Anfrage - 09/SVV/0376
Grunddaten
- Betreff:
-
Klage gegen die Festlegung einer Mindestfraktionsstärke durch die neue Kommunalverfassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Die Andere
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Lutz Boede, Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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06.05.2009
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Beschlussvorschlag
Am 12.11.2008 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Ds 08/963 (Klage gegen die Kommunalverfassung):
Die Stadt Potsdam legt gegen
die Festlegung einer Mindestfraktionsstärke von vier Stadtverordneten in
kreisfreien Städten durch § 32 I der neuen Kommunalverfassung (vom Landtag
Brandenburg am 18.12.2007 verabschiedet und am 28.09.08 in Kraft getreten, s.a.
GVBl I S. 286) Verfassungsbeschwerde gem. § 51 VerfGGBbg (Verfassungsgerichtsgesetz
Brandenburg) ein.
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, einen Prozessvertreter
zu benennen und die Stadtverordneten zeitnah über die weitere Entwicklung zu
unterrichten.
Ich
frage:
Wie
ist dieser Beschluss bislang umgesetzt worden?