Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Potsdamer Straße ist in einem verkehrssicheren Zustand. Sowohl die Betondecke als auch die Fugen sind in einer guten Beschaffenheit. Bauliche Maßnahmen zur Straßeninstandsetzung sind derzeitig nicht erforderlich.

 

Mit dem Verweis auf die Beantwortung der kleinen Anfrage 07/SVV/0606 sowie den Ortstermin am 27. 08. 2007 mit nachfolgender Protokollierung muss durch den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen, Bereich Verkehrsanlagen, festgestellt werden, dass eine Verbesserung der Lärmsituation über bauliche Maßnahmen nur im Zusammenhang mit dem grundhaften Straßenausbau zu erreichen ist. Es gibt gemäß der anerkannten Regeln der Technik keine alternativen und kostengünstigen Bauweisen, welche aus dem laufenden Aufwand finanziert werden könnten und zudem nicht KAG umlagepflichtig wären. Demzufolge ist es ausgeschlossen, im Jahr 2008 eine Verbesserung der Situation der Anlieger über straßenbauliche Maßnahmen durchzuführen.

 

Die verkehrsrechtliche Anordnung jeglicher Verkehrsbeschränkungen liegt in Verantwortung des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit, Bereich Straßenverkehr.

Nach der geltenden StVO dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Lärmminderung nur dort angeordnet werden, wo dadurch Abhilfe geschaffen werden kann, die überschrittenen Grenzwerte zu reduzieren. Da dieser Tatbestand hier nicht vorliegt, gibt es aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht in Bezug auf die Lärmentwicklung in der Potsdamer Straße keine Ermächtigungsgrundlage, um die geforderte Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h anzuordnen.

Hier wird geprüft, ob sich im Rahmen der sich im kommenden Jahr ändernden verkehrsrechtlichen Vorschriften die Möglichkeit eröffnet, im Jahr 2008 die von Bürgern gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung anzuordnen.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für den grundhaften Ausbau der Fahrbahn sind Baukosten von schätzungsweise 875.000,00 € anzusetzen.

 

Die Mittel für die Investitionsmaßnahme sind nicht im Haushalt eingestellt. Die Angabe einer Investitionsnummer und eines Produktkontos ist nicht möglich.

 

Die Maßnahme konnte bisher nicht in die Prioritäten der Stadt Potsdam aufgenommen werden und steht auch zukünftig unter dem Haushaltsvorbehalt.

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