll.
Fazit finanzielle Auswirkungen
- Die
Stadt Potsdam wird Gründungsmitglied im Fischereischutzverein „Havel“
Potsdam e.V.
- Die
Mitgliedschaft als Gründungsmitglied ist für die Stadt Potsdam kosten- und
beitragsfrei. In bislang nicht bekannten oder erkennbaren Einzelfällen
kann die Mitgliederversammlung Umlagen beschließen.
- Es
können Einnahmen in Höhe von jährlich voraussichtlich etwa 15.000 EURO ab
dem Jahr 2006 aus der Vereinsmitgliedschaft (Verkauf von Angelkarten durch
den Verein) zugunsten des Verwaltungshaushaltes generiert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
41,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
66,3 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
204,1 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
217,1 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
14,2 kB
|