Beschlussvorlage - 08/SVV/0523
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Gründung einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Potsdam GmbH zur Einrichtung eines Fuhrparkmanagements
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Geschäftsbereich Zentrale Steuerung und Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.06.2008
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02.07.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.06.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der die Stadtwerke Potsdam GmbH 100 % der Anteile hält, wird zugestimmt. Gesellschaftszweck dieser Gesellschaft ist die Erbringung von jeglichen Leistungen im Bereich des Fuhrparkmanagements für die Landeshauptstadt Potsdam, ihre Einrichtungen und Unternehmen, an denen sie beteiligt ist.
2. Mit diesem Fuhrparkmanagement soll eine strategische Flottensteuerung unter Berücksichtigung kommunaler Bedürfnisse erreicht werden. Damit verbunden sind Effizienzsteigerungen insbesondere durch:
- zentrale Beschaffung und Veräußerung von Fahrzeugen;
- zentraler Einkauf und Steuerung der Fahrzeugbetankung an dezentralen Betankungsorten;
- zentrale Koordinierung von Reinigung, Abrechnung, Reparatur, TÜV/ASU etc.;
- zentrales und einheitliches Controlling und Reporting (Reparatur-Benchmark, Kraftstoffverbrauchoptimierung, Leerlaufzeitreduzierung etc.)
3. Der Gesellschaftszweck der Stadtwerke Potsdam GmbH wird, wie in Anlage 1 (§ 2 Abs. 1 Gesellschaftervertrag) dargestellt, ergänzt.
Erläuterung
Begründung:
Ausgangspunkt für den hier vorgelegten Vorschlag sind die Überlegungen
zur Schaffung weiterer Synergien mit und unter den stadtbeteiligten Unternehmen
sowie der diesbezügliche SVV-Beschluss DS 07/SVV/1018
– Wirtschaftliche Zusammenarbeit der kommunalen Einrichtungen – vom
06.02.2008.
Bei diesen Überlegungen sind diverse Möglichkeiten zur
Erschließung von Synergien betrachtet worden. Mit dem Fuhrparkmanagement soll
eine konkrete Umsetzung dieser Überlegungen erfolgen. Der Fuhrpark wurde auch
favorisiert, weil mit der vorgeschlagenen Lösung zugleich eine Entlastung des
Investitionshaushaltes erreicht wird. Es besteht die Möglichkeit, auf der
Grundlage der bei der Umsetzung gewonnenen Erfahrungen das vorliegende
Geschäftsmodell auch ggf. auf weitere Synergiefelder, nach Beschluss durch die
Stadtverordnetenversammlung, auszudehnen.
Ausgangssituation
In der Verwaltung, den Einrichtungen und den Unternehmen der
LHP werden derzeit ca. 700 Fahrzeuge (Lkw, Pkw, Sonderfahrzeuge, fahrbare
Baumaschinen etc.) eingesetzt.
Die Beschaffung und Erneuerung des Fuhrparks der Landeshauptstadt
Potsdam erfolgt bisher weniger nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten,
sondern wird maßgeblich von der angespannten Haushaltslage und damit von den
knappen Finanzmitteln für Investitionen beeinflusst. Dies hat dazu geführt,
dass der Fuhrpark teilweise überaltert ist. Eine
effiziente Bewirtschaftung ist nur eingeschränkt möglich.
Ein stadtweites, die Verwaltung, die Einrichtungen und Unternehmen der LHP umfassendes einheitliches Fahrzeugkonzept ist bisher nicht vorhanden. Ebenso bestehen kein zentraler und abgestimmter Einkauf sowie kein einheitliches Tankkonzept. Die Pflege- und Wartungsarbeiten werden teilweise in Eigenleistung oder durch externe Werkstätten erbracht. Die Konditionen sind hierbei höchst unterschiedlich. Ferner fehlt teilweise eine professionelle Vermarktung der ausrangierten Fahrzeuge.
Zielstellung
Die vorgeschlagene Lösung verfolgt im Wesentlichen folgende Zielstellungen:
·Vereinheitlichung des
Ein- und Verkaufs sowie Verbesserung der Beschaffungskonditionen,
·Entlastung des
Investitionshaushaltes der LHP,
·effizientere Auslastung
der materiellen und personellen Kapazitäten und damit auch Senkung des
Investitionsbedarfes, der Kapitalbindung und der laufenden Betriebskosten;
Lösung
Um die vorgenannten Ziele zu erreichen,
bedarf es einer zentralen Steuerung, die insbesondere
folgende Aufgaben übernehmen soll:
·
Zentrale Beschaffung und Veräußerung von Fahrzeugen bei
dezentraler Bedarfs- und Aufwandsplanung;
·
Vermietung der Fahrzeuge an die Nutzer in der Verwaltung, den
Einrichtungen und den Unternehmen der LHP gegen ein Mietentgelt;
·
zentrale Steuerung der Fahrzeugbetankung an dezentralen
Betankungsorten;
·
zentrale Koordinierung von Reinigung, Abrechnung, Reparatur,
TÜV/ASU etc.;
·
Mobilitäts-, Beratungs- und Betreuungsservice;
·
zentrales und einheitliches Controlling und Reporting
(Reparatur-Benchmark, Kraftstoffverbrauchoptimierung, Leerlaufzeitreduzierung
etc.);
Wirtschaftlich wird vor allem eine Verbesserung der Einkaufskonditionen sowohl für die Beschaffung der Fahrzeuge als auch für die Betankung und Wartung erwartet. Bei geschätzten Beschaffungskosten von durchschnittlich 50 TEUR je Fahrzeug bedeuten 1 % Konditionsverbesserung eine Einsparung im sechsstelligen Bereich (bezogen auf den Gesamtbestand). Bei den Kraftstoffkosten wird ein Einsparungspotential von 3-5 % erwartet.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den städtischen Haushalt soll vor allem eine Entlastung des Investitionshaushaltes erzielt werden. Die konkreten Auswirkungen werden anhand des anliegenden Beispiels (Modellrechnung, Anlage 2) verdeutlicht.
Zur Schaffung effizienter Strukturen und Betriebsabläufe im Gesamtkomplex der städtischen Verwaltung, Einrichtungen und Unternehmen soll eine 100%-ige Tochtergesellschaft der STADTWERKE POTSDAM GMBH (SWP) gegründet werden.
Die Integration der zu gründenden Gesellschaft unter das Dach der SWP wird deshalb empfohlen, weil der Stadtwerke-Konzern über den größten Bestand an Firmenfahrzeugen verfügt und das nötige Know-how vorhanden ist.
Gegenwärtig hält die SWP die Beteiligungen an der ViP
Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (100%), der Bäderlandschaft Potsdam GmbH (100%),
der Energie und Wasser Potsdam GmbH (65%) sowie der Stadtentsorgung Potsdam
GmbH (51%); der Unternehmenszweck ist im Gesellschaftsvertrag auf die
vorgenannten Unternehmen eingegrenzt und wäre entsprechend zu erweitern.
Gegenstand der zu gründenden Gesellschaft wird die
Erbringung von Leistungen im Bereich des Fuhrparkmanagements der Landeshauptstadt
Potsdam, ihrer Einrichtungen und Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, sein
sowie alle damit üblicherweise im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte und
Tätigkeiten.
Die rechtliche Ausgestaltung der Gesellschaft erfolgt analog
der Bäderlandschaft Potsdam GmbH. Über den Gesellschaftsvertrag sowie einen
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag soll die Gesellschaft in den
Stadtwerkeverbund eingegliedert werden.
Die Einflussnahme der Landeshauptstadt Potsdam, insbesondere
auch der Stadtverordnetenversammlung, auf das Unternehmen ist vollumfänglich
über den Aufsichtsrat der SWP gesichert, dem seitens der LHP der
Oberbürgermeister und nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen durch die
Stadtverordnetenversammlung entsandte Vertreter angehören.
So sind im Gesellschaftsvertrag und in der Geschäftsordnung
für den Aufsichtsrat der SWP Regelungen getroffen, dass
Gesellschafterbeschlüsse der Tochterunternehmen der SWP (EWP, STEP, ViP, BLP
und zukünftig der Fuhrparkservicegesellschaft) nur mit der Zustimmung der
Landeshauptstadt Potsdam in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin der SWP
gefasst werden. Entsprechend der Regelungen in der Geschäftsordnung für den
Aufsichtsrat der SWP hat sich dieser – soweit kein unter städtischer
Beteiligung existierender Aufsichtsrat bei der Fuhrparkservicegesellschaft
besteht - zukünftig auch mit allen Angelegenheiten zu befassen, welche zum
Aufgabenkatalog der Gesellschafterversammlung der Fuhrparkservicegesellschaft
(s. § 6 des Gesellschaftsvertrages) gehören.
Bei deutlicher Ausweitung der Geschäftstätigkeit der
Gesellschaft ist jederzeit auch die Bildung eines eigenen Aufsichtsrates
möglich.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft soll eine
Führungskraft des Stadtwerke-Konzerns mit übernehmen.
Das mit dem Betrieb des jeweiligen Fuhrparks derzeit
befasste Personal kann, soweit erforderlich und sinnvoll zunächst über
Personalgestellung der Gesellschaft zur Verfügung stehen.
Eine Übernahme des vorhandenen Fahrzeugbestandes durch die
Gesellschaft ist nicht vorgesehen. Dieser verbleibt bei den derzeitigen
Eigentümern. Das Fuhrparkmanagement soll in einem weiteren Schritt aber auch
für diesen Fahrzeugbestand übernommen werden.
Das Fuhrparkmanagement soll auf alle Fahrzeuge mit
polizeilichen Kennzeichen (Abgrenzungskriterium) beschränkt werden. In
bestimmten Fällen, wie z. B.
Wechselcontainer der Feuerwehr, soll dieser Umfang auch erweitert werden.
Das Mietentgelt soll die tatsächlichen Kosten
(Abschreibungen, Zinsen, Verwaltung) decken. Die Kalkulation der Zinsen soll
sich an den Kommunalkreditkonditionen orientieren. Verwaltungskosten sollen
über einen pauschalen Zuschlag abgedeckt werden.
Auf der Basis der Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung zu dieser Beschlussvorlage und der Verifizierung
aller Daten zum derzeitigen Fahrzeugbestand wird die Gesellschaft gemäß den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages einen Businessplan (Wirtschaftsplan)
erstellen, dem eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde liegen wird und dem
Aufsichtsrat der SWP vorlegen.
Das Geschäftsmodell und die Konditionen sollen regelmäßig
überprüft und bei positiver Beurteilung auf weitere Synergiefelder ausgedehnt
werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 26 GO bzw. § 28 Abs. 2 Nr. 22 BbgKVerf ist über Art und Umfang der Beteiligung an Unternehmen, an denen die Gemeinde mehr als ein Viertel der Geschäftsanteile hält, an weiteren Unternehmen durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Zur Gründung einer Tochtergesellschaft der SWP, die das Fuhrparkmanagement übernimmt, ist es erforderlich, den Gesellschaftszweck der SWP zu ergänzen. Auch hierüber hat gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 25 der GO bzw. § 28 Abs. 2 Nr. 21 BbgKVerf die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Eine gesonderte Beschlussfassung zum Gesellschaftsvertrag der Fuhrparkservicegesellschaft ist aufgrund der Regelungen in der GO bzw. BbgKVerf nicht erforderlich.
Im Weiteren bedarf die Umsetzung noch der Gremienzustimmung
bei der SWP sowie der Einholung der kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigung.
Anlagen
Anlage 1 Anpassung des
Gesellschaftsvertrages der SWP im Zuge des Fuhrparkmanagements
Anlage 2 Modell
zur Darstellung der Auswirkungen auf den Haushalt
Anlage 3 Rohentwurf
eines Businessplans
Fazit finanzielle Auswirkungen
Mit der Gründung der Gesellschaft soll der Investitionsteil
im Finanzhaushalt der Landeshauptstadt Potsdam ab dem Jahr 2009 entlastet
werden (2009 um ca. 800 Tsd. €, 2010 um ca. 775 Tsd. € und in 2011 um ca. 2.600
Tsd. €).
Investitionen in diesen Größenordnungen sind im
mittelfristigen Finanzplan nicht darstellbar bzw. könnten nur zu Lasten anderer
in der Finanzplanung enthaltener Vorhaben erfolgen. Der Ergebnishaushalt wäre
in der Folge dieser Investitionen mit den dementsprechenden Kapitalkosten (Abschreibungen
und Zinsen) und allgemeinen Verwaltungskosten belastet. Nach dem hier
vorgeschlagenen Modell werden zukünftig die Fahrzeuge von der Gesellschaft
beschafft; der Ergebnishaushalt der Landeshauptstadt wird – statt mit den
Kapitalkosten – mit einer von der Gesellschaft zu erhebenden Miete belastet.
Investitionszahlungen aus dem Finanzhaushalt fallen nicht oder nur in Teilen
an. Die Miete setzt sich im Wesentlichen aus den von der Gesellschaft zu
tragenden Kapital- und Verwaltungskosten zusammen. Die Geschäftsführung soll
eine Führungskraft des Stadtwerke-Konzerns mit übernehmen.
Ohne
die Gründung der Gesellschaft würden die Investitionsaufwendungen der LHP in
den kommenden Jahren weiter steigen. Die Gesellschaft wird im Wesentlichen den
Besitz, die Beschaffung und die Erneuerung der Fahrzeugflotte der LHP und ihrer
Tochtergesellschaften leisten. Die dabei entstehenden Einsparungen, die die
Gesellschaft erwirtschaften kann, wirken sich reduzierend auf die Miete und die
laufenden Betriebskosten für die Fahrzeuge aus.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,5 kB
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(wie Dokument)
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25,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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20 kB
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