Mitteilungsvorlage - 08/SVV/1090

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Einrichtung offizieller Wände für Graffiti-Sprayer wird derzeit durch das Jugendamt in Abstimmung mit Jugendfreizeiteinrichtungen geprüft.

 

Das Aufstellen von Wänden für künstlerisches/legales Graffiti (analog der Wang am Kreisverkehr Groß Glienicke) setzt das Vorhandensein geeigneter Flächen, eine Bedarfs-/Interessensermittlung, sowie ein entsprechendes Konzept voraus. Hierzu finden umfangreiche Gespräche statt.

 

Die Landeshauptstadt spricht sich für Möglichkeiten für Graffitis im Sinne von „street art“ auf dem Gelände der Schiffbauergasse aus. Vor-Ort-Besichtigungen haben Folgendes ergeben:

 

An der Brandschutzmauer des Parkhauses besteht eine temporäre Nutzungsmöglichkeit. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen müssen hier noch geschaffen werden.

 

Darüber hinaus können am Waschhaus Flächen zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung ist die Erklärung eines Gewährleistungsverzichtes gegenüber dem Architekten. Diese befindet sich in Vorbereitung durch den KIS.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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