Anfrage - 08/SVV/0301

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf meine Anfrage zu den Kosten für die Bergung von Fundtieren, DS 08/SVV/1124, wurde schriftlich erklärt:

„Für die Bergung von Fundtieren in den Nachtstunden 20:00 bis 8:00 Uhr ist mit dem Stadtjäger die Vereinbarung getroffen, dass die Leistung für maximal 700 € monatlich von ihm erbracht wird“.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Bedeutet das, dass Fundtiere nur nachts bis zu einem Preis von max. 700 € je Monat  geborgen werden? 

 

 

 

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Erläuterung

 

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