Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0067
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmbelästigung B 273 - Abschnitt Bornstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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06.02.2008
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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21.02.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Potsdamer Straße ist in einem
verkehrssicheren Zustand. Sowohl die Betondecke als auch die Fugen sind in
einer guten Beschaffenheit. Bauliche Maßnahmen zur Straßeninstandsetzung sind
derzeitig nicht erforderlich.
Mit dem Verweis auf
die Beantwortung der kleinen Anfrage 07/SVV/0606 sowie den Ortstermin am 27.
08. 2007 mit nachfolgender Protokollierung muss durch den Fachbereich Grün- und
Verkehrsflächen, Bereich Verkehrsanlagen, festgestellt werden, dass eine
Verbesserung der Lärmsituation über bauliche Maßnahmen nur im Zusammenhang mit
dem grundhaften Straßenausbau zu erreichen ist. Es gibt gemäß der anerkannten
Regeln der Technik keine alternativen und kostengünstigen Bauweisen, welche aus
dem laufenden Aufwand finanziert werden könnten und zudem nicht KAG
umlagepflichtig wären. Demzufolge ist es ausgeschlossen, im Jahr 2008 eine
Verbesserung der Situation der Anlieger über straßenbauliche Maßnahmen
durchzuführen.
Die verkehrsrechtliche Anordnung
jeglicher Verkehrsbeschränkungen liegt in Verantwortung des Fachbereiches Ordnung
und Sicherheit, Bereich Straßenverkehr.
Nach
der geltenden StVO dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Lärmminderung nur
dort angeordnet werden, wo dadurch Abhilfe geschaffen werden kann, die
überschrittenen Grenzwerte zu reduzieren. Da dieser Tatbestand hier nicht
vorliegt, gibt es aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht in Bezug auf die
Lärmentwicklung in der Potsdamer Straße keine Ermächtigungsgrundlage, um die
geforderte Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h anzuordnen.
Hier
wird geprüft, ob sich im Rahmen der sich im kommenden Jahr ändernden
verkehrsrechtlichen Vorschriften die Möglichkeit eröffnet, im Jahr 2008 die von
Bürgern gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung anzuordnen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für den grundhaften Ausbau der Fahrbahn sind Baukosten von
schätzungsweise 875.000,00 € anzusetzen.
Die Mittel für die Investitionsmaßnahme sind nicht im
Haushalt eingestellt. Die Angabe einer Investitionsnummer und eines
Produktkontos ist nicht möglich.
Die Maßnahme konnte bisher nicht in die Prioritäten der Stadt Potsdam aufgenommen werden und steht auch zukünftig unter dem Haushaltsvorbehalt.