Beschlussvorlage - 07/SVV/0936
Grunddaten
- Betreff:
-
Miete Theaterneubau Hans Otto Theater
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kultur und Museum
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kultur und Museen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2007
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Erläuterung
Begründung:
Im Haushaltsplan 2007 der Landeshauptstadt sind Zahlungen
der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) für die Pacht des neugebauten
Hans-Otto-Theaters i.H.v. 431.700,00 Euro an den Eigenbetrieb Kommunaler
Immobilien Service (KIS) vorgesehen (Unterproduktkonto 11199.5231400). Es war
geplant, dass diese Zahlungen direkt von der Landeshauptstadt an den Eigenbetrieb
zu leisten sind.
Im Zuge der Abstimmung des Pachtvertrages zwischen der Hans
Otto Theater GmbH, dem KIS und den Finanzbehörden hat sich herausgestellt, dass
zur Sicherung der geplanten steuerlichen Vorteile (Abzugsfähigkeit der
Mehrwertsteuer für Betriebsmittel) es zwingend erforderlich ist, dass die
Pachtzahlung direkt von der Hans Otto Theater GmbH an den KIS zu leisten ist.
Da diese Mittel bei der Hans Otto Theater GmbH nicht geplant
sind, macht sich die Erhöhung der Zuwendung der LHP an die Hans Otto Theater
GmbH um 431.700,00 Euro erforderlich (Unterproduktkonto 2610000.5315000).
Gleichzeitig werden die direkten Miet- und Pachtzahlungen der LHP an den KIS um
den gleichen Betrag gekürzt. Damit entstehen keine Mehrbelastungen für den
Haushalt der LHP sowie keine Veränderungen zum beschlossenen Wirtschaftsplan des KIS.
Die
Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes liegt vor.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die Landeshauptstadt Potsdam(LHP) entstehen durch die
Erhöhung der Zuwendung an die Hans Otto Theater GmbH keine zusätzlichen
finanziellen Auswirkungen, da gleichzeitig die Ausgaben für Miete an den
Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS) um den selben Betrag reduziert
werden.
Beim KIS entstehen durch die Kürzung der Mietzahlungen der LHP keine wirtschaftlichen Nachteile, da die Zahlung zukünftig durch die Hans Otto Theater GmbH erfolgt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,5 kB
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