Beschlussvorlage - 01/SVV/0209

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Überprüfung dder Bediensteten der Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam hinsichtlich einer Tätigkkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit / Amt für nationale Sicherheit wird nach den nachfolgend ggenannten Grundsätzen durchgeführt.

 

2. Das bisherige Verfahren wird rückwirkend zum 01.01.2001 eingestellt.

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Erläuterung

Seit der Wende und damit der Auflösung des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sind nunmehr mehr als 11 Jahre vergangen. Diejenigen Beschäftigten der Stadtverwaltung, die mit dem Zeitpunkt der Einigung in den Dienst der Stadtverwaltung Potsdam übernommen wurden, sind nach den bisher vorliegenden Kriterien hinsichtlich einer Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Staatssicherheitsdienst überprüft worden bzw. deren Überprüfung wurde beim Bundesbeauftragten beantragt. Die Spezialregelungen (Sonderkündigungsrechte von Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes) zur Entfernung von Bediensteten aus dem Dienstverhältnis aufgrund einer Tätigkeit beim ehemaligen Staatssicherheitsdienst sind für nach dem 03.10.1990 neu eingestellte Bedienstete nicht mehr anwendbar ; insoweit gelten die allgemeinen arbeits- und dienstrechtlichen Vorschriften.

 

Immer häufiger ist bei nunmehr erfolgenden Beantragungen beim Bundesbeauftragten festzustellen, dass bereits aus Altersgründen eine Zusammenarbeit von neu einzustellenden Bewerberinnen und Bewerbern mit dem ehemaligen Staatssicherheitsdienst nicht mehr in Betracht kommen kann.

 

Darüber hinaus stößt die städtische Überprüfungskommission auf Schwierigkeiten bei der Bewertung und Einschätzung von Tätigkeiten, die aus einer Zusammenarbeit von Bediensteten mit dem ehemaligen Staatssicherheitsdienst aus Zeiten vor 1980 resultieren. Derartige Tätigkeiten sind - aus welchen Gründen auch immer - inzwischen im Einzelfall durchaus auch nachvollziehbar aus dem Blickfeld des Bediensteten getreten, so dass derr Einfluss eines solchen Sachverhaltes auf das Beschäftigungsverhältnis mehr als 20 Jahre später nicht mehr als rechtsstaatlich einwandfrei einschätzbar ist.

 

Das Gremium hat insoweit den ihr von der Stadtverordnetenversammlung erteilten Auftrag erfüllt ; die weitere personalrechtliche Betreuung kann durch den Bereich Personalsteuerung wahrgenommen werden ; die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrates (bisherige Mitglieder der Überprüfungskommission) bleiben unabhängig davon gewahrt.

 

Das nunmehr vorgeschlagene Verfahren entspricht in seinen Grundsätzen und deren Anwendung den Regelungen für die Landesbediensteten, so dass bei der Landesregierung und der Landeshauptstadt gleiche Verfahren zur Anwendung kommen.

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