Beschlussvorlage - 07/SVV/1033
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.12.2007
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06.02.2008
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05.03.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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11.12.2007
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22.01.2008
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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21.02.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Städtebauliche Rahmenvereinbarung Speicherstadt wird gebilligt (s. Anlage 1).
2. Die Fortführung des Bebauungsplans Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ ist auf der Basis der in der Rahmenvereinbarung formulierten Entwicklungsprinzipien zur Speicherstadt zu betreiben.
Erläuterung
Begründung:
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Begründung (2 Seiten)
Anlage 1 Städtebauliche Rahmenvereinbarung zum Bebauungsplan Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ der Landeshauptstadt Potsdam (9 Seiten und 7 Anlagen mit Plänen)
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 01.10.2003 die Leitentscheidung zur Entwicklung der Speicherstadt gefasst und die Fortführung des Bebauungsplans Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ auf der Basis der formulierten Entwicklungsgrundsätze zur Speicherstadt beschlossen (DS 03/SVV/0603).
Die Landeshauptstadt Potsdam bemüht sich intensiv seit Jahren, mit den Eigentümern der Speicherstadt einen Weg zu einer gemeinsamen, tragfähigen und dem besonderen Standort entsprechenden Entwicklungskonzeption zu finden.
Die Eigentümerinnen der Speicherstadt haben sich auf eine
privat durchzuführende Bodenordnung verständigt. Die Stadt ist bereit, ihre
kleinteiligen, im Planungsbereich gelegenen Flächen im Wege der Veräußerung an
eine/mehrere der beteiligten Eigentümerinnen in diese Bodenordnung
einzubringen. Damit wäre eine wichtige Voraussetzung für die gemeinsame
Entwicklungsfähigkeit der Speicherstadt gegeben.
Der südliche Teil der Speicherstadt ist durch
denkmalgeschützte Bestandsbauten geprägt. Bauliche Ergänzungen sind
Restriktionen unterworfen. Für diese Teilflächen bestehen deshalb bereits
relativ konkrete Nutzungsvorstellungen seitens der Eigentümerin.
Dem gegenüber müssen für
den nördlichen Teil der Speicherstadt, der durch abgängige Bausubstanz und
Brachflächen gekennzeichnet ist, inhaltliche Vorstellungen schrittweise erst
entwickelt werden.
In der o.g. Leitentscheidung zur Entwicklung der
Speicherstadt ist die Durchführung eines Masterplanverfahrens empfohlen worden,
da auf diese Weise u.a. Verträglichkeiten von städtebaulichen Strukturen und
Nutzungsmaßen ausgelotet werden können. Allerdings kann der Masterplan als
informelles Instrument keine verbindlichen Festlegungen treffen. Über
Regelungen z.B. in einer städtebaulichen Vereinbarung können die Ergebnisse der
Qualifizierung Verbindlichkeit erlangen und umgesetzt werden.
Inzwischen führen die Eigentümerinnen der Speicherstadt
ein Masterplanverfahren in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Potsdam durch,
in dem ein Nutzungskonzept – soweit erforderlich in Varianten – entwickelt, die
Eckpunkte der Planung ausgelotet und in dieser Rahmenvereinbarung festgelegt
werden sollen.
In der städtebaulichen Rahmenvereinbarung sollen die
Ziele und Inhalte der Planung miteinander verbunden, formuliert und mit der
Stadtverordnetenversammlung abgestimmt werden, zu deren Einhaltung sich die
Eigentümerinnen und die Landeshauptstadt Potsdam verpflichten (s. Anlage 1).
Die städtebauliche Rahmenvereinbarung soll sichern, dass möglichst weitgehende Umsetzungsmaßnahmen zum frühesten Zeitpunkt realisiert werden können, ohne der Stadtverordnetenversammlung als Trägerin der Planungshoheit die Entscheidung über Art, Maß und Umfang der baulichen Nutzungsmöglichkeiten und der Bedingungen der städtebaulichen Ausgestaltung zu nehmen.
Mit der Vereinbarung wird es ermöglicht, nicht nur den Ausbau und die Umnutzung schützenswerter Baulichkeiten zu genehmigen, sondern darüber hinaus auch unter möglichst großzügiger Ausschöpfung der bestehenden planungsrechtlichen Möglichkeiten Baugenehmigungen zu erteilen, ohne hierdurch über entstehende Rechtsansprüche eine Entwicklung einzuleiten, die nicht mehr mit den städtebaulichen Zielen der Stadt übereinstimmen würde.
Die Rahmenvereinbarung dient zugleich sowohl als Grundlage für die 2. Arbeitsphase des Masterplanverfahrens als auch als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren, das nach erfolgter Konkretisierung der Entwicklungsvorstellungen für die gesamte Speicherstadt fortgeführt werden soll. In diesem Prozess wird auch die Rahmenvereinbarung weiterzuentwickeln und nötigenfalls anzupassen sein, voraussichtlich im Frühjahr 2008.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem
Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Städtebaulichen
Rahmenvereinbarung zum Bebauungsplan Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger
Straße“ der Landeshauptstadt Potsdam zugestimmt und diese als Grundlage für die
Fortführung des Bebauungsplans Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“
bestätigt werden
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Umsetzung der
städtebaulichen Rahmenvereinbarung entstehen nicht. Es sind weder verkehrliche
Erschließungsmaßnahmen noch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu Lasten der
Landeshauptstadt Potsdam erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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73 kB
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2
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(wie Dokument)
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521,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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5,9 MB
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7
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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8
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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9
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(wie Dokument)
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399 kB
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10
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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11
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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12
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(wie Dokument)
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27,2 MB
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