Antrag - 08/SVV/0999

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die bereits als behindertengerecht ausgewiesenen Wahllokale in der Stadt Potsdam auf ihre behindertengerechte Zugänglichkeit zu überprüfen.

Zu den Wahlen 2009 sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass mobile Rampen an bisher nicht behindertengerechten Wahllokalen zum Einsatz kommen.

 

Das Ergebnis der Überprüfung und ein Überblick über die einzuleitenden Maßnahmen sind der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im März 2009 vorzulegen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Auch bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 28. September 2008 äußerten Menschen mit Behinderung ihren Unmut über die nicht behindertengerechte Zugänglichkeit „ihres“ Wahllokals, wie z. B. in der Rosa-Luxemburg-Gesamtschule.

Für Bürger, die auf die Nutzung eines Rollstuhls oder eines Rollators angewiesen sind, ist der Zugang oft nur unter erschwerten Bedingungen oder gar nicht möglich. Oftmals bedarf es nur geringfügiger baulicher Veränderungen bzw. temporärer Maßnahmen, wie z. B. des Einsatzes von Rampen, um den Zustand zu korrigieren.

Die Überprüfung der Zugänglichkeit und die einzuleitenden Maßnahmen sollten in engem Zusammenwirken mit dem Behindertenbeirat der Stadt erfolgen.

 

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