Beschlussvorlage - 01/SVV/0189
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme voon Kindertagesstätten (Kita) und Tagespflegestellen der Landeshauptstadt Potsdam vom 08.11.2000
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- 50.14
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.04.2001
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Erläuterung
Die von
der Stadtverordnetenversammlung am 01.11.2000 beschlossene Novellierung der
Gebührensatzung für Kindertagesstätten und Tagespflege in der Landeshauptstadt
Potsdam (Beschluss-Nr.: 00/0839) enthält fehlerhafte Anlagen. Weiterhin ist die
in § 2 der Satzung enthaltene Regelung zum Kreis der Gebührenpflichtigen nicht
gesetzeskonform. Das 2. Gesetz zur Änderung des Kita-Gesetzes vom 07.07.2000
begrenzt den Kreis der Beitragspflichtigen auf diejenigen, denen nach den
Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht. Die Beweggründe des
Landesgesetzgebers für diese Einschränkung sind nicht ohne weiteres
nachvollziehbar, aber geltendes Recht geworden. Jedenfalls bei der Bemessung
der Elternbeiträge spricht das KitaG in § 17 Abs. 2 vom Einkommen der Eltern
und nicht vom Einkommen ddes Personensorgeberechtigten. Um diesen Sachverhalt
gesetzeskonform zu regeln, ist die Gebührensatzung betreffs der Formulierungen
in den §§ 2,5 und 7 wie vorgeschlagen zu ändern.
Die
Anlagen 2 und 3 der o.g. Satzung enthalten 2 fehlerhafte Zeilen, die
offensichtlich rechentechnisch entstanden sind und bei der Prüfung nichht
bemerkt wurden.