Beschlussvorlage - 01/SVV/0095/1
Grunddaten
- Betreff:
-
Voltaire-Gesamtschule (9) Zügigkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- 40
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.04.2001
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Erläuterung
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.07.1994
(DS 94/0227/neu) und Bescheid des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
vom 19.09.1994 war die Zügigkeit der Voltaire-Gesamtschule (9) auf 6 Züge in
der Sekundarstufe I (7.-10. Klassen) und 3 Züge in der Sekundarstufe II
(11.-13. Klassen) festgelegt worden.
Alle anderen weiterführenden Schulen der Sekundarstufe II
sind in der Sekundarstufe I 3-5-zügig.
Die Notwendigkeit einer 6-zügigen Sekundarstufe I an der
Voltaire-Gesamtschule ergab sich aus der starken Inanspruchnahme der Anwahl
weiterführender Schulen der Sekundarstufe II.
Entgegen der vorgesehenen 3-Zügigkeit in der Sekundarstufe
II mussten an der Voltaire-Gesamtschule in den vergangenen drei Jahren aufgrund
der tatsächlichen Übergangsquote jeweils 4 11.Klassen gebildet werden.
Da die hierfür erforderlichen Räume im vorhandenen Gebäude,
Schultyp Erfurt TS 66, nicht im notwendigen Umfang zur Verfügung stehen, führte
dieser Sachverhalt zu Einschränkungen in der Pflichtbeschulung, insbesondere im
Fach Sport und den ergänzenden Angeboten der Schule.
Gemäß der Zentralstelle für Normungsfragen und
Wirtschaftlichkeit im Bildungswesen, eine Einrichtung des Sekretariats der
Ständigen Konferenz der Kultusminister, lässt sich an einem Doppelstandort des
Schultyps Erfurt eine weiterführende Schule mit 4 Zügen der Klassenstufen 7-13
einordnen.
Daher wird vorgeschlagen :
n
Reduzierung
der Zügigkeit in der Sekundarstufe I auf 5 Züge
n
Erhöhung
und damit Anpassung der Zügigkeit entsprechend der tatsächlichen Übergangsquote
in der Sekundarstufe II auf 3-4 Züge.
Ein Absenken auf die von der Voltaire-Gesamtschule (9)
beantragte 4-Zügigkeit kann aufgrund des gegenwärtigen Schüleraufkommens noch
nicht vorgenommen werden.
Der Antrag der Schule einschließlich Begründung ist als
Anlage 2 beigefügt.