Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0165

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

den Sachstand zur Drucksache 07/SVV/1001 – Rollstuhlfahrer im ÖPNV, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Dezember 2007.

 

  1. Ausgangslage und Anlass für den Beschluss 07/SVV/1001 der SVV:

 

    1. Umsetzung der EU – Busrichtlinie 2001/85/EG – Erforderlichkeit eines Rollstuhl-Rückhaltesystems
    2. Einhaltung § 22 StVO (sichere Ladung) und § 34a StVZO (eingetragene Plätze im Fahrzeugschein)
    3. Ziel der Maßnahme ist, eine Verbesserung der Sicherheit für die Fahrgäste in Problemsituationen herbeizuführen. Ungesicherte Rollstühle stellen eine Gefahrenquelle bei plötzlichen Veränderungen von Fahrrichtung oder Tempo des Fahrzeuges dar.

 

Danach war die frühere Praxis, ggf. auch zwei Rollstuhlfahrer in einem Bus zu transportieren, der – wie bislang üblich – lediglich einen Platz mit Vorrichtungen für ein Rollstuhlrückhaltesystem vorsah, einzustellen. Für eine Übergangszeit ist durch die Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH zur Verstärkung ein Rufbussystem eingerichtet worden. Eine generelle Lösung sollte gesucht werden.

  1. Verkehrsleistungen für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkung (Überblick):

 

Es gibt verschiedene Säulen, die die Mobilität der Menschen, die zur Fortbewegung auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sichern. Dies sind:

·      der pflichtige Behindertenfahrdienst des Schulträgers (Beispiel Comeniusschule),

·            die freiwillige Leistung des Bereiches Soziales der Landeshauptstadt Potsdam für Bedürftige, denen die Beförderung mittels Taxigutschein 38 Euro angeboten wird und der

·            ÖPNV mit Bahnen und Bussen.

Im Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Potsdam sind entsprechend der Anforderungen aus dem Gleichstellungsgesetz, einschließlich des Beitritts der LHP zur Erklärung von Barcelona und dem ÖPNV-Gesetz die Qualität und Quantität der Bedienung sowie die Gestaltung der Infrastruktur und Fahrzeuge festgeschrieben. Dazu gehören die bestehende 100%ige Niederflurigkeit der Busse sowie die kontinuierliche Fortführung des behindertengerechten Ausbaus der Haltestellen entsprechend der jährlich in Abstimmung mit den Behindertenvertretern zu aktualisierenden Prioritätenliste.

Die bisherige Beförderung von teilweise zwei Rollstuhlfahrern in einem Bus wurde als ausreichend angesehen. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich der Bedarf in dieser Hinsicht wesentlich ändern wird. Somit wird dies weiterhin als quantitativer Maßstab für den ÖPNV in der Landeshauptstadt herangezogen.

 

3.             Lösungsweg:

 

Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung wurde zur Verbesserung des Angebotes für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste bereits ab dem 26. November 2007 der o. a. Rufbus für die betroffene Gruppe der Rollstuhlfahrer als Übergangslösung eingesetzt. Der Rufbus wird werktags in der Zeit von 6 –20 Uhr als Linien-Verstärkerverkehr im Rahmen der bestehenden Linienkonzessionen betrieben. Das Angebot eines Rufbusses für die Gruppe der Rollstuhlfahrer als Übergangslösung wird durch Gruppe positiv angenommen und genutzt.

 

Die Übergangsregelung bleibt bis die durch den Verkehrsbetrieb bestellten Busse mit zwei Multifunktionsplätzen zum Einsatz kommen bestehen. Die ViP hat bereits 11 neue Volvo-Busse  mit je zwei Multifunktionsplätzen bestellt. Die Lieferung der Busse erfolgt laut Herstellerangabe im Zeitraum Juni bis Juli 2008. Bis zum Einsatz der neuen Busse wird der Betrieb des Rufbusses in bisheriger Form beibehalten.

 

Zusätzlich sind Im Rahmen der Ausschreibung der Straßenbahnbeschaffung statt der bisherigen zwei nunmehr jeweils drei Rückhaltesysteme pro Fahrzeug vorgesehen und Inhalt des gültigen Leistungsverzeichnisses. Auch dies erweitert die Beförderungsmöglichkeiten.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung des Rufbusses als Übergangslösung für in der Mobilität eingeschränkte Personen bis zur abschließenden Inbetriebnahme der bestellten 11 neuen Volvo-Busse kostet pro Monat ca. 7.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt zu 50% durch die  ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH und zu 50% durch die LHP. Die LHP finanziert ihren Anteil aus der Zuwendung des Landes Brandenburg zur Förderung des ÖPNV nach § 10 (2) ÖPNVG. (Produkt 5470002 im Haushalt der LHP).

 

 

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