Beschlussvorlage - 06/SVV/0013
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschlüsse zum 31.12.2001, 31.12.2002 und 31.12.2003 des Eigenbetriebes Potsdam Information
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- von Prietz, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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11.01.2006
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
I. Jahresabschluss zum 31.12.2001
- Der
Jahresabschluss zum 31.12.2001 des Eigenbetriebes Potsdam Information wird
gemäß § 7 Nr. 4 Eigenbetriebsverordnung (EigV) festgestellt.
- Der
Jahresgewinn in Höhe von 5.903,35 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Dem
Oberbürgermeister wird für das Wirtschaftsjahr 2001 gemäß § 7 Nr. 5 EigV
Entlastung erteilt.
II. Jahresabschluss zum 31.12.2002
- Der
Jahresabschluss zum 31.12.2002 des Eigenbetriebes Potsdam Information wird
gemäß § 7 Nr. 4 EigV festgestellt.
- Die Einnahmen-/Ausgabenrechnung
2002 verzeichnet unterjährig einen Abfluss von liquiden Mitteln i.H.v.
46.937,67 €.
- Für das Wirtschaftsjahr 2002
wird gemäß § 7 Nr. 5 EigV Entlastung erteilt, und zwar
·
für
die Zeit vom 01.01.2002 bis 12.08.2002 dem Oberbürgermeister und
·
für
die Zeit vom 13.08.2002 bis 31.12.2002 der beauftragten Abwicklerin.
III. Jahresabschluss zum 31.12.2003
- Der Jahresabschluss zum
31.12.2003 des Eigenbetriebes Potsdam Information wird gemäß § 7 Nr. 4
EigV festgestellt.
- Die Einnahmen- /
Ausgabenrechnung 2003 verzeichnet unterjährig einen Abfluss von liquiden
Mitteln i.H.v. 649,03 €.
- Für das Wirtschaftsjahr 2003
wird gemäß § 7 Nr. 5 EigV Entlastung erteilt, und zwar
·
für
die Zeit vom 01.01.2003 bis 21.05.2003 der beauftragten Abwicklerin und
·
für
die Zeit vom 22.05.2003 bis 31.12.2003 dem beauftragten Abwickler.
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Der Eigenbetrieb Potsdam Information (PI) wurde
am 01.01.1991 errichtet und stellte damit ein Sondervermögen der
Landeshauptstadt Potsdam (LHP) dar.
Satzungszweck des Eigenbetriebes war u.a. in
Zusammenarbeit mit dem damaligen Amt für Tourismus zur Stärkung und Förderung
der Landeshauptstadt Potsdam auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs beizutragen, in
dem er dem örtlichen Bedarf an touristischen Serviceleistungen nachzukommen
hatte.
Aufgrund der Errichtung der mehrheitlich
städtischen PT Potsdam Tourismus GmbH (PT GmbH) zum
01.01.2001 wurde der Geschäftsbetrieb der PI
zum 31.12.2000 eingestellt und die Aufgaben des städtischen Eigenbetriebes
PI und das dort vorhandene Personal in die PT GmbH integriert.
Aufgrund des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung (SVV) vom 01.11.2000 (DS-Nr. 00/0755/1), der neben
der Gründung der PT GmbH zum frühestmöglichen Zeitpunkt auch die Auflösung der
PI zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorsah, wurde davon ausgegangen, dass der
städtische Eigenbetrieb PI mit der Errichtung der PT GmbH aufgelöst sei.
Da jedoch der genaue Zeitpunkt der Auflösung der
PI durch vg. SVV - Beschluss nicht bestimmt wurde, bestand der Eigenbetrieb
nach Auffassung des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg (MI) formal
weiter. Erst mit SVV - Beschluss vom 10.12.2003 (DS-Nr. 03/SVV/0831) wurde der
Eigenbetrieb PI daher zum 31.12.2003 endgültig aufgelöst.
Der Eigenbetrieb PI befand sich seit dem
01.01.2001 in der Abwicklungsphase, die vor allem gekennzeichnet war durch die
Abgrenzungsproblematik zwischen der PI und der PT hinsichtlich des
Umlaufvermögens der PI, mit dem die neuerrichtete PT GmbH u.a. ihre Arbeit im
Jahr 2001 aufnahm.
Mit der Abwicklung der PI wurde ab dem
13.08.2002 eine städtische Mitarbeiterin durch den damaligen amtierenden
Oberbürgermeister beauftragt. Zuvor hatte die PT GmbH, zunächst ohne
ausdrücklichen Auftrag, die Buchführung für den Eigenbetrieb PI wahrgenommen.
Unter dem 22.05.2005 fand ein Abwicklerwechsel statt.
Aufgrund des formalen Weiterbestehens der PI vom
01.01.2001 bis 31.12.2003 waren trotz der Einstellung des Geschäftsbetriebes
für jedes Geschäftsjahr Jahresabschlüsse aufzustellen. Dem kam der beauftragte Abwickler
in 2004/2005 nach (siehe Anlagen).
Um den Umfang der Jahresabschlüsse der PI und
auch die entstehenden Prüfungskosten zu reduzieren, beantragte die LHP beim MI
die Befreiung des Eigenbetriebes PI von der Jahresabschlussprüfung 2001, 2002
und 2003 gemäß § 7 Jahresabschlussprüfungsverordnung (JapV) i.V.m. § 28
Eigenbetriebsverordnung (EigV) unter der Maßgabe einer örtlichen Prüfung gemäß
§ 113 Abs. 2 Nr. 4 Gemeindeordnung (GO) durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA)
der Landeshauptstadt Potsdam. Dem gab das MI am 22.10.2003 statt.
Zudem befreite das MI am 28.10.2003 die LHP auf
deren Antrag von einzelnen Vorschriften der EigV zum Umfang der
Jahresabschlüsse 2001, 2002 und 2003 und zu den Fristen zur Feststellung der
vg. Jahresabschlüsse sowie der Ergebnisverwendung und der Entlastung der
Werkleitung.
Für 2002 und 2003 waren zudem keine Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufzustellen, sondern lediglich einfache
Einnahmen-/Ausgabenrechnungen sowie die Lageberichte.
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2001 wurde durch das RPA Ende April 2004 begonnen und das Ergebnis im
Prüfvermerk 6/04 vom 22.11.2004 dargestellt. Die Prüfung der Jahresabschlüsse
zum 31.12.2002 und 31.12.2003 führte das RPA im Juli 2005 durch und stellte das
Ergebnis im Prüfvermerk (PV) 12/05 vom 24.08.2005 dar.
Bereits 2003 erfolgte u.a. eine Umsatzsteuerprüfung des Finanzamtes Potsdam - Stadt. Im Ergebnis dessen wurde eine Umsatzsteuerrückerstattung i.H.v. 80.272,30 € an die PI zzgl. Zinsen vorgenommen.
Am 22.11.2004 und am 06.12.2005
wurden die vg. Umsatzsteuerrückerstattung sowie vom Abwickler nicht benötigte
Mittel der PI, d.h. insgesamt 102.500 € an die LHP durch die PI
überwiesen und im städtischen Haushalt vereinnahmt (Haushaltstelle
79000.16500).
II. Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2001,
31.12.2002 und 31.12.2003 durch das RPA
Grundsätzliche Feststellungen:
Aufgrund des teilweisen Fehlens
zahlungsbegründender Unterlagen konnte das RPA weder die Richtigkeit noch die
Unrichtigkeit der aufgestellten Jahresabschlüsse zum 31.12.2001, 31.12.2002 und
31.12.2003 testieren.
Es ist jedoch anzumerken, dass die Kontoauszüge
der Geschäftskonten der PI bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse Potsdam
(Giro- und Festgeldkonto) vollständig vorlagen.
Das RPA stellte zwar fest, dass teilweise genaue
Zuordnungen von Zahlungsbelegen (PI / PT GmbH) nicht möglich waren. Es wurde
allerdings auch nicht festgestellt, dass unberechtigte Zahlungen an Dritte
(Beschäftigte der ehemaligen PI oder der PT GmbH oder an Sonstige) vorgenommen
worden sind.
Zu gegenwärtigen Zeitpunkt liegen der LHP keine
Anhaltspunkte dafür vor, dass ein konkretisierbarer (und ggf. bezifferbarer)
Schaden zu Lasten der LHP entstanden wäre. Der Bereich Recht wird jedoch eine
entsprechende Prüfung vornehmen.
2001:
Jahresabschluss zum 31.12.2001 (PV 6/04 vom
22.11.2004)
(Aufstellung des Jahresabschlusses in
DM/Währungsumstellung in € erst zum 01.01.2002)
Anhand der vorliegenden Unterlagen war es dem
RPA nicht möglich, die nach § 145 Abgabenordnung (AO) erforderliche Verfolgung
von Geschäftsvorfällen nach ihrer Entstehung und Abwicklung nachzuvollziehen.
Aus diesem Grund konnte das RPA auch nicht die
Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie der
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2001 bestätigen.
Insbesondere konnte nicht eingeschätzt werden,
inwieweit sämtliche Geschäftsvorfälle vollständig und richtig abgebildet worden
sind.
2002 und 2003:
Jahresabschluss zum 31.12.2002 und 31.12.2003
(PV 12/05 vom 24.08.2005)
Eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsvorfälle 2002 und 2003 war dem RPA anhand der vorgelegten Unterlagen
überwiegend nicht möglich.
Die Geschäftsjahre 2002 und 2003 waren im wesentlichen von Vorgängen im Zusammenhang mit der PT GmbH geprägt. Diese waren bis auf einen Geschäftsvorfall nicht belegt. Eine Abgrenzung des Eigenbetriebes PI zur PT GmbH war nicht nachvollziehbar.
Daher konnte das RPA eine ordnungsgemäße
Abbildung der Geschäftsvorfälle in den Jahresabschlüssen 2002 und 2003 unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung nicht bestätigen.
III. Recherche/Weitere Vorgehensweise
In Anbetracht der Problematik der
Nichttestierbarkeit des Jahresabschlusses 2001 hat das MI (Kommunalaufsicht) in
Abstimmung mit dem Landesrechnungshof (jetzt Kommunales Prüfungsamt) die LHP am
23.12.2004 aufgefordert, alle möglichen Schritte zur Aufklärung des
Sachverhaltes vorzunehmen.
Der Abwickler der PI hat daraufhin intensive
Recherchen zum Verbleib der fehlenden Unterlagen und Belege angestellt. Er
veranlasste, dass die umfangreichen Unterlagen der PI von der PT GmbH in die
Stadtverwaltung Potsdam überführt (Volumen ca. 50 Umzugkisten) und in einem
gesonderten Raum verwahrt werden. Zur Sichtung und Wertung der umfangreichen PI
- Unterlagen schloss er mit einer Buchhalterin einen Honorarvertrag ab. Die
Prüfung und Auswertung der Akten durch die vg. Buchhalterin ergab jedoch keinen
Hinweis auf die fehlenden Belege. Dabei wurden auch die Unterlagen früherer
Geschäftsjahre gesichtet, um ggf. falsch abgeheftete Belege aufzufinden.
Des Weiteren forderte der Abwickler
entsprechende Erklärungen der beteiligten natürlichen und juristischen Personen
ab, um den Verbleib der Belege aufzuklären, und zwar von:
- der
ehemaligen Buchhalterin der PI,
- der
Steuerberatungsfirma,
- dem
Abschlussprüfer des Jahresabschlusses zum 31.12.2000,
- städtischen
Bediensteten,
- dem
Insolvenzverwalter der PT GmbH,
- den
ehemaligen Geschäftsführerinnen der PT GmbH.
Zudem fragte der Abwickler der PI beim
Geschäftsführer der TMB GmbH, die seit 2004 die touristische Vermarktung
Potsdams im Rahmen eines fünfjährigen Konzessionsvertrages innehat, nach, ob
sich ggf. PI - Unterlagen dort befänden.
Ausweislich des Sachberichtes des Abwicklers vom
25.07.2005 konnte jedoch trotz der vorliegenden schriftlichen oder
protokollierten Erklärungen der vorgenannten Beteiligten und der weiteren
Recherchen der Verbleib der gesuchten Unterlagen und Belege nicht aufgeklärt
werden.
Hervorzuheben ist, dass die viele Jahre mit der
Betreuung der PI und der Erstellung des Jahresabschlusses 2001 beauftragte
Steuerberatungsfirma angab, dass die zur Jahresabschlusserstellung 2001
notwendigen Belege dort vorlagen und an die Mandantin zurückgegeben wurden.
Auch der Insolvenzverwalter der PT GmbH, in
dessen Obhut sich die fehlenden Belege ggf. befinden könnten, erklärte, dass er
die gesuchten Unterlagen nicht in seiner Verwahrung hätte.
In einem abschließenden Gespräch zur weiteren
Vorgehensweise am 30.08.2005, das im MI mit Vertretern der Kommunalaufsicht,
dem Kommunalen Prüfungsamt und der LHP geführt wurde, erging u.a. der
kommunalaufsichtliche Hinweis, dass trotz der fehlenden Testierung des
Jahresabschlusses 2001 (und darauf fußend 2002 und 2003) die nach § 7 Nr. 4 und
5 EigV notwendigen Beschlüsse der SVV über den geprüften Jahresabschluss, über
die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung herbeigeführt
werden sollen. Das MI wurde durch die LHP zwischenzeitlich unterrichtet, dass
die Einbringung des Vorlagenentwurfes in die SVV im Januar 2006 erfolgen wird.
Anmerkung
Da nichts unversucht bleiben sollte, um die
einzelnen Geschäftsvorfälle des Eigenbetriebes PI von denen der PT abzugrenzen
und Transparenz in die damaligen Vorgänge zu bringen, ist die Einsichtnahme in
die PT - Unterlagen ggf. der einzige noch verbleibende Weg.
Daher hat der Oberbürgermeister - obwohl der
Insolvenzverwalter PT GmbH im September 2004 bereits schriftlich darlegte, dass
sich die fehlenden PI - Unterlagen nicht in seinem Besitz befänden - kürzlich nochmals gebeten,
städtischen Bediensteten Akteneinsicht zu gewähren. Die Antwort des
Insolvenzverwalters der PT steht noch aus.
IV. Ergebnisverwendung
2001:
Da der Eigenbetrieb PI zum 31.12.2000 seinen
Geschäftsbetrieb eingestellt hat und auch aus o.g. Gründen nicht mehr über
Anlagevermögen verfügt, das zu erneuern wäre, ist die ansonsten vorrangige
Einstellung in die allgemeinen Rücklagen bzw. Bildung einer zweckgebundenen
Rücklage nicht mehr vonnöten.
Der Jahresgewinn 2001 i.H.v. 5.903,35 DM ist
somit auf neue Rechnung vorzutragen.
2002:
Ausweislich der Einnahmen-/Ausgabenrechnung
betrug der Anfangsbestand per 01.01.2002
86.991,29 €.
2002 ist durch entsprechende Ausgaben ein
Abfluss von liquiden Mitteln i.H.v. 46.937,67 € zu verzeichnen, der das noch
vorhandene Vermögen des Eigenbetriebes Potsdam Information entsprechend
unterjährig reduziert.
Der Endbestand zum 31.12.2002 betrug 40.053,62
€.
2003:
Ausweislich der Einnahmen-/Ausgabenrechnung
betrug der Anfangsbestand per 01.01.2003
40.053,62 €.
2003 ist durch entsprechende Ausgaben ein
Abfluss von liquiden Mitteln i.H.v. 649,03 € zu verzeichnen, der das noch
vorhandene Vermögen des Eigenbetriebes Potsdam Information entsprechend
unterjährig reduziert.
Der Endbestand zum 31.12.2003 betrug 39.404,59 € (davon 37.000,00
€ als Festgeld angelegt / 2.404,59 € MBS - Girokonto).
V. Rechtliche Grundlagen
Nach § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung der PI berät
der Werksausschuss die Angelegenheiten vor, die von der SVV zu
entscheiden sind.
Da für den Eigenbetrieb PI kein Werksausschuss
gebildet worden ist, nimmt der Hauptausschuss gemäß § 8 Abs. 3 EigV die
Befugnisse des Werksausschusses wahr.
Gemäß § 7 Nr. 4 und 5 EigV beschließt die
Gemeindevertretung (hier SVV) unbeschadet des § 35 Abs. 2 GO über die
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die
Entlastung der Werkleitung.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Durch die Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2001 -
2003 ergeben sich unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen.
Für diese Jahre war der Geschäftsbetrieb bereits
eingestellt. Mit dem 31.12.2003 war der Eigenbetrieb endgültig aufgelöst.
Die
Abwicklung hat ergeben, dass ein Betrag von insgesamt 102.500 €
verblieb, der bereits im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam vereinnahmt
werden konnte.
Anlagen
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(wie Dokument)
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10,7 MB
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