Beschlussvorlage - 08/SVV/0292
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt der Landeshauptstadt Potsdam zum Verein "Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.04.2008
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Erläuterung
Begründung:
Die Stadtverordneten der Landeshauptstadt Potsdam
beschlossen am 05. April 2006 den Beitritt der Landeshauptstadt in die Europäische
Städte-Koalition gegen Rassismus.
Auf der Jahreskonferenz 2007 der „Europäischen
Städte-Koalition gegen Rassismus“, die vom 10. bis 12. Mai in Nürnberg
stattfand, wurde einstimmig beschlossen, das Bündnis „Europäische
Städte-Koalition gegen Rassismus“ in einen eingetragenen Verein umzuwandeln.
Diese Entscheidung wurde aus folgenden Gründen getroffen:
Die Koalition braucht eine effektive Organisationsstruktur, um handlungsfähig zu sein und zielorientiert arbeiten zu können. Dazu gehören von den Mitgliedern gewählte und damit demokratisch legitimierte Organe mit klar definierten Aufgaben. Und dazu gehört eine verantwortliche Leitung, die das kommunale Bündnis nach außen vertreten kann. Dies ist auch deshalb notwendig, um die erforderliche Unterstützung durch europäische Institutionen und Organisationen zu erhalten und finanzielle Mittel akquirieren zu können, die dringend gebraucht werden, um die Vorhaben der Koalition zu verwirklichen. Gerade die Erfahrungen im Zusammenhang mit den Bemühungen um finanzielle Förderung haben gezeigt, dass das Bündnis auf eine rechtliche Grundlage in Form eines eingetragenen Vereins gestellt werden muss, um erfolgreich Drittmittel einwerben zu können.
Der Lenkungsausschuss der Koalition erhielt deshalb von den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Jahreskonferenz den Auftrag, die
Vereinsgründung auf der Grundlage des Satzungsentwurfs vorzunehmen, der den
Mitgliedsstädten bei der Konferenz vorgestellt wurde.
Dieser Satzungsentwurf war auf Veranlassung der
Geschäftsstelle der Koalition vom Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und
Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Friedrich-Alexander-
Universität Erlangen-Nürnberg unter Federführung von Prof. Dr. Thomas Ackermann
ausgearbeitet worden. Er ist nach deutschem Vereinsrecht gestaltet und sieht
als Sitz der „Europäischen Städte- Koalition gegen Rassismus e.V.“ die Stadt
Nürnberg vor, da sich hier die Geschäftsstelle der Koalition befindet.
Der Lenkungsausschuss tagte am 9. und 10. November 2007 in
Graz. Die Vereinsgründung wurde am 10. November 2007 vorgenommen. An ihr nahmen
die Vertreterinnen und Vertreter folgender 12 dem Lenkungsausschuss
angehörender Mitgliedsstädte der Koalition teil: Bologna, Botkyrka (Schweden),
Gent, Graz, Grenoble, Halle an der Saale, Karlsruhe, Lyon, Malmö, Nantes,
Nürnberg und Potsdam. Sie beschlossen einstimmig, den Verein „Europäische
Städte-Koalition gegen Rassismus e.V.“ zu errichten, ihm die als Entwurf
vorliegende Satzung zu geben und dem Verein als Gründungsmitglieder anzugehören. Auf der Grundlage der
Satzung erfolgte anschließend die erforderliche Neuwahl des Lenkungsausschusses
sowie der beiden zur Einzelvertretung berechtigten Vorstandsmitglieder. Der
Leiter des Menschenrechtsbüros der Stadt Nürnberg wurde zum Vorsitzenden, die Vize-
Bürgermeisterin der französischen Stadt Nantes zur stellvertretenden
Vorsitzenden gewählt.
Die
Gründungsmitglieder des Vereins waren sich darüber hinaus einig, dass der in §
5 der Satzung vorgesehene Mitgliedsbeitrag moderat angesetzt werden sollte, um
keinen Hinderungsgrund für einen Vereinsbeitritt darzustellen. Bis zur
endgültigen Entscheidung in dieser Frage, die auf der Mitgliederversammlung im
September 2008 in Bologna getroffen werden soll, wurde deshalb folgende
vorläufige Lösung vorgeschlagen: Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Städte bis
100.000 Einwohner beträgt 500,- Euro, bis 500.000 Einwohner 1000,- Euro und
über 500.000 Einwohner 1500,- Euro.
Da einige
der Gründungsmitglieder zur endgültigen Zustimmung über die Vereinsgründung
noch eines Beschlusses ihres jeweiligen Stadtparlaments bedürfen, wurde
einstimmig beschlossen, die Eintragung des Vereins beim Registergericht in
Nürnberg erst dann zu veranlassen, wenn dieser Beschluss vorliegt.
Der
Lenkungsausschuss wird in Kürze alle bisherigen Mitgliedsstädte der Koalition
über die in Graz getroffene Entscheidung informieren und sie aufrufen, sich dem
neu gegründeten Verein anzuschließen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Verein „Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus“
hat in seiner Satzung im § 5 einen Mitgliedsbeitrag vorgesehen.
„§ 5 Mitgliedsbeitrag
Jedes Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu
leisten, der jeweils zum 1. Februar eines jeden Geschäftsjahres fällig ist. Die
Höhe des Beitrags wird vom Lenkungsausschuss vorgeschlagen und von der
Mitgliederversammlung beschlossen. Im Einzelfall kann der Lenkungsausschuss ein
Mitglied von der Zahlungsverpflichtung befreien.“
Durch die Mitglieder des Lenkungsausschuss ist für die
Mitgliederversammlung 2008 ein Vorschlag über die Höhe erarbeitet worden:
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Städte
bis 100.000 Einwohner beträgt 500,- Euro,
bis 500.000 Einwohner 1000,- Euro
und über 500.000 Einwohner 1500,- Euro.
Die Maßnahme steht unter dem Haushaltsvorbehalt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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