Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0783
Grunddaten
- Betreff:
-
Kastellanhaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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10.09.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Auf der Grundlage des Beschlusses 08/SVV/0358 hat der Oberbürgermeister
die Bereiche Wirtschaftsförderung und Stadterneuerung beauftragt, mit der
Stiftung Preußische Schlösser und
Gärten Kontakt aufzunehmen und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zugunsten
einer gastronomischen Nutzung des Kastellanhauses am Jagdstern zu erörtern.
Die Stiftung hat zunächst darauf verwiesen, dass sie als
Eigentümer der Liegenschaft bereits mehrfach (3x) Ausschreibungen für das
denkmalgeschützte Objekt durchgeführt hat. Rahmenbedingungen dieser Verfahren
waren u.a.
-
eine
ausdrücklich öffentliche Nutzung als Gastronomiebetrieb,
-
der
satzungsgemäße Verbleib des Objektes im Eigentum der Stiftung unter Einschluss
der Option für ein Erbbaurecht und
-
die
Übernahme des gesamten Investitionsaufwandes durch den zukünftigen Nutzer.
In diesen Verfahren sind durchaus Interessenten für eine
Nutzung als Gastronomiebetrieb offenkundig geworden; jedoch keiner, der
finanziell in der Lage und bereit gewesen wäre, allein die wirtschaftlichen
Risiken zu tragen.
Die Stiftung schätzt in Auswertung der bisherigen
Ausschreibungsverfahren ein, dass folgende Kriterien den Erfolg der
Ausschreibungen behindert haben könnten:
-
Höhe
des Investitionsaufwandes
-
Lage
des Objektes
-
voraussichtlich
eher saisonale Nutzung
-
restriktive
Kreditvergabe für Gastronomiebetriebe.
Daraus haben sich folgende Handlungsmöglichkeiten für die
Unterstützung der Stiftung durch die Landeshauptstadt ergeben:
Die Stiftung wird ein aktuelles Exposé erarbeiten und der
Stadt zur Verfügung stellen. Der Bereich Wirtschaftsförderung wird dieses
Angebot in folgender Weise
verwenden:
-
Aufnahme
in den Internetauftritt der Landeshauptstadt, in der Rubrik der
Wirtschaftsförderung bezüglich der Unterstützung von Investoren,
-
Weiterleitung
von Interessenten an die Stiftung,
-
Kommunikation
des Objektes in touristischen/gastronomischen Arbeitskreisen und Kontakten.
Da es jedoch nicht zu den Aufgaben der Landeshauptstadt
gehört, Akquisition für Gastronomiebetriebe zu betreiben, kann nur diese Unterstützung zugesagt werden.
Darüber hinaus sind sich die Landeshauptstadt und die
Stiftung darin einig, dass die mit Mitteln des Programms „Soziale Stadt“
durchgeführte ambitionierte Neugestaltung des historischen Jagdsterns, dem
Umfeld bzw. Vorplatz von Jagdschloss und Kastellanhaus eine neue Qualität
gegeben hat. Zur Verbesserung der Möglichkeiten für eine Biergartennutzung hat
die Stiftung die Nutzung des direkt angrenzenden Hundetrainingsplatzes zum
Jahresende 2008 gekündigt.
Die Stiftung wird mit dem Förderverein „Jagdschloss Stern –
Parforceheide e.V.“ über dessen weitergehendes Engagement Gespräche führen. Im
Mittelpunkt steht dabei die Instandsetzung des ehemaligen Stallgebäudes mit dem
Ziel eines saisonalen Bierausschanks mit Nutzung der dazugehörigen Freifläche.
Soweit hilfreich und möglich hat
die Stadt die Begleitung dieser Gespräche bzw. die Unterstützung bei der
Schaffung von Genehmigungsvoraussetzungen zugesagt. Es wird gemeinsam
eingeschätzt, dass dies ein Starterprojekt sein kann, um das Kastellanhaus bzw.
seinen Garten wieder in das Bewusstsein von Besuchern und möglichen Betreibern
zu rücken.
Da die Verwaltung keine unmittelbaren
Einwirkungsmöglichkeiten auf die o.g. Hemmnisse hat, das ausdrückliche
Interesse des Eigentümers an einer Nutzung im Sinne des Antrags vorliegt,
dieser Prozess aber nicht von der Intensität der Gespräche des
Oberbürgermeisters mit der Stiftung abhängt, ist eine turnusmäßige
Berichterstattung nicht sachgerecht.
Insofern wird vorgeschlagen, dass eine Information des
Hauptausschusses dann erfolgt, wenn im Sinne der o.g. Verabredungen Ergebnisse
vorliegen.