Beschlussvorlage - 08/SVV/0290

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zur Kommunalwahl am 28.09.2008 wird die Landeshauptstadt Potsdam in fünf Wahlkreise eingeteilt, so abgegrenzt wie zur Kommunalwahl 2003. Jedoch wird der Wahlbezirk 6101 (Templiner Vorstadt) statt dem Wahlkreis 4 dem Wahlkreis 3 zugeordnet (siehe Anlage).

 

Als Wahlleiter wird Herr Dr. Matthias Förster und als stellvertretende Wahlleiterin wird Frau Heike Gumz berufen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Nach § 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) beschließt die Vertretung von Wahlgebieten mit mehreren Wahlkreisen über deren Zahl und Abgrenzung, sobald der Wahltag feststeht. Vom Minister des Inneren des Landes Brandenburg wurde am 04.02.2008 per Verordnung als Wahltermin der 28. September 2008 bestimmt.

 

Die Wahlkreiseinteilung hat nach § 21 Abs. 2 BbgKWahlG so zu erfolgen, dass die örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang zu wahren sind. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise soll nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder nach unten betragen.

 

Es wird vorgeschlagen zur Kommunalwahl 2008 die gleiche Wahlkreiseinteilung wie zur letzten Kommunalwahl 2003 vorzusehen mit einer geringfügigen Änderung: Der Wahlbezirk 6101, der das Gebiet des Stadtteils Templiner Vorstadt umfasst, soll statt bisher dem Wahlkreis 4 nun dem Wahlkreis 3 zugeordnet werden. Damit ist sein bewohntes Gebiet, das direkt an den Wahlbezirk 4205 (Hauptbahnhof/Brauhausberg) angrenzt, unmittelbar mit dem Wahlkreis 3 verbunden.

 

Auf die Wahlkreise verteilt sich die Einwohnerzahl per 31.12.2007 (Quelle: Bürgerservice) wie folgt:

 

                        Einwohner                        Abweichung vom Durchschnitt

                                                                  in %

 

Wahlkreis 1 34 721           16,0

Wahlkreis 2 29 952             0,1

Wahlkreis 3 28 885            -3,5

Wahlkreis 4 27 665            -7,6

Wahlkreis 5 28 464            -4,9

Insgesamt 149 687

Durchschnitt             29 937

 

Aus der Aufstellung wird deutlich, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind.

 

 

Nach § 15 des BbgKWahlG beruft die Vertretung für das Wahlgebiet den Wahlleiter und seinen Stellvertreter. Herr Dr. Matthias Förster und Frau Heike Gumz übten diese Funktionen für das Wahlgebiet der Landeshaupt­stadt Potsdam bereits in der vorange­gangenen Wahlperiode erfolgreich aus.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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