Beschlussvorlage - 01/SVV/0209
Grunddaten
- Betreff:
-
Überprüfung der Bediensteten der Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam hinsichtlich einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- I-26.2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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04.04.2001
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
1. Die
Überprüfung dder Bediensteten der Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
hinsichtlich einer Tätigkkeit für das ehemalige Ministerium für
Staatssicherheit / Amt für nationale Sicherheit wird nach den nachfolgend
ggenannten Grundsätzen durchgeführt.
2. Das
bisherige Verfahren wird rückwirkend zum 01.01.2001 eingestellt.
Erläuterung
Seit der
Wende und damit der Auflösung des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sind nunmehr mehr als 11 Jahre
vergangen. Diejenigen Beschäftigten der Stadtverwaltung, die mit dem Zeitpunkt
der Einigung in den Dienst der Stadtverwaltung Potsdam übernommen wurden, sind
nach den bisher vorliegenden Kriterien hinsichtlich einer Zusammenarbeit mit
dem ehemaligen Staatssicherheitsdienst überprüft worden bzw. deren Überprüfung
wurde beim Bundesbeauftragten beantragt. Die Spezialregelungen
(Sonderkündigungsrechte von Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes) zur
Entfernung von Bediensteten aus dem Dienstverhältnis aufgrund einer Tätigkeit
beim ehemaligen Staatssicherheitsdienst sind für nach dem 03.10.1990 neu eingestellte
Bedienstete nicht mehr anwendbar ; insoweit gelten die allgemeinen arbeits- und
dienstrechtlichen Vorschriften.
Immer
häufiger ist bei nunmehr erfolgenden Beantragungen beim Bundesbeauftragten
festzustellen, dass bereits aus Altersgründen eine Zusammenarbeit von neu
einzustellenden Bewerberinnen und Bewerbern mit dem ehemaligen
Staatssicherheitsdienst nicht mehr in Betracht kommen kann.
Darüber
hinaus stößt die städtische Überprüfungskommission auf Schwierigkeiten bei der
Bewertung und Einschätzung von Tätigkeiten, die aus einer Zusammenarbeit von
Bediensteten mit dem ehemaligen Staatssicherheitsdienst aus Zeiten vor 1980
resultieren. Derartige Tätigkeiten sind - aus welchen Gründen auch immer -
inzwischen im Einzelfall durchaus auch nachvollziehbar aus dem Blickfeld des
Bediensteten getreten, so dass derr Einfluss eines solchen Sachverhaltes auf
das Beschäftigungsverhältnis mehr als 20 Jahre später nicht mehr als
rechtsstaatlich einwandfrei einschätzbar ist.
Das
Gremium hat insoweit den ihr von der Stadtverordnetenversammlung erteilten
Auftrag erfüllt ; die weitere personalrechtliche Betreuung kann durch den
Bereich Personalsteuerung wahrgenommen werden ; die Rechte der
Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrates (bisherige Mitglieder der
Überprüfungskommission) bleiben unabhängig davon gewahrt.
Das
nunmehr vorgeschlagene Verfahren entspricht in seinen Grundsätzen und deren
Anwendung den Regelungen für die Landesbediensteten, so dass bei der
Landesregierung und der Landeshauptstadt gleiche Verfahren zur Anwendung
kommen.