Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0588
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohnortnahe Kitaversorgung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.06.2008
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Anhörung
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26.06.2008
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04.09.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die sozialräumliche Darstellung der Angebotssituation von
Kita-Plätzen und Plätzen bei Tagesmüttern erfolgt in der jährlichen kommunalen
Kita – Maßnahmeplanung und ist aktuell für 2008/2009 in Erarbeitung und kann
termingerecht vorgelegt werden. Weiterhin lässt sich darstellen, wie viele
Kinder statistisch in jedem Sozialraum einen Kita-Platz im nächsten Kita-Jahr
beanspruchen werden. Diese Summe kann den sozialräumlich vorhandenen Plätzen
gegenübergestellt werden.
Die Kita-Bedarfsplanung erfolgt also bereits sozialräumlich.
Das Wahlverhalten der Eltern ist jedoch nicht immer kompatibel mit dem Wohnort
der Familie und dem vorgehaltenen Platzangebot im jeweiligen Sozialraum.
Aufgrund
der aktuell sehr starken Nachfragesituation in einigen Kitas überprüft der
Fachbereich Jugendamt derzeit mit den freien Trägern die Wartelisten aller
Einrichtungen.
Wie sich
bereits jetzt herausgestellt hat, meldeten viele Eltern ihre Kinder in mehreren
Einrichtungen gleichzeitig an, was eine unrealistische angenommene Bedarfslage
und Platzknappheit vermittelt.
Die
Auswertung aller Wartelisten wird dem Jugendhilfeausschuss in seiner
Juni-Sitzung vorgestellt.
Im
Qualitätsforum Kita, welches seine Ergebnisse im September dem
Jugendhilfeausschuss vorstellen wird, wird u.a. an einem neuen strukturierteren
Aufnahmeverfahren gearbeitet, welches im kommenden Haushaltsjahr bereits
eingeführt werden soll. Somit soll eine verbesserte Steuerung des
Aufnahmeverfahrens zwischen Verwaltung und freien Trägern gewährleistet werden.
Ein Bericht, wie in o.g. Vorlage beschlossen, kann aus folgenden Gründen nicht erarbeitet werden:
-
Die
sozialräumliche Nachfragesituation nach Kita-Plätzen wird nicht vom Jugendamt
erfasst, die Eltern suchen sich vor
der Rechtsanspruchsprüfung selbständig einen Kita-
Platz.
-
Es
lässt sich deshalb auch nicht schlussfolgern, wer nur einen Platz in einem
anderen
Sozialraum bekam.
-
Es
gibt Eltern, die sich den Platz bewusst in einem anderen Sozialraum als am
Wohnstandort suchen, u.a. weil sie
das Kind am Arbeitsort unterbringen möchten oder
spezielle Angebotsformen wählen.
-
Da
sich aktuell nicht ermitteln lässt, wer keinen wunschgemäßen Kita-Platz im
Sozialraum bekam, kann auch keine Schlussfolgerung für den investiven Bedarf
erfolgen.
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Die
Datenbank zur Rechtsanspruchsprüfung lässt aktuell keine Rückschlüsse auf
sozialräumliche Angaben zu.