Anfrage - 08/SVV/0981

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Am 05. Dezember 2005 wurde dem dafür zuständigen Standesamt I in Berlin vom Standesamt der Stadt Potsdam eine Geburtsanzeige über ein am 12. 10. 2002 in Dieppe in Frankreich geborenes Kind einer Mutter aus dem Potsdamer Ortsteil Marquard zugeleitet, in der der Vater des Kindes nicht angegeben wurde mit dem Ergebnis, dass das besagte Kind in Deutschland als vaterlos gilt.

In der am 14. 10. 2002 in Dieppe (Frankreich) ausgestellten französischen Geburtsurkunde ist der Vater des Kindes jedoch angegeben.

Dieser Sachverhalt wurde durch französische Journalisten aufgedeckt und – mit einem Imageschaden für die Landeshauptstadt Potsdam – veröffentlicht.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Warum wurde seitens der Stadtverwaltung angeordnet, dass in der von der Stadt Potsdam ausgestellten deutschen Geburtsanzeige gegenüber dem zuständigen Standesamt I in Berlin der Inhalt der ursprünglichen französischen Geburtsurkunde geändert wurde?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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