Anfrage - 08/SVV/0981
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausstellung einer Geburtsurkunde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- G.Schwemmer
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Schwemmer, DVU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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12.11.2008
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Beschlussvorschlag
Am 05. Dezember 2005 wurde dem dafür zuständigen Standesamt
I in Berlin vom Standesamt der Stadt Potsdam eine Geburtsanzeige über ein am
12. 10. 2002 in Dieppe in Frankreich geborenes Kind einer Mutter aus dem
Potsdamer Ortsteil Marquard zugeleitet, in der der Vater des Kindes nicht
angegeben wurde mit dem Ergebnis, dass das besagte Kind in Deutschland als
vaterlos gilt.
In der am 14. 10. 2002 in Dieppe (Frankreich) ausgestellten
französischen Geburtsurkunde ist der Vater des Kindes jedoch angegeben.
Dieser Sachverhalt wurde durch französische Journalisten
aufgedeckt und – mit einem Imageschaden für die Landeshauptstadt Potsdam –
veröffentlicht.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Warum
wurde seitens der Stadtverwaltung angeordnet, dass in der von der Stadt Potsdam
ausgestellten deutschen Geburtsanzeige gegenüber dem zuständigen Standesamt I
in Berlin der Inhalt der ursprünglichen französischen Geburtsurkunde geändert
wurde?
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,5 kB
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