Beschlussvorlage - 01/SVV/0189

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung füür die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten (Kita) und Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam vom 08.11.2000.

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Erläuterung

Die von der Stadtverordnetenversammlung am 01.11.2000 beschlossene Novellierung der Gebührensatzung für Kindertagesstätten und Tagespflege in der Landeshauptstadt Potsdam (Beschluss-Nr.: 00/0839) enthält fehlerhafte Anlagen. Weiterhin ist die in § 2 der Satzung enthaltene Regelung zum Kreis der Gebührenpflichtigen nicht gesetzeskonform. Das 2. Gesetz zur Änderung des Kita-Gesetzes vom 07.07.2000 begrenzt den Kreis der Beitragspflichtigen auf diejenigen, denen nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht. Die Beweggründe des Landesgesetzgebers für diese Einschränkung sind nicht ohne weiteres nachvollziehbar, aber geltendes Recht geworden. Jedenfalls bei der Bemessung der Elternbeiträge spricht das KitaG in § 17 Abs. 2 vom Einkommen der Eltern und nicht vom Einkommen ddes Personensorgeberechtigten. Um diesen Sachverhalt gesetzeskonform zu regeln, ist die Gebührensatzung betreffs der Formulierungen in den §§ 2,5 und 7 wie vorgeschlagen zu ändern.

 

Die Anlagen 2 und 3 der o.g. Satzung enthalten 2 fehlerhafte Zeilen, die offensichtlich rechentechnisch entstanden sind und bei der Prüfung nichht bemerkt wurden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Nein

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