Beschlussvorlage - 06/SVV/0371
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 54 B Nördliche Eigenheimsiedlung an der Kirschallee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.05.2006
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07.06.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.05.2006
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23.05.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes Nr. 54 B „Nördliche
Eigenheimsiedlung an der Kirschallee“ wird gebilligt (siehe Anlage 2).
- Der Bebauungsplan Nr. 54 B
„Nördliche Eigenheimsiedlung an der Kirschallee“ wird gem. § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt
(siehe Anlage 3).
- Die Inanspruchnahme der
Kleingärten, die sich auf den im Eigentum der Stadt Potsdam stehenden
Grundstücken befinden, erfolgt nur nach Maßgabe eines Konzeptes, das der
SVV noch zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Das Konzept wird auf der
Grundlage des in der Mitteilungsvorlage „Abwägungs- und
Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 54 A „Eigenheimsiedlung an
der Kirschallee“, Berichterstattung zur Erfüllung des Beschlusses 05/SVV/0606“
dargestellten Sachstandes erarbeitet.
Erläuterung
Begründung:
Billigung des Abwägungsergebnisses und
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 54 B „Nördliche
Eigenheimsiedlung an der Kirschallee“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
(2 Seiten)
- Anlage 2: Abwägungsergebnis
(14 Seiten)
- Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung (29 Seiten + 1 Plan)
Anlage 1
1.
Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung
des Abwägungsergebnisses und
·
Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 54 B „Nördliche Eigenheimsiedlung an der Kirschallee“
1.1. Anlass und Ziel
der Planaufstellung
Mit der fortschreitenden baulichen Verdichtung der Eigenheimsiedlung an der Kirschallee und der Entwicklung des direkt angrenzenden förmlich festgelegten Entwicklungsbereichs Bornstedter Feld ist eine Attraktivitäts- und Wertsteigerung der Eigenheimsiedlung eingetreten, die zu einer verstärkten Bautätigkeit geführt hat. Daher ist zur geordneten Verdichtung und Neuordnung des Siedlungsbestandes, zur Herstellung eines städtebaulichen Zusammenhangs zwischen der Eigenheimsiedlung und dem Entwicklungsbereich sowie zur Sicherung von Durchwegungen für den Fuß-, Rad- und Fahrverkehr zwischen der Kirschallee und dem Bornstedter Feld die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, um die städtebaulich-geordnete Entwicklung zu gewährleisten.
Mit dem Bebauungsplan werden im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes Eingriffe in Natur und Landschaft, die zu einer Veränderung der Gestalt und Nutzung von Grundflächen führen und dadurch die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können, vorbereitet. Im Bebauungsplan muss daher eine vorsorgende Bewältigung der aufgeworfenen Konflikte erfolgen.
Im Geltungsbereich des gesamten Bebauungsplanes Nr. 54 (A+B) befinden sich insgesamt ca. 123 Kleingartenparzellen. Im Flächennutzungsplan sind diese Flächen als Wohnbauflächen festgesetzt.
1.2
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Gem. §§ 3 und 4 des BauGB wurden folgende
Beteiligungsverfahren durchgeführt:
· Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte vom 06.12. bis zum 19.12.1996; in deren Rahmen am 12.12.1996 eine Informations- und Diskussionsveranstaltung durchgeführt wurde.
· Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der städtischen Ämter und der Nachbargemeinden fand vom 18.12.1996 bis zum 31.01.1997 statt.
· Zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 54 B wurden zwei vereinfachte Änderungsverfahren im Dezember 2001 und März 2004 durchgeführt.
Die zu den o.g.
Beteiligungsverfahren erstellten Abwägungsergebnisse wurden seitens der
Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 01.06.2005 bereits gebilligt.
Der Bebauungsplan Nr. 54 B lag vom
19.07. bis zum 19.08.2005 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Die Träger
öffentlicher Belange und die städtischen Ämter wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB an
der Planung beteiligt.
Von den mit Schreiben vom 14.07.2005
beteiligten Trägern öffentlicher Belange und Stadtämtern haben 14 eine
schriftliche Stellungnahme zur Planung abgeben. Es wurden keine grundsätzlichen
Bedenken und Anregungen gegen die Planung vorgebracht, so dass eine Änderung
der Planung nicht erforderlich wurde; lediglich die Begründung wurde aufgrund
der Hinweise und Anregungen ergänzt bzw. aktualisiert.
Während der öffentlichen Auslegung
haben der Kreisverband der Garten- und Siedlerfreunde e.V., der
Kleingartenverein „Bornstedter Feld e.V.“ und rd. 80 Bürger (überwiegend im
Kleingartenverein organisierte Kleingärtner) Bedenken gegen die Planung
geäußert; die Bedenken richten sich im Wesentlichen gegen die Überplanung der
Kleingärten im Plangebiet.
Dem Wunsch einer langfristigen oder
dauerhaften Sicherung der Kleingärten wird mit folgender Begründung nicht
entsprochen:
Der Bebauungsplan Nr. 54 B ist aus
dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Potsdam entwickelt, in dem
der Erhalt der Kleingärten im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 54 B nicht
vorgesehen ist. Er berücksichtigt des Weiteren die Aussagen des in
Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem Verband der Garten- und Siedlerfreunde
erstellten Kleingartenentwicklungskonzepts für die Stadt Potsdam. Darin werden
die Kleingärten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54 B ebenfalls nicht
mehr als Dauerkleingärten ausgewiesen und sind dargestellt als Flächen, die zur
„Umnutzung von Kleingärten für die Realisierung von Bauvorhaben vorgesehen“
sind. Damit liegt für die Flächenentwicklung der Stadt Potsdam eine
rechtskräftige Nutzungskonzeption vor, die die Belange des Kleingartenwesens
berücksichtigt und auf einem verbindlichen Abstimmungsergebnis beruht. Die
Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 54 B stehen damit im Einklang mit dem
Flächennutzungsplan und dem Kleingartenentwicklungskonzept.
Daher wurde im Rahmen der gerechten Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander den öffentlichen Belangen gegenüber dem Erhalt der Kleingärten der Vorzug gegeben. Die Planung wurde nicht geändert.
Die Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung mit den Abwägungsempfehlungen sind in der Anlage 2 wiedergegeben.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern seitens der
Stadtverordnetenversammlung das Abwägungsergebnis zur öffentlichen Auslegung
gem. der Anlage 2 gebilligt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Nr. 54 B
„Nördliche Eigenheimsiedlung an der Kirschallee“ gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Der
Bebauungsplan setzt Erschließungsanlagen fest. Unmittelbare Kosten entstehen
bei Inkrafttreten wenn die Fritz-Enke-Straße und die Nietnerstraße ausgebaut
werden.
Die Kosten betragen ca. 200000,- €.
Die Kosten sind gemäß Erschließungsbeitragssatzung der Stadt
Potsdam umlagefähig.
DieFinanzierung kann in Abstimmung mit dem Fachbereich 47
frühestens im Jahr 2008 erfolgen und wird zu diesem Zeitpunkt - wenn erforderlich – in den Haushalt
eingestellt..
Die
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt stehen für die künftigen Jahre unter
dem Haushaltsvorbehalt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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126,6 kB
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2
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2 MB
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3
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(wie Dokument)
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202,9 kB
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