Anfrage - 09/SVV/0376

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Am 12.11.2008 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Ds 08/963 (Klage gegen die Kommunalverfassung):

 

Die Stadt Potsdam legt gegen die Festlegung einer Mindestfraktionsstärke von vier Stadtverordneten in kreisfreien Städten durch § 32 I der neuen Kommunalverfassung (vom Landtag Brandenburg am 18.12.2007 verabschiedet und am 28.09.08 in Kraft getreten, s.a. GVBl I S. 286) Verfassungsbeschwerde gem. § 51 VerfGGBbg (Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg) ein.

 

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung  wird beauftragt, einen Prozessvertreter zu benennen und die Stadtverordneten zeitnah über die weitere Entwicklung zu unterrichten.

 

Ich frage:

 

Wie ist dieser Beschluss bislang umgesetzt worden?

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Erläuterung

 

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