Beschlussvorlage - 07/SVV/0936

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Überplanmäßige Ausgabe für die Gewährung eines Mietzuschusses für den Theaterneubau an die Hans Otto Theater GmbH i.H.v. 431.700 €.

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Haushaltsplan 2007 der Landeshauptstadt sind Zahlungen der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) für die Pacht des neugebauten Hans-Otto-Theaters i.H.v. 431.700,00 Euro an den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS) vorgesehen (Unterproduktkonto 11199.5231400). Es war geplant, dass diese Zahlungen direkt von der Landeshauptstadt an den Eigenbetrieb zu leisten sind.

 

Im Zuge der Abstimmung des Pachtvertrages zwischen der Hans Otto Theater GmbH, dem KIS und den Finanzbehörden hat sich herausgestellt, dass zur Sicherung der geplanten steuerlichen Vorteile (Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer für Betriebsmittel) es zwingend erforderlich ist, dass die Pachtzahlung direkt von der Hans Otto Theater GmbH an den KIS zu leisten ist.

 

Da diese Mittel bei der Hans Otto Theater GmbH nicht geplant sind, macht sich die Erhöhung der Zuwendung der LHP an die Hans Otto Theater GmbH um 431.700,00 Euro erforderlich (Unterproduktkonto 2610000.5315000). Gleichzeitig werden die direkten Miet- und Pachtzahlungen der LHP an den KIS um den gleichen Betrag gekürzt. Damit entstehen keine Mehrbelastungen für den Haushalt der LHP sowie keine Veränderungen zum beschlossenen  Wirtschaftsplan des KIS.

 

Die Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes liegt vor.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Landeshauptstadt Potsdam(LHP) entstehen durch die Erhöhung der Zuwendung an die Hans Otto Theater GmbH keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen, da gleichzeitig die Ausgaben für Miete an den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS) um den selben Betrag reduziert werden.

 

Beim KIS entstehen durch die Kürzung der Mietzahlungen der LHP keine wirtschaftlichen Nachteile, da die Zahlung zukünftig durch die Hans Otto Theater GmbH erfolgt.

 

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Anlagen

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