Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0073
Grunddaten
- Betreff:
-
Garagenstandortkonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Kommunaler Immobilien Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, KIS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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06.02.2008
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Anhörung
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26.02.2008
| |||
●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Anhörung
|
|
|
27.02.2008
|
Erläuterung
Unter Einbeziehung des seinerzeitigen Antragstellers sowie
des Garagenbeirates (vertreten durch Herrn Henker) und verschiedener
Fachbereiche haben inzwischen mehrere Gesprächsrunden stattgefunden, bei denen
die Ausgangsbedingungen einzelner Standorte detailliert erörtert worden sind.
In Abstimmung mit den vg. Beteiligten wurde eine vorläufige Prioritätenliste
erarbeitet, in denen die Garagenstandorte enthalten sind, bei denen eine
konzeptionelle Entscheidung für sinnvoll erachtet wird (Siehe Anlage 2).
Zugleich ist eine erste Strukturierung für die konzeptionelle Unterscheidung
des weiteren Umgangs mit den Garagenstandorten entwickelt worden, die nunmehr
unter den Aspekten
-
planungsrechtliche und grundstückswirtschaftliche Bedingungen
- stadtentwicklungspolitische Optionen sowie
-
haushaltswirtschaftliche Erwägungen
untersetzt
werden soll.
Nicht
nur nach der Beschlusslage soll für die Vorbereitung abschließender
Entscheidungen ausdrücklich auch die Sicht der Nutzer der bestehenden
Garagenanlagen in die Betrachtung einbezogen werden. Deshalb werden derzeit im
Gegenzug zu der verwaltungsseitigen Beurteilung und Einordnung auch die
Interessen der derzeitigen Nutzer der in der Anlage aufgeführten Standorte
abgefragt. Da nur ein kleinerer Teil der Garagennutzer in standortbezogenen
Garagengemeinschaften oder Vereinen organisiert ist, musste für diese
standortbezogene Rückmeldung ein zeitlicher Mindestrahmen bis zum 11.02.2008
eingeräumt werden.
Sobald die standortbezogene Rückmeldung
vorliegt, ist, in
Umsetzung der Aufträge, die mit dem Beschluss zur Drucksache 07/SVV/0122
„Garagenstandortkonzept“ vom 04.04.2007 erteilt wurden
seitens der Verwaltung beabsichtigt, in Anlehnung an die
Arbeitsstrukturen des „Kleingartenbeirats“, die sich dort bewährt haben, einen Arbeitskreis
Garagenstandortkonzept zu berufen. Dieser soll einen
entsprechenden Konzeptentwurf für das künftige Garagenstandortkonzept
erarbeiten und im Ergebnis vorlegen.
Der Arbeitskreis
Garagenstandortkonzept soll konsensorientiert in Vorbereitung von
Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung bzw. der
gesellschaftsrechtlichen Gremien der PRO POTSDAM über den weiteren
wirtschaftlichen Umgang mit den Garagenkomplexen auf Grundstücken der
Landeshauptstadt Potsdam bzw. der PRO POTSDAM die Erarbeitung eines
entsprechenden Konzeptes begleiten. Entsprechend dem Auftrag aus der
Stadtverordnetenversammlung war die Verwaltung bemüht, auch die Standorte der
PRO POTSDAM in das künftige Garagenstandortkonzept einzubeziehen. Daher wurde
die Geschäftsführung der PRO POTSDAM mit Schreiben vom 03.12.2007 diesbzgl. um
Mitarbeit gebeten. Nach der Rückmeldung der Geschäftsführung der PRO POTSDAM
vom 19.12.2007 erscheint diese Absicht jedoch nicht durchführbar.
Bei der Zusammensetzung des
Arbeitskreises sollen die Nutzerinteressen ebenso wie die betroffenen Verwaltungsaufgaben
berücksichtigt sein, aber auch bereits Vertreter der Entscheidungsträger
einbezogen werden. Im Ergebnis ist folgende Zusammensetzung – in Anlehnung an den
„Kleingartenbeirat“ – vorgesehen:
·
Beteiligte
Nutzerinteressen:
o
Garagennutzer nominiert durch Garagenbeirat
o
Garagennutzer nominiert durch Garagenbeirat
o
Garagennutzer nominiert durch Garagenbeirat
·
Beteiligte
Verwaltungsaufgaben:
o
Grundstücksverwaltung KIS
o
Planung,
Baurecht Fachbereich Stadtplanung und
Bauordnung
o
Finanzen,
Haushalt Geschäftsbereich Zentrale
Steuerung und Service
·
Entscheidungsträger:
o
Vertreter
der Fraktionen jeweils Einzeldelegation
als Option
Anders als in der Aufgabenstellung
des „Kleingartenbeirats“ vorgezeichnet, wird der Arbeitskreis Garagenstandortkonzept
lediglich einen zeitlich begrenzten Arbeitsrahmen haben: Er soll
·
die
Vorschläge zu dem wirtschaftlichen Umgang mit den bestehenden Garagenkomplexen
mit den Interessen der Nutzer vergleichend erörtern,
·
Möglichkeiten
eines Ausgleiches der Interessen – etwa durch Verkauf von Komplexen an
Garagenvereine ohne wirtschaftliche Nachteile für die Stadt oder durch
Bündelung von Nutzern in längerfristig fortbestehenden Anlagen – prüfen
und
·
ein
zusammenfassendes Konzept für alle Standorte beraten.
Dabei ist folgende Differenzierung
für die einzelnen Standorte denkbar:
-
Angebot
der Veräußerung an beteiligte Vereine
bzw. Weiternutzung im Bestand bei längerfristiger Bindung
-
Angebot
der Veräußerung an beteiligte Vereine
bzw. Verwertung an andere Kaufwillige (Baurecht besteht)
-
Begrenzte
Bestandsperspektive (mindestens 3 Jahre),
mittelfristige Verwertung bei Interesse von potentiellen Erwerbern
-
Begrenzte
Bestandsperspektive (mindestens 5 Jahre),
mittelfristige Aktivierung für Wohnungsbau nach Schaffung Planungsrecht
Die Beratungen des Arbeitskreises können nicht die Entscheidungen der zuständigen Gremien ersetzen, sondern sollen diese lediglich vorbereiten und Empfehlungen abgeben. Sie sind deshalb darauf angelegt, einen möglichst weitgehenden Konsens zu erzielen; etwa verbleibende Interessendifferenzen sind jedoch durchaus möglich und sollen für die nachfolgenden Entscheidungen transparent dargestellt werden.
Die Gesprächsergebnisse des
Arbeitskreises sollen laufend dokumentiert werden (Ergebnisprotokoll),
damit der Prozess in seinen Kernpunkten für den Entscheidungsprozess
nachvollziehbar bleibt.
Die Zusammenfassung der
Ergebnisse in dem genannten zusammenhängenden Konzept wird begleitend in
Zusammenarbeit der beteiligten Verwaltungsbereiche gefertigt. Dieses soll vor
der Einbringung als Vorlage in die Entscheidungsgremien abschließend in dem
Arbeitskreis beraten werden, damit der Umfang von Konsens und / oder
abweichenden Positionen dokumentiert werden kann.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Bei denen
in der Anlage aufgeführten Garagenstandorten handelt es sich ausschließlich um
Grundstücke, die Bestandteil des städtischen Finanzvermögens sind.
Die
Garagenstandorte könnten mehrheitlich kurz- bzw. mittelfristig einer
Veräußerung zugeführt werden. Insbesondere die im Finanzplanungszeitraum
geplanten Erlöse (bis einschließlich 2011) sind zur Deckung des
Investitionsprogramms der Landeshauptstadt Potsdam dringend erforderlich. Die
hier vorgeschlagene Vermögensaktivierung dient mit dazu, diese Erlöse zu
realisieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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849,4 kB
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