Beschlussvorlage - 08/SVV/0291

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen am Verwaltungsgericht Potsdam für die Amtsperiode ab dem 18. Juni 2008

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Wahlperiode der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen bei dem Verwaltungsgericht Potsdam endet am 17. Juni 2008. Für die neue Amtsperiode ab dem 18. Juni 2008 ist durch die Stadtverordnetenversammlung die Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen für das Verwaltungsgericht Potsdam gemäß § 28 VwGO mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu beschließen.

 

Die Abstimmung kann für die gesamte Liste erfolgen; eine Abstimmung je vorgeschlagener Person ist nicht erforderlich.

 

Die Zahl der durch die Landeshauptstadt Potsdam vorzuschlagenden Personen hat das Verwaltungsgericht Potsdam auf insgesamt 17 festgelegt. Gemäß § 28 VwGO ist die doppelte Anzahl der erforderlichen ehrenamtlichen Richter zugrunde zu legen und in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Dementsprechend sind für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Potsdam insgesamt 34 Personen vorzuschlagen.

 

Neben dem Namen soll die Vorschlagsliste gemäß § 28 VwGO auch den Geburtsort, den Geburtstag und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten.

 

Die Vorschlagsliste enthält Personen, die sich für das ehrenamtliche Richteramt beworben haben und ein persönliches Engagement für das Amt eines ehrenamtlichen Richters zeigen. Auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter wurde geachtet.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen aller auf der Vorschlagsliste genannten Personen und ein Auszug aus den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen für die Erstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit liegen im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme für die Stadtverordneten aus. Die Anschreiben des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 15. Oktober 2007 und 16. Januar 2008 liegen dort ebenfalls zur Einsichtnahme vor.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung werden der Beschluss und die Vorschlagsliste dem Verwaltungsgericht Potsdam übersandt. Der Wahlausschuss wird daraus die ehrenamtlichen Richter auswählen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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