Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0578

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss 08/SVV/0320 hat die SVV den Oberbürgermeister beauftragt, durch Prüfung der folgenden Maßnahmen festzustellen, wie der bestehende Hortbedarf an der Grundschule am Griebnitzsee (33) gedeckt werden kann:

 

Im Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt:

 

Eine Bereitstellung der ehemaligen Hausmeisterwohnung ist nicht möglich, da zur  Vermeidung von zusätzlich erforderlichen Brandschutzmaßnahmen eine permanente Trennung der beiden Gebäude umzusetzen ist. Eine Funktionsüberschneidung ist somit nicht möglich.

 

Zur Durchführung der Hortbetreuung in der Schule 33 ist, in Abstimmung mit der Schulleitung der Schule 33, vorgesehen dem Träger des Hortes (Elternverein „Zwergenland“) zwei Räume im Erdgeschoss der Schule mit einer Fläche von jeweils 70 m2 für die Hortbetreuung zur Verfügung zu stellen.

Diese Variante ist am kostengünstigsten und erfordert den geringsten Aufwand an Brandschutzmaßnahmen.

 

Die in diesen Räumen derzeit erfolgte Nutzung durch die Schule (Klassenraum, WAT Raum) wird in andere Räume der Schule verlagert.

 

Der Club 19 ist nicht bekannt. Der evtl. gemeinte Club 18 in der August-Bier-Str. wird bereits  als Hort und Kita von einem  freien Träger genutzt.

 Die Nutzung weiterer kommunaler Gebäude im Umfeld der Schule 33 wurde nicht weiter untersucht, da gemäß der unter Punkt 2 genannten Variante, eine kostengünstige Lösung vorgeschlagen wird.

 

Im Rahmen der Ausschreibung des Schulgebäudes Espengrund wird die Sicherung des Bedarfes an Hortplätzen an diesem Standort im erforderlichen Umfang berücksichtigt

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die erforderlichen baulichen Maßnahmen werden im Rahmen der bereitstehenden Mittel für Bauunterhaltung sichergestellt.

Loading...