Beschlussvorlage - 08/SVV/0292

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam tritt dem Verein „Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus“ bei.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordneten der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen am 05. April 2006 den Beitritt der Landeshauptstadt in die Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus.

 

Auf der Jahreskonferenz 2007 der „Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus“, die vom 10. bis 12. Mai in Nürnberg stattfand, wurde einstimmig beschlossen, das Bündnis „Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus“ in einen eingetragenen Verein umzuwandeln. Diese Entscheidung wurde aus folgenden Gründen getroffen:

 

Die Koalition braucht eine effektive Organisationsstruktur, um handlungsfähig zu sein und zielorientiert arbeiten zu können. Dazu gehören von den Mitgliedern gewählte und damit demokratisch legitimierte Organe mit klar definierten Aufgaben. Und dazu gehört eine verantwortliche Leitung, die das kommunale Bündnis nach außen vertreten kann. Dies ist auch deshalb notwendig, um die erforderliche Unterstützung durch europäische Institutionen und Organisationen zu erhalten und finanzielle Mittel akquirieren zu können, die dringend gebraucht werden, um die Vorhaben der Koalition zu verwirklichen. Gerade die Erfahrungen im Zusammenhang mit den Bemühungen um finanzielle Förderung haben gezeigt, dass das Bündnis auf eine rechtliche Grundlage in Form eines eingetragenen Vereins gestellt werden muss, um erfolgreich Drittmittel einwerben zu können.

 

Der Lenkungsausschuss der Koalition erhielt deshalb von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Jahreskonferenz den Auftrag, die Vereinsgründung auf der Grundlage des Satzungsentwurfs vorzunehmen, der den Mitgliedsstädten bei der Konferenz vorgestellt wurde.

Dieser Satzungsentwurf war auf Veranlassung der Geschäftsstelle der Koalition vom Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg unter Federführung von Prof. Dr. Thomas Ackermann ausgearbeitet worden. Er ist nach deutschem Vereinsrecht gestaltet und sieht als Sitz der „Europäischen Städte- Koalition gegen Rassismus e.V.“ die Stadt Nürnberg vor, da sich hier die Geschäftsstelle der Koalition befindet.

Der Lenkungsausschuss tagte am 9. und 10. November 2007 in Graz. Die Vereinsgründung wurde am 10. November 2007 vorgenommen. An ihr nahmen die Vertreterinnen und Vertreter folgender 12 dem Lenkungsausschuss angehörender Mitgliedsstädte der Koalition teil: Bologna, Botkyrka (Schweden), Gent, Graz, Grenoble, Halle an der Saale, Karlsruhe, Lyon, Malmö, Nantes, Nürnberg und Potsdam. Sie beschlossen einstimmig, den Verein „Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus e.V.“ zu errichten, ihm die als Entwurf vorliegende Satzung zu geben und dem Verein als Gründungsmitglieder  anzugehören. Auf der Grundlage der Satzung erfolgte anschließend die erforderliche Neuwahl des Lenkungsausschusses sowie der beiden zur Einzelvertretung berechtigten Vorstandsmitglieder. Der Leiter des Menschenrechtsbüros der Stadt Nürnberg wurde zum Vorsitzenden, die Vize- Bürgermeisterin der französischen Stadt Nantes zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Die Gründungsmitglieder des Vereins waren sich darüber hinaus einig, dass der in § 5 der Satzung vorgesehene Mitgliedsbeitrag moderat angesetzt werden sollte, um keinen Hinderungsgrund für einen Vereinsbeitritt darzustellen. Bis zur endgültigen Entscheidung in dieser Frage, die auf der Mitgliederversammlung im September 2008 in Bologna getroffen werden soll, wurde deshalb folgende vorläufige Lösung vorgeschlagen: Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Städte bis 100.000 Einwohner beträgt 500,- Euro, bis 500.000 Einwohner 1000,- Euro und über 500.000 Einwohner 1500,- Euro.

Da einige der Gründungsmitglieder zur endgültigen Zustimmung über die Vereinsgründung noch eines Beschlusses ihres jeweiligen Stadtparlaments bedürfen, wurde einstimmig beschlossen, die Eintragung des Vereins beim Registergericht in Nürnberg erst dann zu veranlassen, wenn dieser Beschluss vorliegt. 

 

Der Lenkungsausschuss wird in Kürze alle bisherigen Mitgliedsstädte der Koalition über die in Graz getroffene Entscheidung informieren und sie aufrufen, sich dem neu gegründeten Verein anzuschließen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Verein „Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus“ hat in seiner Satzung im § 5 einen Mitgliedsbeitrag vorgesehen.

„§ 5 Mitgliedsbeitrag

Jedes Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten, der jeweils zum 1. Februar eines jeden Geschäftsjahres fällig ist. Die Höhe des Beitrags wird vom Lenkungsausschuss vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung beschlossen. Im Einzelfall kann der Lenkungsausschuss ein Mitglied von der Zahlungsverpflichtung befreien.“

 

Durch die Mitglieder des Lenkungsausschuss ist für die Mitgliederversammlung 2008 ein Vorschlag über die Höhe erarbeitet worden:

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Städte

bis 100.000 Einwohner beträgt 500,- Euro,

bis 500.000 Einwohner 1000,- Euro

und über 500.000 Einwohner 1500,- Euro.

 

Die Maßnahme steht unter dem Haushaltsvorbehalt.

 

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Anlagen

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