Mitteilungsvorlage - 08/SVV/1090
Grunddaten
- Betreff:
-
Legale Möglichkeiten für Sprayer/innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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03.12.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Einrichtung offizieller Wände für Graffiti-Sprayer wird derzeit durch das Jugendamt in Abstimmung mit Jugendfreizeiteinrichtungen geprüft.
Das Aufstellen von Wänden für
künstlerisches/legales Graffiti (analog der Wang am Kreisverkehr Groß
Glienicke) setzt das Vorhandensein geeigneter Flächen, eine
Bedarfs-/Interessensermittlung, sowie ein entsprechendes Konzept voraus. Hierzu
finden umfangreiche Gespräche statt.
Die Landeshauptstadt spricht sich
für Möglichkeiten für Graffitis im Sinne von „street art“ auf dem Gelände der
Schiffbauergasse aus. Vor-Ort-Besichtigungen haben Folgendes ergeben:
An der Brandschutzmauer des
Parkhauses besteht eine temporäre Nutzungsmöglichkeit. Versicherungsrechtliche
Voraussetzungen müssen hier noch geschaffen werden.
Darüber hinaus können am Waschhaus
Flächen zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung ist die Erklärung eines
Gewährleistungsverzichtes gegenüber dem Architekten. Diese befindet sich in
Vorbereitung durch den KIS.