Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0783

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Auf der Grundlage des Beschlusses 08/SVV/0358 hat der Oberbürgermeister die Bereiche Wirtschaftsförderung und Stadterneuerung beauftragt, mit der Stiftung Preußische  Schlösser und Gärten Kontakt aufzunehmen und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zugunsten einer gastronomischen Nutzung des Kastellanhauses am Jagdstern zu erörtern.

 

Die Stiftung hat zunächst darauf verwiesen, dass sie als Eigentümer der Liegenschaft bereits mehrfach (3x) Ausschreibungen für das denkmalgeschützte Objekt durchgeführt hat. Rahmenbedingungen dieser Verfahren waren u.a.

-          eine ausdrücklich öffentliche Nutzung als Gastronomiebetrieb,

-          der satzungsgemäße Verbleib des Objektes im Eigentum der Stiftung unter Einschluss der Option für ein Erbbaurecht und

-          die Übernahme des gesamten Investitionsaufwandes durch den zukünftigen Nutzer.

 

In diesen Verfahren sind durchaus Interessenten für eine Nutzung als Gastronomiebetrieb offenkundig geworden; jedoch keiner, der finanziell in der Lage und bereit gewesen wäre, allein die wirtschaftlichen Risiken zu tragen.

 

Die Stiftung schätzt in Auswertung der bisherigen Ausschreibungsverfahren ein, dass folgende Kriterien den Erfolg der Ausschreibungen behindert haben könnten:

 

-          Höhe des Investitionsaufwandes

-          Lage des Objektes

-          voraussichtlich eher saisonale Nutzung

-          restriktive Kreditvergabe für Gastronomiebetriebe.

 

Daraus haben sich folgende Handlungsmöglichkeiten für die Unterstützung der Stiftung durch die Landeshauptstadt ergeben:

 

Die Stiftung wird ein aktuelles Exposé erarbeiten und der Stadt zur Verfügung stellen. Der Bereich Wirtschaftsförderung wird dieses Angebot in  folgender Weise verwenden:

 

-          Aufnahme in den Internetauftritt der Landeshauptstadt, in der Rubrik der Wirtschaftsförderung bezüglich der Unterstützung von Investoren,

-          Weiterleitung von Interessenten an die Stiftung,

-          Kommunikation des Objektes in touristischen/gastronomischen Arbeitskreisen und Kontakten.

 

Da es jedoch nicht zu den Aufgaben der Landeshauptstadt gehört, Akquisition für Gastronomiebetriebe zu betreiben, kann nur diese  Unterstützung zugesagt werden.

 

Darüber hinaus sind sich die Landeshauptstadt und die Stiftung darin einig, dass die mit Mitteln des Programms „Soziale Stadt“ durchgeführte ambitionierte Neugestaltung des historischen Jagdsterns, dem Umfeld bzw. Vorplatz von Jagdschloss und Kastellanhaus eine neue Qualität gegeben hat. Zur Verbesserung der Möglichkeiten für eine Biergartennutzung hat die Stiftung die Nutzung des direkt angrenzenden Hundetrainingsplatzes zum Jahresende 2008 gekündigt.

 

Die Stiftung wird mit dem Förderverein „Jagdschloss Stern – Parforceheide e.V.“ über dessen weitergehendes Engagement Gespräche führen. Im Mittelpunkt steht dabei die Instandsetzung des ehemaligen Stallgebäudes mit dem Ziel eines saisonalen Bierausschanks mit Nutzung der dazugehörigen Freifläche. Soweit hilfreich und möglich  hat die Stadt die Begleitung dieser Gespräche bzw. die Unterstützung bei der Schaffung von Genehmigungsvoraussetzungen zugesagt. Es wird gemeinsam eingeschätzt, dass dies ein Starterprojekt sein kann, um das Kastellanhaus bzw. seinen Garten wieder in das Bewusstsein von Besuchern und möglichen Betreibern zu rücken.

 

Da die Verwaltung keine unmittelbaren Einwirkungsmöglichkeiten auf die o.g. Hemmnisse hat, das ausdrückliche Interesse des Eigentümers an einer Nutzung im Sinne des Antrags vorliegt, dieser Prozess aber nicht von der Intensität der Gespräche des Oberbürgermeisters mit der Stiftung abhängt, ist eine turnusmäßige Berichterstattung nicht sachgerecht.

 

Insofern wird vorgeschlagen, dass eine Information des Hauptausschusses dann erfolgt, wenn im Sinne der o.g. Verabredungen Ergebnisse vorliegen.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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