Beschlussvorlage - 08/SVV/1022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Die Stelle 214 703 48 Erzieher/Erzieherin im Wohnheim der Sportschule am Luftschiffhafen kann befristet für 2 Jahre extern besetzt werden.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

 

Die Stelle mit der Nr. 214 703 48 steht zur Besetzung frei, weil die bisherige Stelleninhaberin im Rahmen ihres Altersteilzeitverhältnisses im Blockmodell zum 01.12.2008 in die sog. Freistellungsphase eintritt.

Im Schuljahr 2008 / 2009 bewohnen ca. 400 Schüler/innen das Wohnheim der Sportschule Am Luftschiffhafen. Entsprechend der vom Landesjugendamt Brandenburg erteilten Betriebserlaubnis ist zur Wahrnehmung der Fürsorge- und der Aufsichtspflicht für die Schülerinnen und Schüler ein Stellenanteil von mindestens 27,4 Stellen an pädagogischen Fachkräften durch die Stadt vorzuhalten. Die zu besetzende Stelle ist Teil dieses Schlüssels und daher im Rahmen der Betriebserlaubnis abweichend von den städtischen Regelungen mit 40 Stunden pro Woche nach zu besetzen.

 

Die externe Ausschreibung der Stelle erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit. Im Rahmen des bestehenden Altersteilzeitvertrages mit der bisherigen Stelleninhaberin besteht somit die Möglichkeit, geeignete arbeitssuchende Bewerber/innen einzustellen und hierfür Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen.

 

Nach dem internen Ausschreibungsverfahren und in Abstimmung mit dem Bereich Personal und Organisation stehen keine geeigneten internen Bewerber/innen mit pädagogischer Ausbildung zur Verfügung.

 

Entsprechend den geltenden internen Regelungen soll die Stelle befristet für 2 Jahre besetzt werden.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Personalkosten sind im Haushalt 2008/2009 mit der Entgeltgruppe E 6 TVöD/TVÜ-VKA (vergleichbar mit Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 7 BAT-O) geplant.

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Anlagen

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