Anfrage - 08/SVV/1075

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zur rechtlichen Klärung einer satzungsmäßigen Veränderung der daraus resultierenden Möglichkeiten für die Werbung kultureller Träger und der damit verbundenen Möglichkeiten zur Platzierung von entsprechenden Aufstellern wurde vor über einem Jahr eine Arbeitsgruppe gebildet, die fachübergreifend aus Verwaltungsmitarbeitern und einem Vertreter aus dem Kreis der kulturellen Einrichtungen bestand. Anfänglich wurden Zusammenkünfte einberufen. Eine Veränderung der praktischen Situation bei den Kulturwerbeträgern ist nicht zu verzeichnen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Zu welchen rechtlichen und daraus folgend praktischen Ergebnissen ist die Verwaltung gelangt, um eine Verbesserung der Voraussetzungen für die Verwendung von Aufstellern zu kulturellen Werbezwecken zu erlangen ?

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...