Beschlussvorlage - 08/SVV/0979

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung trifft zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte vom 28.09.2008 folgende Wahlprüfungsentscheidung:

                     

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

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Erläuterung

Begründung:

 

Nach § 56 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) hat die neugewählte Vertretung in öffentlicher Sitzung über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu entscheiden.

 

Da bis zum Ablauf der Einspruchsfrist am 4.11.2008 keine Wahleinsprüche beim Wahlleiter eingereicht wurden, sind die formellen Voraussetzungen für die zu treffende Entscheidung gegeben.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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