Beschlussvorlage - 09/SVV/0257

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss  möge beschließen:

 

Dem STIBB e.V. wird unter Haushaltsvorbehalt für die Kinderschutzarbeit eine pauschale Zuwendung für das Kalenderjahr 2009 in Höhe von 25.000,00 EUR gewährt.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Entsprechend der Konzeption „Sozialtherapeutische Hilfen  für Kinder und Familien“ leistet STIBB e.V. präventive Arbeit an Schulen und Kindertagesstätten, um Kinder und Jugendliche vor sexuellen Missbrauch zu schützen.

Im Rahmen der Multiplikatorenarbeit wird Lehrern, Kindergärtnerinnen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Jugendeinrichtungen durch Vermittlung von Wissen und Praxiserfahrungen die Möglichkeit gegeben, eigene Unsicherheiten und Wissensdefizite zu begrenzen, um bei auftretenden Problemen schnelle und qualifizierte Hilfe zu leisten.

 

Der überregionale Arbeitskreis Kinderschutz ist im Laufe der Jahre zu einem institutionellen vernetzten Angebot im Land  Brandenburg geworden, an dem interessierte Fachleute aus den unterschiedlichen Bereichen von Jugendhilfe, Schule, Polizei, Recht und Justiz teilnehmen.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes empfiehlt, diese bewährte Form des Kinderschutzes auch weiterhin durch Bereitstellung von finanziellen  Mitteln im Umfang von 25.000,00 EUR zu finanzieren.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Die Haushaltsmittel für die Zuwendung in Höhe von 25.000,00 EUR wurden im Unterprodukt 3633004 Hilfe zur Erziehung  veranschlagt.

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